15. September 2008
Bis zur bitteren Stuttgarter Jugendamts-Neige
„Abschließend sei bemerkt, es handelt sich um einen Fall in Deutschland, nicht in einer Bananenrepublik“, heißt es auf Internetseiten eines Journalisten. Hier steht dieser Satz einleitend für eine Artikelserie mit dem Titel „Die Akte Nina“.
Wir schlagen diese Akte auf und finden dort erst einmal eine Urschrift des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie stammt vom 10. Januar 2008. An diesem Tag ist der 40-jährige M. mit seiner Freundin bei der Behörde erschienen. Sie erklären: „Wir sind die Eltern des Kindes Nina Veronika, geboren am...in Stuttgart…Wir sind nicht miteinander verheiratet. Eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge wurde bisher nicht getroffen oder geändert. Die elterliche Sorge steht bisher der Mutter zu. Wir wollen die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen.“
Teil 1
22. September 2008
Auskunft verweigert
Per Mail vom 19. September 2008 verweigert das Stuttgarter Jugendamt jede Stellungnahme zur "Akte Nina".
24. September 2008
Hat Amtsrichterin Druck ausgeübt?
Prolog
Das Stuttgarter Jugendamt lehnt jede Stellungnahme zur Akte Nina ab. Der Rückzug auf den Datenschutz gehört zum üblichen Verhalten dieser Behörden in der Bundesrepublik Deutschland. Ähnliches habe ich beispielsweise mit dem Jugendamt in Mönchengladbach erlebt. Doch dort wackeln angeblich inzwischen die Wände, hat mir gestern eine Mutter mitgeteilt. Seit dem Unfalltod ihres 13-jährigen Sohnes im Sommer 2008 setzt sie alle Hebel in Bewegung, um dieser Behörde beizukommen, denn ihr Junge hat sich nach ihren Angaben in der Obhut des Jugendamtes der Stadt Mönchengladbach befunden, als er verunglückte. Diese Behörde um eine Stellungnahme bitten, ist in meinen Augen sinnlos geworden.
Teil 2
4. Oktober 2008
Das (Stuttgarter) Jugendamt hat immer Recht?
Bevor wir wieder die Akte Nina aufschlagen, zitieren wir aus dem Internet: „Jugendämter sind zweifellos notwendig, sollten eigentlich ein Hilfswerk für Kinder und Eltern sein, wenn es zu Problemen kommt. Eltern sollen so eine Anlaufstelle haben, wenn sie mit den Sprösslingen nicht mehr klar kommen, auch Kinder können sich an die Jugendämter wenden, wenn sie mit den Eltern Probleme haben.“ Eigentlich, wie das Network of Human Rights anmerkt, bedeutet: Manchmal ist es nicht so.
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12. Oktober 2008
Drei Stunden nicht kindgemäß?
So viel Eltern braucht kein Kind? Auch diese Frage ergibt sich aus der Akte Nina, die immer mehr anschwillt, denn jetzt haben die Eltern der Kleinen auch das Oberlandesgericht in Stuttgart eingeschaltet. Damit könnten sie Erfolg haben, während der Pflegekinderdienst des Stuttgarter Jugendamtes immer mehr Mühe zu haben scheint, wenn es darum geht, das Wort „Kindeswohl“ zu buchstabieren.
Folge 4
Jugendamt Stuttgart: Kameramann angegriffen?
23. Dezember 2008
Der Fall M.
Zum Beispiel im Fall M.: Die Tochter von M. und seiner Lebensgefährtin M. W. wird Ende Dezember vergangenen Jahres geboren. Zwölf Tage nach der Geburt, am 10. Januar 2008, unterzeichnet das unverheiratete Paar eine gemeinsame Sorgeerklärung, am nächsten Tag lässt sich M. W. wegen eines durch die Entbindung ausgelösten psychotischen Schubs ins Krankenhaus einweisen, der Säugling wird bei ihren Eltern untergebracht, wo der Vater die Kleine jeden Tag besucht. Nach drei Tagen verbietet ihm die Großmutter plötzlich, seine Tochter zu sehen.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. Dezember 2008
23. Dezember 2008
Verbale Entgleisungen
Von einem leitenden Mitarbeiter des Jugendamtes Stuttgart wurde der Präsident des EU-Parlaments, Hans Gert Pöttering, in einer verbalen Entgleisung als "Schwein" bezeichnet.
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19. Januar 2009
Personenschutz für Einjährige
Nina ist zwar erst ein Jahr alt - aber Personenschutz bekommt sie schon.
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14. Februar 2009
Keine Akteneinsicht für die Eltern von Nina
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28. Februar 2009
Vater in Beseitigungsgewahrsam
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27. Januar 2010
Eltern verdrehen die Wahrheit?
Termin: Donnerstag, 4. Februar 2010
Ort: Oberlandesgericht Stuttgart, Olgastraße 2, Stuttgart
Uhrzeit: wird noch bekanntgegeben.
http://www.olg-stuttgart.de/
Olgastraße 2, 70178 Stuttgart
Tel: 0711 / 212-0 (11. Senat verlangen)
In der mündlichen Verhandlung vom 21. Januar 2010 hat der Vorsitzende Richter am OLG Stuttgart bestätigt, dass für Nina Veronika diegemeinschaftliche Sorge der Eltern bestanden hat. Gleichwohl hat sich Richter F. geweigert, diese Bestätigung zu protokollieren, er tat den schweren Grundrechtsverstoß des Kindesentzuges als entscheidungsunerheblich ab. Man werde "keine Vergangenheitsbewältigung betreiben" und könne das Kind den Eltern "nicht rückwirkend zurückgeben". Den Eltern wurde in der Verhandlung stets das Wort abgeschnitten.
Das bedeutet:
Das Stuttgarter Jugendamt hat fast ein halbes Jahr lang die Eltern daran gehindert, ihr Sorgerecht auszuüben und Nina Veronika von ihren Eltern zwangsgetrennt. Dieser Zustand hält bis heute weiter an. Dabei wurde das Stuttgarter Jugendamt u.a. von der Stuttgarter Polizei gedeckt und unterstützt. Der Vater wurde gar einmal von der Stuttgarter Polizei verhaftet mit dem Ziel, Beweismaterial des Kindesentzugs "verschwinden" zu lassen.
Nina Veronika weist - nach zwei Jahren in der "Obhut" des Jugendamtes -mittlerweile schwere Entwicklungsverzögerungen in allen Entwicklungsbereichen auf. Dies wurde fachärztlich bestätigt. Für die Entwicklungsverzögerungen werden die Eltern verantwortlich gemacht, die ihr Kind seit über einem Jahr nicht mehr gesehen haben.
Darstellungen des Falls in der Öffentlichkeit, u.a. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 21.12.2008 werden als "Wahrheitsverdrehungen" bezeichnet, dem Vater wird unterstellt, Urheber dieser "Wahrheitsverdrehungen" zu sein. Und wenn er es nicht gewesen sei, "dann war es eben die Mutter."
27. Februar 2012
Geldstrafe wegen Verleumdung
Für den Angeklagten M. bilden Polizei, Justiz und Jugendamt eine Verschwörung. Sie soll gegen ihn gerichtet sein, weil er seit 2009 um das Sorgerecht für seine 14 Monate alte Tochter kämpft. M. soll deshalb mehrere Personen öffentlich diffamiert haben. Dafür ist er jetzt vom Amtsgericht Stuttgart zu 120 Tagessätzen von jeweils acht Euro verurteilt worden. - Bereits den zugewiesenen Sitzplatz empfindet der Angeklagte als „Willkür“, weil er gegen das Fenster schauen müsse.
Stuttgarter Nachrichten, 22. Februar 2012