Entschädigungen für weitere Heimkinder
Hannover. Künftig haben deutlich mehr Menschen, denen als Heimkindern Leid zugefügt
wurde, Anrecht auf Entschädigung. Die Niedersächsische Landesregierung hat am
(heutigen) Montag der Gründung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe" durch den
Bund, die Länder und die Kirchen zugestimmt.
Die Stiftung wird Hilfen für
Menschen anbieten, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975
(in der ehemaligen DDR bis 1990) in stationären Einrichtungen der
Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht
erfahren haben.
Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt sagte: „Endlich
erhalten auch die Menschen Aufmerksamkeit und Entschädigungen, denen in dieser
Zeit in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrien Leid
zugefügt wurde." Sie seien von den bestehenden Fonds „Heimerziehung West" und
„Heimerziehung in der DDR" ausgeschlossen. Sie sei sehr froh, dass sich Bund,
Länder und Kirchen auf dieses Hilfesystem einigen konnten.
Die Stiftung soll im Januar 2017 ihre Arbeit aufnehmen. Betroffene können
sich bis Ende 2019 melden. Dazu wird das Land Niedersachsen eine qualifizierte
Anlauf- und Beratungsstelle einrichten, die ihnen beratend, begleitend und
unterstützend zur Seite steht. Mit den erforderlichen Arbeiten ist bereits
begonnen worden.
Das Hilfesystem der Stiftung „Anerkennung und Hilfe" sieht nicht nur
einmalige pauschale Geldleistungen in Höhe von 9.000 Euro sowie gegebenenfalls
Rentenersatzleistungen in Höhe von bis zu 5.000 Euro für die betroffenen
Menschen vor. Die vorgesehene öffentliche Anerkennung des erlittenen Leids und
Unrechts sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung der Geschehnisse in den
genannten Einrichtungen sind weitere wichtige Aufgaben der Stiftung.
Sozialministerin Rundt: „Zur individuellen Anerkennung gehört neben den
Geldleistungen auch, dass betroffene Menschen die Gelegenheit haben werden,
über ihr Schicksal zu sprechen - ein wichtiger Aspekt des Hilfesystems."
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