Dienstag, 18. September 2012

Betr. Adrian



















17. Dezember 2008
Der Junge, der nicht zur (Regel-)Schule darf

Adrian ist vertieft, der Zehnjährige macht Hausaufgaben. Vor ihm auf dem Tisch liegen Arbeitsblätter, ein Deutsch- und ein Mathe-Buch für die vierte Klasse. Zur Schule darf der Junge nicht. Die Schulpflicht ruht. Das soll auch so bleiben, hat das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis der Anwältin der Familie am 23. Juli 2008 mitgeteilt. Adrian soll eine Heimschule besuchen. Das will er nicht. Das wollen auch seine Mutter (39) und sein Vater (40) nicht. Die Schule in Groß-Gerau, die der Zehnjährige zuletzt besucht hat, reagiert nicht. Das hessische Kultusministerium verweist auf die Gesetze.

Hallo, Adrian, wie alt bist du?
Adrian: Zehn Jahre.

Und wo gehst du zur Schule?
Adrian: Das Schulamt lässt mich seit eineinhalb Jahren nicht zur Schule gehen.

Die lassen dich nicht zur Schule gehen? Warum das denn nicht?
Adrian: Die Lehrer und das Schulamt wollen nicht, dass ich zur Schule gehe. Sie lassen mich nicht. Meine Eltern haben alles versucht, dass ich wieder in die Schule gehen kann.

Du bist aber doch schon mal zur Schule gegangen? Was ist denn passiert?
Adrian: Die Lehrer in der alten Schule haben mich schlecht behandelt. Sie haben mich vor meiner Mutter und anderen Eltern und Kindern herumgezerrt. Wenn ich von Mitschülern geschlagen worden bin, haben sie gesagt, dass ich mich nicht wehren darf. Ich durfte das auch nicht der Pausenaufsicht melden. Das ist Petzen, haben sie gesagt.

Und wenn du doch den Lehrern erzählt hast, was passiert ist, was geschah dann?
Adrian: Wenn ich gepetzt habe, musste ich zur Strafe in die Pausenhalle. Die Lehrer haben dann immer vor allen Kindern so ein blödes Gedicht aufgesagt.

Was für ein Gedicht?
Adrian: Petze, Petze ging in Laden, wollte Schweizer Käse haben. Schweizer Käse gab es nicht, Petze ärgert sich.

Ist noch mehr passiert?
Adrian: Einmal habe ich beim Fangen spielen ein Mädchen ohne Absicht umgerannt und musste acht Wochen in der Pausenhalle sitzen, wenn alle anderen Kinder Pause hatten und wenn Frühstück war, musste ich auch in die Pausenhalle. Die Lehrerin sagte, wenn ich an der Schule bleibe, muss ich für immer drinnen bleiben.

Wenn ich auf dem Stuhl gesessen habe, hat mir die Mathelehrerin die Beine zusammengedrückt, dass mir die Hoden wehgetan haben. Meine Klassenlehrerin hat das auch immer gemacht.

Ich durfte nicht allein zum Klo, und die Sportlehrerin hat mir über die Schulter geguckt beim Pinkeln. Ich war immer an allem schuld. Ich durfte mich nie verteidigen, auch wenn ich nichts gemacht habe.

Hättest du nicht die Schule wechseln können?
Adrian: Hab ich. Doch meine Schülerakte ist schon drei Wochen, bevor ich in die neue Schule gekommen bin, dort gewesen. Als ich dort zur Schule ging, wurde ich wegen der Schülerakte auch wieder schlecht behandelt. Dabei hat die Rektorin zu meinen Eltern gesagt, dass nicht alles stimmen würde, was in der Akte über mich steht.

Es begann alles wieder von vorne?
Adrian: Ja. Die Sportlehrerin hat mich sogar ungefähr 30 Minuten allein in der Turnhalle eingesperrt und ist weggegangen. Ich habe gerufen und an die Scheiben gehämmert. Alle Ausgänge waren zugestellt. Ich musste warten, bis die Lehrerin die Tür wieder aufgeschlossen hat. Seitdem hatte ich immer Angst, zum Sport zu gehen.

Dann haben mich die Kinder in der Pause unten reingetreten und gehauen. Die Lehrer haben nur geguckt und nichts gemacht. Meine Mutter musste mit mir oft zum Kinderarzt. Ich habe dann morgens immer gebrochen, weil ich Angst hatte, in die Schule zu gehen. Bin aber immer gegangen. Das, was die mit mir gemacht haben, ist Mobbing, sagen meine Eltern.

Wie haben deine Eltern darauf reagiert?
Adrian: Meine Eltern haben sich an eine Gruppe gewendet. Die hat uns schon sehr geholfen und unterstützt. Die haben auch gleich gemerkt, was da los ist.

Und nun darfst du nicht mehr zur Schule. Was machst du denn, während die anderen Kinder in die Schule gehen?
Adrian: Ich lerne zu Hause. Meine Mutter druckt Arbeitsblätter aus dem Internet aus. Die lese ich dann und fülle die aus oder rechne die aus. Sie lernt mit mir jeden Tag. Englisch, Deutsch, Mathe, Sachkunde. Ich muss auch täglich was schreiben auf Englisch und Deutsch.

Meine Eltern haben ein paar Mal versucht, dass die Schule uns Arbeitsblätter gibt. Am Anfang haben wir ein paar Arbeitsblätter bekommen. Jetzt sagen das Schulamt und die Schule, dass das keinen Sinn hat. Sie geben uns keine mehr.

Ich habe sogar ein halbes Jahr eine Hauslehrerin gehabt. Die war nett. Jetzt sagt das Schulamt, sie darf nicht mehr kommen. Ich soll in ein heilpädagogisches Kinderheim.

Meine Eltern haben die Hauslehrerin vor Gericht durchgesetzt. Sonst hätte ich von Anfang an so zu Hause gehockt.

Was wünscht du dir?
Adrian: Ich möchte wieder zur Schule gehen. Nur in das Kinderheim will ich nicht. Meine Eltern wollen das auch nicht. Es will nur das Schulamt in Rüsselsheim.

18. Dezember 2008
Antwort des Kultusministeriums

1. Ist das Ruhen einer Schulpflicht rechtmäßig?
2. Können Eltern dazu gezwungen werden, ihr Kind zu einer bestimmten Schule zu schicken?
3. Wie lange darf der gegenwärtige Zustand noch andauern?

Diese Fragen hat Angelika Kramb vom Hessischen Kultusministerium schriftlich so beantwortet:

1. Gemäß § 65 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ruht die Schulpflicht auf Antrag für eine Schülerin mindestens vier Monate vor und drei Monate nach einer Niederkunft. Die Schulpflicht ruht ferner, wenn bei Erfüllung der Schulpflicht die Betreuung eines Kindes der oder des Schulpflichtigen gefährdet wäre. Über den Antrag entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Für Kinder und Jugendliche, die auch in einer Förderschule oder durch Sonderunterricht nicht gefördert werden können, kann die Schulpflicht gemäß § 65 Abs. 2 HSchG auf Dauer oder vorübergehend ruhen. Hierüber entscheidet das Staatliche Schulamt nach Anhörung der Eltern auf Grund eines pädagogisch-psychologischen und eines schulärztlichen Gutachtens. Das Staatliche Schulamt kann anordnen, dass die Schulpflicht für die Dauer des Entscheidungsverfahrens vorläufig ruht, wenn es die Aufrechterhaltung des Schul- und Unterrichtsbetriebs oder die Sicherheit von Personen erfordert. Es unterrichtet die Jugend- und Sozialbehörden.

2. Nach § 60 Abs. 4 HSchG besteht die Verpflichtung zum Besuch der Grundschule des Schulbezirks des Wohnorts und nach § 63 Abs. 1 HSchG besteht die Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule des Schulbezirks, in dem der Beschäftigungsort liegt. Alternativen hierzu finden sich im Einzelfall im Rahmen eines Gestattungsverfahrens nach § 66 HSchG.

Im Rahmen eines Entscheidungsverfahrens über sonderpädagogischen Förderbedarf nach § 54 Abs. 4 HSchG kann auch die Bestimmung der zuständigen Förderschule erfolgen. Außerdem kann nach § 82 Abs. 2 Nr. 6 ein Schüler als Ordnungsmaßnahme durch das Staatliche Schulamt in eine andere Schule der gleichen Schulform überwiesen werden.

Darüber hinaus gibt es in Hessen die freie Schulwahl.

3. Keine Antwort.

20. Dezember 2008
Gespräch mit Adrians Mutter

Der zehnjährige Adrian aus Groß-Gerau büffelt zu Hause für die Schule, seit eineinhalb Jahren darf er nicht am Unterricht teilnehmen. Das Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis und das Darmstädter Verwaltungsgericht wollen den Jungen in die Hofheimer Heimschule Vincenz stecken. Dafür müsste Adrian erst einmal getauft werden. Die 39-jährige Mutter schwankt zwischen Wut und Verzweiflung.

Vor dem Darmstädter Verwaltungsgericht hat am 26. Juni 2008 eine Verhandlung stattgefunden, die laut Gerichtsprotokoll eine Stunde und 40 Minuten gedauert hat. Wie haben Sie diese Verhandlung in Erinnerung?

Adrians Mutter: Wir haben auch der Richterin gesagt, dass Adrian eine Regelschule besuchen soll, nicht eine Heimschule. Man hat uns unter Druck gesetzt und die Richterin hat uns mit Entzug des Sorgerechts gedroht. Wir wären das unserem Sohn schuldig und müssten kooperieren. Sonst würden wir nicht das Beste für ihn wollen.

Es ist aber zu einem Vergleich gekommen, der so lautet: Das Schulamt stellt den Kontakt zur Heimschule her, die Eltern nehmen den Kontakt wahr. Für Adrian wurde sonderpädagogischer Förderbedarf zumindest im Schuljahr 2008/2009 festgestellt. Diesem Vergleich haben Sie nur zugestimmt, weil Sie um Ihr Sorgerecht fürchteten?

Adrians Mutter: Ja. Die Vertreterin des Schulamtes hat auch später immer wieder gesagt, sie wisse, dass die Richterin mache, was sie wolle. Sie könne sogar dafür sorgen, dass Adrian nicht nach Hofheim kommt, sondern in eine Schule, die so weit weg liegt, dass Adrian nie wieder nach Hause kommt.

Das klingt aber ein wenig abenteuerlich.

Adrians Mutter: Es ist wahr. Das weiß auch die Elterninitiative gegen Mobbing und Gewalt an Schulen (EMGS), mit der wir Kontakt aufgenommen haben. Die haben alles versucht. Außerdem hat die Richterin zu unserer Anwältin gesagt, sie solle uns zur Vernunft bringen.

Wie waren denn Adrians Leistungen in den beiden Schulen, die er bislang besucht hat?

Adrians Mutter: Er hatte nie eine schlechtere Zensur als eine 3. Als wir im Gerichtssaal waren, hatten wir das Gefühl, es ist schon alles gelaufen. Mein Mann ist nicht einmal zu Wort gekommen.

Und nun hängt die Sache in Luft?
Adrians Mutter: Es sind immer neue Fristen gesetzt worden. Wir sind froh, dass Adrian noch nicht in dieser Heimschule ist. Die hält sich auch nicht an die Vorgaben der Richterin. Adrian soll sogar noch einmal die dritte Klasse besuchen. Außerdem müsste er getauft werden, hat man uns gesagt.

26. Dezember 2008
Mail an das Heilpädagogische Institut Vincenzhaus Hofheim

sehr geehrte damen und herren,

als redakteur beschäftige ich mich mit der geschichte von adrian klinik aus groß-gerau, der von zwei staatlichen schulen gemobbt worden sein soll. nun haben sie den jungen zu probe-schultagen eingeladen, obwohl die eltern und der zehnjährige einen heimschulbesuch nicht wollen. adrian möchte wieder eine regelschule besuchen. das hat er mir einem gespräch gesagt. wie stehen sie zu diesem kinderwunsch?

mit freundlichen grüßen
heinz-peter tjaden
krumme straße 1
26384 wilhelmshaven

14. Januar 2009
Keine Auskunft vom Vincenzhaus

Sehr geehrter Herr Tjaden,

urlaubsbedingt kann ich leider erst heute auf Ihre Nachricht vom
26. 12. 08 antworten. Ich muss Ihnen mitteilen, dass wir aus
Datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei Auskünfte zu Einzelfällen geben können. Ich bitte um Ihr Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüssen
Christiane Leonhardt-Icten
Heimleitung

Heilpädagogisches Institut Vincenzhaus
Vincenzstrasse 29
D-65719 Hofheim

18. Januar 2009
Bürgermeister schaltet sich doch ein

Sehr geehrter Herr Tjaden,

vielen Dank für Ihre Mail.

Wie bereits von Herrn Lauterbach mitgeteilt, obliegt diese Angelegenheit der Kreisverwaltung.

Ich nehme dennoch Ihre Mail zum Anlass, diesen Sachverhalt beim ersten Kreisbeigeordneten Herrn Will (zuständig für Schule) beim nächsten Treffen vorzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Sauer
Bürgermeister

5. März 2009
Mail an den Bürgermeister von Groß-Gerau

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sauer,

Sie haben mir am 18. Januar 2009 versprochen, dass Sie bei Ihrem nächsten Treffen mit dem Kreisbeigeordneten Will (zuständig für Schule) das Thema „Adrian darf keine (Regel-)Schule besuchen“ anschneiden werden. Gestern teilte mir die Mutter des Jungen auf Nachfrage mit, dass sich bislang weder Herr Will noch Sie bei ihr gemeldet haben. Woran liegt es?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

24. April 2009
Mail an die Leiterin der Schillerschule in Groß-Gerau

Sehr geehrte Frau Lange-Mende,

als Redakteur, der sich mit dem "Fall Adrian Klinik" beschäftigt, bin ich soeben von der Mutter angerufen worden. Bekanntermaßen besucht ihr Sohn seit dem 2. Oktober 2007 keine Schule mehr. Diesen Zustand möchten die Eltern ändern.

Nach telefonischer Mitteilung von Adrians Mutter ist nun dies geschehen:

Sie erscheint am Montag mit Adrian in der Schillerschule. Doch am Unterricht teilnehmen darf der Junge nicht. Sie sollen das mit einem Fax vom Schulamt begründet haben. Darin sei das Ruhen der Schulpflicht angeordnet worden. Eine Kopie dieser Anordnung haben die Eltern jedoch nicht bekommen. Außerdem sei die zuständige Schulamtsmitarbeiterin im Urlaub.

Da die Eltern von Adrian die ganze Woche über auf Zusendung des Faxes gewartet haben, wiederholt sich der Schulbesuch von Adrian am heutigen Freitag. Auch dieses Mal wird er verhindert.

Einigkeit darüber, ob die Schulpflicht von Adrian Klinik ruht oder nicht, scheint nicht zu bestehen. Die Aussagen der zuständigen Schulamtsmitarbeiterin dazu sind widersprüchlich. Schreiben von ihr liegen mir als Redakteur vor.

Ich bitte Sie um Stellungnahme, ob die Schilderungen von Adrians Mutter den Montag dieser Woche und den heutigen Freitag betreffend zutreffend sind. Vielen Dank!

Auch diese mail veröffentliche ich auf http://kinderinheimen.blogspot.com

4. Juni 2009
Ein lächerliches Gespräch?

Enno Siehr strahlt auf den aktuellen Seiten der „Südhessen Woche“, als Landrat von Groß-Gerau fordert der 61-Jährige, der sich im nächsten Jahr in den politischen Ruhestand verabschiedet, die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an der Europawahl auf, erfreut ist er, wenn Kinder bei Planungen einbezogen werden.

Und Adrian Klinik? Dessen Schulpflicht ruht seit eineinhalb Jahren. Deswegen lernt der Zehnjährige zuhause, während die Eltern um einen (Regel-)Schulplatz kämpfen (müssen). Warum das so ist, verraten mir weder die Schillerschule, die der Junge gern wieder besuchen möchte, noch das zuständige Schulamt. Der Bürgermeister von Groß-Gerau geht auf Tauchstation - und das Büro des Landrates Enno Siehr?

Dort hat jetzt das Telefon geklingelt. Anruferin war die Mutter von Adrian. Das Gespräch ist nach ihren Angaben so verlaufen.

Adrians Mutter: „Mein Name ist Klinik. Ich hätte gern einen Termin beim Landrat.“
Erst lautes Lachen, dann eine weibliche Stimme: „Frau Klinik, ich habe die Anweisung vom Herrn Landrat persönlich, in Sachen Klinik/Jugendamt keine Termine zu vergeben. Warum und wieso, weiß ich nicht. Es interessiert mich auch nicht. Der Herr Landrat hat gesagt, er sei dafür nicht zuständig und mische sich da auch nicht ein. Es ist allein die Sache des Jugendamtes.“

Adrians Mutter: „Steht es mir als Bürgerin von Groß-Gerau nicht zu, einen Termin beim Landrat zu bekommen?“
Wieder Lachen, dann die weibliche Stimme: „Doch. Aber ich darf Ihnen keinen geben.“

Adrians Mutter: „Kann uns das der Landrat nicht persönlich mitteilen?“
Die weibliche Stimme: „Nein.“

Adrians Mutter: „Das können wir nicht verstehen. Wir wüssten gern, warum man uns nicht anhören will.“
Die weibliche Stimme: „Ich werde das dem Herrn Landrat ausrichten. Aber ob er sich bei Ihnen meldet, weiß ich nicht.“

Adrians Mutter: „Kann der Landrat uns das schriftlich geben?“
Lachen.

Adrians Mutter: „An wen sollen wir uns denn wenden?“
Die weibliche Stimme: „Das weiß ich auch nicht.“

Enno Siehr ist Mitglied der SPD und bei ver.di, er gehört zum BUND, zur AWO, zum ASB und zum VdK. Vielleicht zu beschäftigt der Mann? Zeit für Hobbys hat der 61-Jährige aber. Er kocht gerne, fährt gern Rad und verreist gern. SPD-Mitglied ist er eigenen Angaben zufolge, weil: „Für mich schon immer galt: Starke Schultern sollen schwerere Lasten tragen als schwache.“

21. Juli 2009
Noch eine mail an den Bürgermeister

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Sauer,

vor einem halben Jahr haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie sich über die Zukunft von Adrian Klinik mit dem Kreisbeigeordneten Will unterhalten werden. Das solle bei nächster Gelegenheit geschehen. Hat es diese "nächste Gelegenheit" inzwischen gegeben? Adrian darf immer noch nicht zur (Regel-)Schule. Die Schillerschule hüllt sich mir gegenüber in Schweigen, die zuständige Schulamtsmitarbeiterin schreibt in einem Brief an das Verwaltungsgericht Darmstadt, dass sie sich nicht an etwaige negative Äußerungen erinnere, ansonsten erinnere sie sich aber nicht mehr so ganz. Sicher sei aber: Was Adrian in einem Interview mit mir gesagt habe, sei nicht zutreffend.

"Behörden - hört die Signale" heißt mein jüngster Bericht dazu, der auf www.sajonara.de erschienen ist. Den sollten Sie einmal lesen. Immer wieder wendet sich die Mutter von Adrian an mich, schildert ihre Sorgen - bei mir findet sie damit Gehör, weil mir noch niemand einen triftigen Grund für das Behördenverhalten geliefert hat.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

21. Juli 2009
Antwort des Bürgermeisters

Sehr geehrter Herr Tjaden,

ich habe Herrn Will bereits am 26. Februar informiert und den Mailverkehr in schriftlicher Form übergeben.

Ich sehe keine Grundlage, diese Thematik mit Ihnen weiter zu betrachten. Wie Sie auf der von Ihnen angegebenen Seite selbst schreiben, beschäftigen sich die Gerichte bereits mit der Thematik.

Es gilt daher abzuwarten wie der Rechtsstaat den Sachverhalt beurteilt. Ich hoffe, dass die Entscheidung im Sinne und zum Schutze von Adrian ausgehen wird.

Vielen Dank für Ihr Engagement und den Einsatz, den Sie zu Gunsten von Adrian Klinik aufbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister
Stefan Sauer

10. August 2009
Groß-Gerau: Adrian darf wieder zur Schule

“Puuh”, schreibt die Mutter von Adrian Klinik aus Groß-Gerau, der seit zwei Jahren keine (Regel-) Schule besuchen darf. Mit Bauchgrimmen haben die Eltern des Elfjährigen auf den Gerichtstag gewartet, sie fürchteten um ihr Sorgerecht, machten sich Gedanken über die Zukunft ihres Kindes. Nun ist ihnen ein Stein vom Herzen gefallen. Das Gericht hat ihnen das Sorgerecht nicht entzogen, berichtet die Mutter, eine weitere Entscheidung laute: “Adrian hat eine neue Chance auf den Besuch einer Regelschule verdient.”

Zwei Schulen hat der Junge bereits besucht, in einem Interview erzählte er am 17. Dezember 2008, dass er an beiden Schulen von seinen Mitschülern, aber auch von der Lehrern schlecht behandelt worden sei, sogar eingesperrt habe man ihn. Immer sei er der Sündenbock gewesen. Ergebnis: Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis ordnete am 17. Oktober 2007 an: “Die Schulpflicht von Adrian ruht ab sofort.”

Auf das Interview reagierte die zuständige Schulamtsmitarbeiterin am 9. Januar 2009 gegenüber Dritten mit der Behauptung, der “Sachverhalt ist teilweise völlig falsch dargestellt” worden, “so weit sie sich erinnere”. Derweil dauerte das Gezerre an. Für Adrian wurde der Besuch einer Heimschule in Erwägung gezogen. Dagegen wehrten sich die Eltern des Jungen. Mit Erfolg.

Zwei Jahre lang lernte der Junge zuhause, eine Zeitlang hatte er eine Heimlehrerin, doch der Elfjährige bestand darauf: “Ich will zur Schule.” Nun darf er wieder und Fehler der Vergangenheit dürfen nicht wiederholt werden. Schief gegangen ist genug. Beispielsweise beim Schulwechsel. Adrians Akte war eher an der neuen Schule als der Junge. So konnte man sich dort bereits ein (Vor-)Urteil bilden, bevor man den Kleinen persönlich kennen gelernt hatte.

Der Bürgermeister von Groß-Gerau hat sich bei mir für meinen Einsatz bedankt. Nun sind andere gefordert - während Adrian sich nicht nur auf die Schule freut, sondern auch auf die nächsten Sommerferien. Dann will er an die Nordsee. Der Elfjährige liebt das Meer.

11. August 2009
Mail des Bürgermeisters

Sehr geehrter Herr Tjaden,

vielen Dank für diesen positiven Hinweis. Es freut mich, dass Ihre Bemühungen positiv ausgehen.

Bürgermeister
Stefan Sauer

25. August 2009
Schulamt von Rüsselsheim stellt sich quer

Hier lesen

26. August 2009
Wir gründen eine e-school!

Hier lesen

6. Dezember 2009
"Spiegel" berichtet

16. Juli 2010
taz berichtet über Adrian

Hier lesen

18. September 2012
Adrian verklagt das Land Hessen

Morgen, 19. 9. 2012, 13:00 Uhr im Landgericht Darmstadt, 1. Termin "Amtshaftungsklage gegen das Land Hessen" durch A.(heute 14 Jahre) und seine Eltern auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen jahrelanger 'Staatlicher Schulverweigerung' durch pflichtwidriges 'Ruhen der Schulpflicht' ab Oktober 2007. Unseres Wissens ist es das erste Mal, das ein Schüler klagt, weil ihm der Staat die Beschulung über Jahre hinweg verweigerte.

(gefunden bei Facebook)

143 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

hoffentlich wird das kultusministerium trotzdem aktiv

Anonym hat gesagt…

Wie kam es zu dieser Situation? Was meint die Schule dazu?
Es wäre auch gut die andere Seite zu hören.

Anonym hat gesagt…

Es wäre gut, die Schule und das Schulamt zu diesem Thema zu hören.

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

Ich habe sowohl das Schulamt als auch die Schule befragt. Antworten bekam ich nicht...

Anonym hat gesagt…

Zum Fortgang der Geschichte - und Vorgeschichte- auch im Forum von www.emgs.de , u.a. "Erfahrungsbericht" => Adrian

Darin zahlreiche Originaldokumente.

Anonym hat gesagt…

Guten Abend,
gibt es denn nun eine Lösung für das Kind.Der Junge geht nun im 2. Jahr nicht in die Schule. D.h. Es fehlt nun die Versetzung in die nächste Klasse.
Es muss doch möglich sein, zu einer schnellen Lösung zu gelangen?

Anonym hat gesagt…

Hallo Anonym,

das Forum von www.emgs.de berichtet nahezu tgl. über den Verlauf. Darin sind auch zahlreiche Dokumente, die das Versagen des SSA Rüsselsheim zweifelsfrei dokumentieren, nachlesbar. Es gibt zur Zeit keine Lösung, nicht vom SSA Rüsselsheim.
Die Eltern möchten den Sohn nicht ins Heim geben - und auch das zuständige Jugendamt Groß Gerau sieht keinerlei Anlass dazu (die müssten das bezahlen)
Eine andere Lösung aber will das SSA Rüsselsheim nicht akzeptieren.
Rechtlich aber ist eine Zwangsheimeinweisung nicht zulässig, wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Schon gar nicht vom Gremium Schulamt und Verwaltungsgericht.
Das SSA Rüsselsheim ist zur Beschulung verpflichtet und verhält sich seit 1,5 Jahren konsequent rechtswidrig. Die zuständige Kammer des VG Darmstadt unter der Vors.Richterin F. ist offenbar weder Willens noch bereit, dem Zustand abzuhelfen. DAs SSA Rüsselsheim, Frau Evertz, tönt: Die Richterin macht sowieso, was ich will.

Das ist Deutschland...

Anonym hat gesagt…

Guten Abend,
leider erschließt sich mir nicht, was denn nun genau passiert ist.
Und eine Lösung ist noch nicht in Sicht.Schade.

Anonym hat gesagt…

Es ist einfach nicht glaubhaft, dass der Junge in der Schule nichts gemacht hat, dass er ein unauffälliger Schüler ist, der vielleicht einmal aus Versehen ein Kind geschubst hat.

Die Eltern steigern sich da in eine Fantasiewelt hinein, in der alle ihrem Sohn und Ihnen böses wollen.

Schade, dass man die andere Seite nicht hören kann. Es ist klar, dass Schule und Schulamt keine Details veröffentlichen DARF!

Aber selbst wenn man sie hören könnte, würde emgs sie eh nur der Lüge bezichtigen...

Anonym hat gesagt…

Hallo,
in dem veröffentlichen Leitfaden steht nun, dass das Schulamt nicht verlangen kann dass ein Kind eine Privatschule besucht.
Sehr geehrter Herr Tjaden,
haben sie dahingehend schon vom Schulamt oder Ministerium eine Antwort bekommen?

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

@ Zweifler

Schulamt und Schule dürfen keine Details veröffentlichen? Was öffentliche Einrichtungen tun, ist also Geheimsache?

Spannend ist, dass von seiten des Schulamtes in internen Schreiben Stellung genommen wird. Da schreibt doch glatt eine Mitarbeiterin an das Verwaltungsgericht Darmstadt, dass sie sich nicht an Drohungen gegenüber den Eltern erinnern könne, schlechtenfalls habe es entsprechende Hinweise gegeben, an die sie sich aber auch nicht mehr erinnern könne. Eine andere Aussage der Eltern bestätigt diese Mitarbeiterin in ihrem Schreiben auf indirekte Weise...

So weit ich mich erinnern kann, haben die Eltern mir gegenüber noch keine solchen Haken geschlagen :-)

Anonym hat gesagt…

Hallo Herr Tjaden,
ich bin auch der Meinung, dass das Schulamt keine Details bezüglich Schulverweis veröffentlichen darf. Nun ist ja im Schulrecht die Rede davon, dass aus dem Verweis in die Heimschule keine Verpflichtung besteht. Habe ich das richtig verstandenß In diesem Zusammenhang würde mich als Leser ,der die Geschichte mit Interesse verfolgt. interessieren ob das Entscheidungsverfahren korrekt eingehalten wurde. Ausserdem möchte ich sie anregen, einen weiteren Artikel zu schreiben, wie es konkret zum Schulausschluss kam. Wurde dieser zumindest mündl. angekündigt, wie waren die Gespräche bzl. des Verhaltens? Wurde der Junge am Tag des Ausschlusses nach einem Vorfall ausgeschlossen? Was ging da vor sich?http://www.redaktion-durchblick.de/paragrafenverzeichnis/hesisches-schulgesetz/3-Teil/abschnitt-7/p-54-hschg.html

Anonym hat gesagt…

Ps.
ich denke das Schreiben,dass Frau E. an das Gericht Darmstadt geschickt hat, sollte nicht als internes Schreiben angesehen werden. Ich nehme jetzt einfach mal an, dass es eine Stellungnahme auf ein Schreiben war, dass von Adrians RA ausging. Das ist nicht öffentlich. Und ich nehme weiter an, sie ist ihr eigener RA. Vo einem RA seitens Schulbehörde habe ich noch nichts gelesen.

Anonym hat gesagt…

Eine Zuweisung im Sinne einer Verpflichtung, die betreffende Schule zu besuchen, ist rechtlich nur bei einer staatlichen Schule möglich. In den Fällen, in denen der Besuch
einer privaten Schule gewünscht wird, ist es somit lediglich möglich, den betreffenden Schülern zu erlauben (gestatten), diese Schule zu besuchen. Sofern hierbei „Gestattungen“ ausgesprochen werden, meinen diese inhaltlich ebenfalls nichts anderes als
eine Erlaubnis. Diese Praxis trägt dem Recht der einzelnen Schüler Rechnung, anstelle einer staatlichen Schule eine gleichwertige private Schule besuchen zu dürfen. Diese Zuweisung ist von der Zuweisung nach § 54 Abs. 4 HSchG zu unterscheiden, weil
die Schüler zwar der privaten Förderschule zugewiesen werden, daraus aber keine Verpflichtung zum Besuch dieser Schule entsteht.

Hallo Her Tjaden, jetzt melde ich mich nchmal zu wort.Ist das nun so verstehen dass nach$54 die Schule zugewiesen werden kann? oder muss man das so verstehen, die Schule kann nicht verpflichtend zugewiesen werden außer nach §54?

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

Das Schreiben der Frau E. vom Schulamt ist eine Reaktion auf Fragen, die ich ihr gestellt habe. Sie macht darin die Interviewaussagen zweifelhaft und erinnert sich ansonsten kaum noch...Gewürdigt habe ich das unter http://kinderunwohl.blogspot.com stichwort "gedächtnisverlust".

In Deutschland besteht bekanntermaßen Schulpflicht. Das Kind kommt in seinem Schulbezirk zur Schule. Ausnahmen sind allerdings möglich. Ist ein Kind nicht an einer Regel-Schule zu beschulen, kommt es in eine Förderschüle. In Niedersachsen versucht man, das zu vermeiden. Wie viele Kinder in eine Förderschule geschickt werden, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Leben Eltern in einem Bundesland, das die gemeinsame Beschulung aller Kinder anstrebt, haben sie eben mehr Glück als in Hessen.

Bildung ist eben weitgehend Ländersache. Das ist etwas, was man in vielen anderen Staaten überhaupt nicht begreifen kann. Die sagen: Wenn alle die gleichen Bildungschancen haben sollen, müssen überall die gleichen Bedingungen herrschen.

Anonym hat gesagt…

Durch die Ausnahme mit §54 ist die Zuweisung ,wenn das Entscheidungsverfahren eingehalten wurde nicht rechtwidrig.

Herr Tjaden,
woher wissen Sie, dass es sich um ein internes Schreiben handelt?

Anonym hat gesagt…

Warum kann denn nicht mal GENAU beschrieben werden, wie der Junge sich in der Schule verhalten hat. Was hat er getan?
Warum wird diese Frage immer wieder umgangen?

KEIN Schüler wird 1,5 Jahre von der Schule verwiesen (und hat große Probleme sogar in zwei verschiedenen), wenn eigentlich gar nichts passiert ist, außer dass alle anderen diese Kind mobben und die Schuld tragen.

Wie war es denn im Kindergarten?
Wie in außerschulischen Gruppen (Freizeiten, Sportgruppen etc)?

Anonym hat gesagt…

Ich finde es nicht gut, Dinge aus dem Zusammenhang zu reißen und zu veröffentlichen.
War es Mobbing?War es Konsequenz?
Das kann ich als Leser nicht beurteilen.

Ich bin der Meinung, dass sich durch das schwebende Verfahren noch endlos ziehen kann. Dem kann man nur mit Vernunft abhelfen.
Ein runder Tisch. Ich finde man sollte Adrian die Chance geben, die Schule wieder zu besuchen. 1,5 Jahre zu Hause war sicher viel zu viel, egal was nun vorgefallen ist. Man sollte hier unbürokratisch schnell eine Lösung herbeiführen. Das die Heimschule nicht die wahre Lösung ist, sollte nicht außer Acht gelassen werden.

Anonym hat gesagt…

Hallo,

vieles von dem, was Adrian angeblich getan haben soll, ist aus den Originalakten auf der Internetseite www.emgs.de (unter Erfahrungsberichte im forum ) veröffentlicht.

Ebenso einiges aus den Schreiben der Behörde. Wird auch weiter ergänzt.

Da kann sich jeder selbst ein Bild machen.

Es fällt auf, dass die Lehrerin der 1.Schule (Grundschule Wallerstätten, Schulleiterin) wirklich auch kleinste "Vergehen" aufschrieb, die eigentlich normales altersgemäßes Verhalten darstellen.

So z.B. "eine spritzende Getränkeflasche, "den nicht erwiderten Abschiedsgruß", "eine nicht geschlossene Tür", "angeblich veränderte Tafelbuchstaben", "mit den Armen freigehaltener Platz", "verschenkter Kakao", "nicht abgeholter Kakao".

Das klingt schon alles geradezu mutwillig bösartig gegen ein damals 7-/8-jährigen Jungen. Was ich aus der Feder der Lehrerin lese, klingt nach absichtlichem Mobbing, so als wenn sie den Jungen regelrecht bösartig tritzen wollte.

Welchen Grund hat eine Lehrerin sonst, solche 'Vergehen' haarklein zu dokumentieren?

Da wir selbst Kinder haben, weiß ich, dass so ein Lehrerverhalten keineswegs üblich ist.

Wer von euch Kinder hat, frage sich, ob deren Lehrer Buch führen über solche Lächerlichkeiten.

Gruß, Jochen

Anonym hat gesagt…

Man kann das als Kleingkeiten auffassen oder überlegen , ob es rund um so ging. Absichtlich ein Bein stellen, empfinde ich nicht als Kleinigkeit. es kommt darau an, wie oft solche Sachen passiert sind. Und haben sie auch Vorfälle aus jüngster zeit, denn all das war ja an der ersten Schule.
Verstehen sie das bitte nicht falsch, ich bin ja dafür, dass der Junge wieder in die Schule kommt. Aber sie müssen zugeben, dass einzelne Erlebnisse aus der Vergangenheit nun wirklich nicht aufschlussreich ist.

Anonym hat gesagt…

Bisher war es nicht möglich, die zweite Schulakte zu erhalten.
Die Schule rückt sie freiwillig nicht heraus.
Und die (nun ehemalige) Anwältin erscheint nicht so ganz fachkompetent und durchsetzungsfähig (sonst wäre die Akte wohl den Eltern zugänglich gewesen).
Vorgänge "aus jüngster Zeit" gibt es nicht und kann es auch nicht geben, da der Junge zuletzt vor den Herbstferien 2007 in der Schule gewesen ist.
Er besucht privat eine Sportgruppe, auch bereits erfolgreich Prüfungen abgelegt, dort gibt es keinerlei "Auffälligkeiten". Laut Trainer ein ganz normaler Junge.

Gruß, Jochen

Anonym hat gesagt…

Auf emgs kann man lesen "..habe ich versucht deutlich zu machen, dass eine Unterbringung im Vincenzhaus und der Besuch der angeschlossenen Heimschule derzeit die beste Alternative sei, da an eine Regelbeschulung nicht zu denken sei "

DAS muss einen Grund haben! Und das lässt sich nicht einfach mit "die Schule mobbt und der Junge hat sich immer nur altersgerecht verhalten" erklären.

Ich lese immer nur, wie ungerecht sich Schule, Schulamt etc. gegen den Jungen verhalten. Wie er sich gegenüber anderen verhalten hat, wird tunlichst nicht erwähnt. Warum nur....?

Man sollte auch mal an die Mitschüler denken, die ein Anrecht darauf haben, einen ungestörten Unterricht zu erfahren.

Anonym hat gesagt…

t ist, dass der Junge sowohl an der ersten GS als auch in der zweiten GS von Klassenkameraden schwer gemobbz wurde, Lehrer mitmachten oder wegsahen.
Teilweise stand die Mutter daneben und hat es mitansehen müssen, wurde von den Lehrern ebenfalls weggeschickt.

Wenn Adrian sich dann tatsächlich (selten) einmal wehrte, war er grundsätzlich schuld, der "Täter" und eine Petze obendrein.

Wenn sich 5 Kinder auf ihn stürzten und ihn vermöbelten und beschimpften, diese ungeschoren davon kommen, er aber z.B. fürs Nachlaufen gestraft wird, wie nennt man das dann?

Der Junge ist recht groß für sein Alter. Wenn er wirklich seiner Größe gemäß zugeschlagen hätte, wäre von dem anderen Gleichaltrigen nicht mehr viel übrig geblieben.

Er erzählte es "nur" seinen Eltern, wandte sich um Hilfe an seine Lehrer (Petze), hatte Alpträume..., wehrte sich mit Worten.

Dafür wird er rechtswiedrig ausgeschlossen und soll ins Heim.

Aus dem Tagebuch der Eltern akutell bei www.emgs.de

j.

Anonym hat gesagt…

Wenn das so gewesen wäre, wäre das sehr tragisch für den Jungen.Aber vielleicht schreibt eine emotoinal berührte Mutte auch nicht objektiv.Eine Mutter ist in den seltensten Fällen neutral, wenn es um ihr eigenes Kind geht.
Ich denke, es muß Vorfälle gegeben haben, die eine Beschulung unmöglich gemacht haben. Vielleicht verschließt die Mutter die Augen vor den Tatsachen habe Ich habe gelesen, daß die Rektorin beim ersten Schulwechsel gesagt hat, daß sich das Problem so nicht lösen wird. Dies wurde von der Mutter so verstanden, daß man dem Kind seinen Weg sehr schwer machen möchte. Vielleicht wurde aber schon in der ersten Schule erkannt, daß das Kind große Probleme hat um die sich die Eltern dringend kümmern müssen.

Anonym hat gesagt…

Das Schulamt hat sich nun aus dem Vergleich zurückgezogen. Das istnach meiner Auffassung ja eigentlich im Interesse der Eltern.Vielleicht kann der Junge nun nur noch eine Schule weiter entfernt gehen. Da das Schulamt für die Heimschule zuständig ist, finde ich es in Ordnung,daß das Heim wegen dem Nichterscheinen des Jungen sich mit dem Schulamt in Verbindung gesetzt hat. Ich bin auch der Meinung, daß die Organisation des Schultaxis seitens der Eltern nicht so kurzfridstig vorher hätte beantragt werden sollen, da die Eltern sehr viel Zeit hatten, sich darum zu kümmern. Auch eine Taxibeförderung muß einem Genehmigungsverfahren unterzogen werden. Außerdem kommt es darauf an, wie gut oder schlecht das Taxiunternehmen ausgelastet ist. Unter Umständen muß auch ein Taxiunternehmen umplanen. Je früher also eine Planung erfolgt, umso besser wird es dann klappen. Es ist sehr bedauerlich, aber ich befürchte all das was hier geschiet, geht zu Lasten des Jungen.

Anonym hat gesagt…

Hallo,
die Eltern wussten nicht, dass sie überhaupt die Möglichkeit haben, eine Beförderung zu beantragen.
Das haben sie erst über andere Eltern erfahren, nicht etwa von den Ämtern.
Aber grundsätzlich ist es für ein Amt möglich, auch binnen 7 Tagen eine Beförderung über ein Taxi zu organisieren.
Das zuständige Jugendamt aber hat bisher keinen der von der Familie eingereichten Anträge in irgendeiner Weise bearbeitet, nicht mal mit einer Eingangsbestätigung, einer Ablehnung oder einem "Lautgeben".
Der Jugendhilfeantrag der Familie liegt dem Jugendamt Groß-Gerau vor seit dem 27.05.2008!
Die Fristen nach §14 SGB IX betragen höchstens 6 Wochen.

Anonym hat gesagt…

Hallo,
dass ein Antrag so lang nicht bearbeitet wird,ist sehr bedauerlich. Warum braucht die Familie Hilfe für den Jungen, bei dem das Jugendamt doch eigentlich keinen Bedarf sieht. Die ganze Sache kommt mir wirklich sehr merkwürdig vor. Sehr geehrter Schreiber, es tut mir Leid, aber die Eltern wussten nicht, dass sie ein Taxi beantragen können.........vielleicht wurde das Taxi extra so spät beantragt, da man ja an dieser Schule gar kein Interesse hat. Vielleicht sollten die Eltern dazu stehen, denn ich denke die Sache ist nicht wirklich an dem Taxi gescheitert.

Anonym hat gesagt…

Hallo,sehr geehrter Schreiber
ich habe sämtliche Ratschläge, die sie Eltern bei Ärger in der Schule erteilen gelesen. Wie kommt es, dass Sie niemals den Rat haben, das Gespräch zu suchen. Sie vertreten ganz klar eine Angriffsposition. Da wunderts doch nicht, wenn sich die Fronten immer mehr verhärten. Ihre Berichtersttatung und Ihre Ratschläge sind für ein gesundes Miteinander mehr als schädlich.Recthaberisch und eigensinnig.

Anonym hat gesagt…

Ich habe diesen Blog mit Interesse gelesen, vielen Dank! Aber ich finde es unbefriedigend, dass er so ohne Abschluss endet. Gibt es Gründe dafür, dass Sie sich aus der Berichtserstattung ausgeklinkt haben? Mögen Sie Ihre LeserInnen darüber informieren?

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

Wie kommen Sie denn darauf, dass ich mich aus der Berichterstattung ausgeklinkt habe. Gericht und Jugendamt wollen Adrian eine (Regel-)Schulchance geben. Nun habe ich gehört, dass sich das Schulamt quer stellt. Sollte Adrian heute eine gewisse Schule besuchen wollen, käme die Polizei, hat man mir berichtet. Das werde ich noch würdigen. Aber ich habe hier so viele Fälle auf dem Schreibtisch, dass ich nicht immer gleich berichten kann...

Schauen Sie doch mal auf http://familiensteller.blogspot.com

Anonym hat gesagt…

Hallo Herr Tjarden,

ich wünsche dem Jungen wirklich sehr, dass er nun endlich wieder zur Schule gehen kann. Ich wundere mich darüber, dass das Jugendamt, sowie Eltern und Gericht, einen Versuch über den Besuch an einer Regelschule beschlossen haben. Ohne Einverständnis vom Schulamt. Eine seltsame Begebenheit. Aus ihrer Berichterstattung geht leider nirgends hervor, was zu diesem Schulausschluss geführt hat. Die Mutter hat in einem Forum darüber berichtet, dass ihr Sohn eine emotionale Störung hat. Hätte man nun die Zeit nicht nutzen können, um dem Jungen einen vernüftigen Therapieplan aufzustellen. Es hätte die Widerbeschulung in einer Regelschule sicher vereinfacht.
Ich befürchte, die ganze Geschichte wird sich so lange hinziehen, bis ein richterliches Urteil gesprochen ist. Das ist nicht im Sinne des Kindes und es sollte nun schleinigst nach reellen Möglichkeiten gesucht werden, das kind zu beschulen. Dies beeinhaltet meiner Meinung nach auch eine Therapie.

Anonym hat gesagt…

Hallo Herr Tjaden,

ich verwende mich ebenfalls seit einiger Zeit als Freundin der Eltern für den Jungen.

Hier der heutige Schriftsatz, nachdem ich letzte Woche die pers. Referentin der Kultusministerin Henzler (Frau Constanze Sanetra) um Hilfe für den Jungen, d.h. Beschulung, gebeten hatte.
Darauf erhielt ich gestern ein Schreiben des Herrn Dr. Wolfgang Bott (Abt. IV 3, Kultusministerium Wiesbaden, Tel.: 0611 – 368-2614.)
Er dürfe mit mir nicht reden, da ich keine Vollmacht der Eltern vorgelegt hätte, die Eltern oder Anwälte könnten sich aber an ihn wenden.

Das haben die Eltern gestern tel. getan – wurden WIEDER abgewimmelt: Er bzw. das KM sei “nicht zuständig”. Zudem bestünde der Förderbedarf rechtskräftig lt. Fr. Evertz. (Stimmt nicht, in einem Schreiben sagt Fr. Evertz selbst “nicht rechtskräftig”.)
==================================================================================
an
w.bott@hkm.hessen.de

Sehr geehrter Herr Dr. Bott,

Ihr Schreiben betr. Adrian xxxxx ist gestern hier eingegangen. Wie mir die Mutter tel. berichtete, hätte Fr. Evertz, SSA Rüsselsheim, Ihnen gegenüber dargestellt, dass der Förderbedarf i.S. der Schule für Erziehungshilfe “rechtskräftig” sei.

Im Anhang finden Sie ein Dokument, erstellt von Fr. Evertz selbst für das Jugendamt an das Familiengericht Groß-Gerau, worin Fr. Evertz SELBST schreibt, er sei wegen Zulassung an den VGH NICHT rechtskräftig.

Aber unabhängig davon hat Groß-Gerau ein Modell der “Dezentralen Schule für Erziehungshilfe” und beschult an mehreren Schulen im Einzugsgebiet Kinder mit sonderpäd. Förderbedarf Erziehungshilfe an örtlichen Regelschulen. Neben fünf konkreten Schulen haben die Eltern zudem drei weitere gangbare Wege der Beschulung ihres Kindes vorgeschlagen.

Tatsache ist, dass Adrian, 11 Jahre, freundlich, höflich, unauffällig, einfach ein ganz netter Junge!!!, nun faktisch im 3. Jahr nacheinander nicht in eine Schule gehen darf. Und ich frage mich, wie das Kultusministerium das noch öffentlich erklären will?

Es kann keine Rede davon sein, dass das Kultusministerium etwa nicht zuständig sein soll, wie Sie der Mutter gegenüber dargestellt haben.

Beim Anruf der Mutter bei Ihnen – Sie hatten sich schriftlich selbst als Ansprechpartner dargestellt mit Schreiben an mich und Kopie an Eltern z.K. – waren mithörende Zeugen zugegen. Das Telefonat mit Ihnen wäre inhaltlich also ggf. beweisbar. Gesprächsprotokoll wird gerade erstellt.

Die Eltern haben sich also – ebenfalls bisher erfolglos !!!- gestern telefonisch an Sie gewandt (Zitat aus Ihrem Schreiben: “… stelle den Eltern des Schülers Adrian Klinik oder den sie vertretenden Rechtsanwälten jedoch anheim, sich an meine Behörde zu wenden.”

Ob ich Ihnen gegenüber eine “Bevollmächtigung” vorlegen kann, ist eigentlich nebensächlich, da mein Anliegen ausschließlich darin besteht, FÜR DAS KIND Adrian zu erbitten, dass das Land Hessen endlich für eine Beschulung des 11jährigen Adrian nach Hess. Schulrecht, Grundgesetz, UN-Konvention sorgt.

Dazu müssen Sie gar nicht mit mir kommunizieren, sondern nur das Notwendige in die Wege leiten, z.B. per Dienstanweisung.

Wie kann es denn sein, dass Eltern sich per Anwalt und Gericht die Beschulung ihres 11jährigen Kindes erstreiten müssen?

Wie kann es denn sein, dass Eltern eines vollzeitschulpflichtigen 11jährigen seit der Aussperrung aus der Schule (also 08.10.07) sogar ohne Unterrichtsmaterial, beim Schulamt sogar schriftlich um Versorgung mit (gerne auch ausrangierten) Schulbüchern bitten müssen?

Finden Sie das als hochrangiger Mitarbeiter des Hess. Kultusministeriums nicht langsam “peinlich”?

MfG (Name) xxxxxxxxx- am Tag 3 des neuen Schuljahres in Hessen, immer noch ohne Beschulung für Adrian

Anonym hat gesagt…

Fragen des Schreibers als Kennerin der Akten:

Emotionale Störung:
Lt. Attest Kinderarzt besteht die Störung des Jungen in "Angst im Kindesalter" (nach Mobbing an ihm in der Schule, vorwiegend durch die damalige Klassenlehrerin W. , GS W.)
Adrian hat dem Arzt glaubwürdig unter vier Augen berichtet, was die Lehrerin mit ihm gemacht hat, u.a. Zusammenquetschen der Beine. Tägliches Anschreien.

Eltern hatten es dann gewagt, sich beim Schulamt erstens zu beschweren und zweitens Schulwechsel zu fordern. Das nahm man ihnen offenbar übel.
Die Schulleiterin der zweiten besuchten Schule sagte den Eltern nach dem von den Eltern erbetenen und mithilfe des Kinderschutzbundes erzwungenen Schulwechsel (sinngemäß)
"Ich muss ihn zwar nehmen aber ich werde dafür sorgen, dass er hier nciht lange bleibt."

Der Junge wurde auch an der zweiten Schule weiter getriezt. Fünf Kinder schlugen auf ihn ein, er wehrte sich nicht (dafür gibt es Zeugen), die Lehrer schauten weg. Eltern und Großeltern beobachteten ihr Kind mit weiteren Zeugen heimlich auf dem Schulhof. Adrian war absolut unauffällig, aber die anderen Kinder nicht.
Den zuständigen Gerichten liegen auch dazu eidesstattliche Versicherungen vor.

Die Klassenlehrerin W. , Schulleiterin an der GS W., ist ansonsten örtlich bekannt für genau dieses Vorgehen gegen einzelne Kinder. Seit vielen Jahren schon. Ebenso waren Jahrzehnte zuvor ihre eigenen Eltern Lehrer in der Region und für gleiches Verhalten bekannt.

Anonym hat gesagt…

Adrian an Schulpsychologin Raykowski am 24.06.09:

"Warum krieg ich immer Ärger, wenn die anderen mich ärgern?"

Er schildert darauf verschiedene Begebenheiten, was ihm tatsächlich passiert ist. Er wird geschlagen, die Lehrerin schaut weg, er geht hin und berichtet, zeigt seine Verletzungen, er bekommt die Strafe als "Petze" (und weil er "nervt".

"Warum soll ich mich immer schlagen lassen?"

Frau Raykowski glaubt ihm nicht, und stellt dar, dass manche sich nur gemobbt fühle, es aber tatsächlich nicht so sei.

Adrian: "Ich fühl' mich nicht gemobbt, ich werd gemobbt!"

Adrian stellt dar, dass er in die Schule möchte, auch um später arbeiten gehen zu können und Geld zu verdienen.

Anonym hat gesagt…

Hallo,
warum ist denn das Forum in dem seither erstattet wurde , nicht mehr geöffnet?

Anonym hat gesagt…

Der Server desjenigen, auf welchen die Website untergebracht ist, ist abgestürzt. Darunter leiden die EMGS-Seite aber noch einige mehr. Es wird zur Zeit versucht, mit der Seite auf einen anderen Server umzuziehen.
Ein technisches Problem, welches mit Adrians Fall oder anderen auf der Website nichts zu tun hat (nicht immer ist das Schulamt schuld.)
Nähere Auskünfte dazu kann ich nicht geben, da ich von den technischen Details weder Ahnung noch Kenntnis habe.
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Hallo Herr Tjaden,

ich verwende mich ebenfalls seit einiger Zeit als Freundin der Eltern für den Jungen.

Hier der heutige Schriftsatz, nachdem ich letzte Woche die pers. Referentin der Kultusministerin Henzler (Frau Constanze Sanetra) um Hilfe für den Jungen, d.h. Beschulung, gebeten hatte.
Darauf erhielt ich gestern ein Schreiben des Herrn Dr. Wolfgang Bott (Abt. IV 3, Kultusministerium Wiesbaden, Tel.: 0611 – 368-2614.)
Er dürfe mit mir nicht reden, da ich keine Vollmacht der Eltern vorgelegt hätte, die Eltern oder Anwälte könnten sich aber an ihn wenden.

Das haben die Eltern gestern tel. getan – wurden WIEDER abgewimmelt: Er bzw. das KM sei “nicht zuständig”. Zudem bestünde der Förderbedarf rechtskräftig lt. Fr. Evertz. (Stimmt nicht, in einem Schreiben sagt Fr. Evertz selbst “nicht rechtskräftig”.)
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Anonym hat gesagt…

an
w.bott@hkm.hessen.de

Sehr geehrter Herr Dr. Bott,

Ihr Schreiben betr. Adrian xxxxx ist gestern hier eingegangen. Wie mir die Mutter tel. berichtete, hätte Fr. Evertz, SSA Rüsselsheim, Ihnen gegenüber dargestellt, dass der Förderbedarf i.S. der Schule für Erziehungshilfe “rechtskräftig” sei.

Im Anhang finden Sie ein Dokument, erstellt von Fr. Evertz selbst für das Jugendamt an das Familiengericht Groß-Gerau, worin Fr. Evertz SELBST schreibt, er sei wegen Zulassung an den VGH NICHT rechtskräftig.

Aber unabhängig davon hat Groß-Gerau ein Modell der “Dezentralen Schule für Erziehungshilfe” und beschult an mehreren Schulen im Einzugsgebiet Kinder mit sonderpäd. Förderbedarf Erziehungshilfe an örtlichen Regelschulen. Neben fünf konkreten Schulen haben die Eltern zudem drei weitere gangbare Wege der Beschulung ihres Kindes vorgeschlagen.

Tatsache ist, dass Adrian, 11 Jahre, freundlich, höflich, unauffällig, einfach ein ganz netter Junge!!!, nun faktisch im 3. Jahr nacheinander nicht in eine Schule gehen darf. Und ich frage mich, wie das Kultusministerium das noch öffentlich erklären will?

Es kann keine Rede davon sein, dass das Kultusministerium etwa nicht zuständig sein soll, wie Sie der Mutter gegenüber dargestellt haben.

Beim Anruf der Mutter bei Ihnen – Sie hatten sich schriftlich selbst als Ansprechpartner dargestellt mit Schreiben an mich und Kopie an Eltern z.K. – waren mithörende Zeugen zugegen. Das Telefonat mit Ihnen wäre inhaltlich also ggf. beweisbar. Gesprächsprotokoll wird gerade erstellt.

Die Eltern haben sich also – ebenfalls bisher erfolglos !!!- gestern telefonisch an Sie gewandt (Zitat aus Ihrem Schreiben: “… stelle den Eltern des Schülers Adrian Klinik oder den sie vertretenden Rechtsanwälten jedoch anheim, sich an meine Behörde zu wenden.”

Ob ich Ihnen gegenüber eine “Bevollmächtigung” vorlegen kann, ist eigentlich nebensächlich, da mein Anliegen ausschließlich darin besteht, FÜR DAS KIND Adrian zu erbitten, dass das Land Hessen endlich für eine Beschulung des 11jährigen Adrian nach Hess. Schulrecht, Grundgesetz, UN-Konvention sorgt.

Dazu müssen Sie gar nicht mit mir kommunizieren, sondern nur das Notwendige in die Wege leiten, z.B. per Dienstanweisung.

Wie kann es denn sein, dass Eltern sich per Anwalt und Gericht die Beschulung ihres 11jährigen Kindes erstreiten müssen?

Wie kann es denn sein, dass Eltern eines vollzeitschulpflichtigen 11jährigen seit der Aussperrung aus der Schule (also 08.10.07) sogar ohne Unterrichtsmaterial, beim Schulamt sogar schriftlich um Versorgung mit (gerne auch ausrangierten) Schulbüchern bitten müssen?

Finden Sie das als hochrangiger Mitarbeiter des Hess. Kultusministeriums nicht langsam “peinlich”?

MfG (Name) xxxxxxxxx- am Tag 3 des neuen Schuljahres in Hessen, immer noch ohne Beschulung für Adrian

Anonym hat gesagt…

Betr. Dr. Bott, MK Wiesbaden:

Dr. Bott war maßgeblich beteiligt an der Durchdrückung einer Zwangsversetzung eine politisch unliebsamen kritischen Lehrers: Benjamin Ortmeyer - jetzt Uni Frankfurt
Meinung des Dr. Bott: Termin im Staatlichen Schulamt zur Anhörung über die geplante Zwangsversetzung. U.a. wurde mitgeteilt es legen Schreiben von Lehrkräften gegen Benjamin Ortmeyer vor, er sei „Auslöser von Konflikten“. Die Beschwerden würden bewusst nicht auf den Tisch gelegt, da die Verfasser Angst hätten. Der Amtsjurist Dr. Bott erklärte, es wäre „klüger, öfters mal den Mund zu halten“. Es ginge nicht um Sanktionen, sondern um „Konfliktbereinigung.

Quelle:
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb04/download/ortmeyer/Pressespiegel_plus_Chronologie_der_Zwangsversetzung_von_Kollege_Benjamin_Ortmeyer.doc.

Kann es sein, dass es auch im Fall "Adrian" längst nicht mehr um das Kindeswohl und die Schulpflicht geht, sondern um eine möglichst geräuschlose "Konfliktbereinigung" und "Mund halten"?

Anonym hat gesagt…

Hallo,
sind die TV-Sender nicht daran interessiert, diese unglaubliche Geschichte zu veröffentlichen?

Anonym hat gesagt…

Ja.

Es laufen nach meinem Kenntnisstand bereits Vorgespräche.
Zur Zeit keine weitere Details dazu.

Anonym hat gesagt…

Im sonderpäd. Fördergutachten vom 21.12.2007 beschreibt die Sonderpäd. Lobenstein ein telefonisches Gespräch mit der damaligen ASD-Mitarbeiterin Rei.(Jugendamt G.-G.)

Angeblich habe der Junge Adrian lt. Meldung eines Polizisten beim Jugendamt Anfang des Jahres 2007 damals 8 Jahre, ein anderes Kind (einen "Christian") bespuckt. (Frau Rei. an Frau Lob.: "... teilte ihr ein Polizist mit, dass...").

Adrian und seine Familie kennen keinen "Christian"....

Wie war es wirklich? (Beweisbar!):

Am 06.12.2006 holte die Mutter mit dem Fahrrad Adrian von der Grundschule W. ab. Ein junges Mädchen (Frl. Christiane J., damals ca. 16, in Begleitung ihres damals ca. 10jährigen Bruders Christoph) versperrte den Weg mit ihrem großen Hund. Dieser knurrte Mutter und A. an und Frl. J. sagte: "Fass!"

Mutter bat in Sorge um den 8jährigen Adrian höflich sie vorbei zu lassen und den Hund zur Seite zu nehmen. Frl. J. begann Mutter und A. auf das Übelste zu beschimpfen ("Du Schlampe!" u.ä. ) , hielt das Rad fest, zerrte an Jacke der Mutter und bespuckte diese, traf sie im Gesicht und in den Haaren.

Adrian, damals 8 Jahre alt, hielt sich ängstlich im Hintergrund, war in keiner Weise beteiligt.
Mutter ging damals zum zuständigen Polizeirevier in Groß-Gerau und erstattete Anzeige gg. Frl. J., erhielt nach wenigen Wochen eine Einstellung ihrer Anzeige der Staatsanwaltschaft.

Die Unterlagen dazu können vorgelegt werden.

Aus dem "Vorfall" wurde dann jedenfalls im Gutachten gedreht/gemacht, dass ADRIAN einen -nicht existenten- "Christian" bespuckt hätte...- was definitiv NICHT stimmt!

Aus einer 16jährigen Täterin Christiane wird mal schnell das Opfer Christian gedreht. die bespuckte Mutter muss ihr Kind als Täter beschuldigen lassen...

Bisher ist keiner bereit, solche und ähnliche falsche Details aus dem Gutachten richtig zu stellen.
Adrian und seinen Eltern wird grundsätzlich nicht geglaubt!



Birte

Anonym hat gesagt…

Frau Schulpsychologin Raykowski an dem damals noch 10jährigen Adrian am 24.06.09:

"...ob du überhaupt jemals wieder in die Schule gehen kannst.... - Es kann sogar sein, dass irgend jemand sagt, das mit der Schule, das hat sich erledigt, das wird nie wieder passieren.

Da ist dann überhaupt nicht mehr die Frage, ob Regelschule oder Förderschule!"

Da der Junge zuvor dringend das Bedürfnis äußert, zu Schule gehen zu wollen, implizieren die obigen Einlassungen der Frau R. "Druck auf das Kind", einzuwilligen in eine Förderschule zu wechseln, sein Einverständnis zu erklären, denn -Warnung: "Sonst darfst du nie wieder in eine Schule gehen!"

Anonym hat gesagt…

Wie war es wirklich? (Beweisbar!):


Hallo,
waren Sie bei dieser Situation anwesend? Kennen Sie das Kind? Waren Sie auf dem Schulhof, waren Sie im Unterricht dabei? Was war der Grund für den Schulausschluss? Wer kennt das Kind außer den Eltern richtig gut? Warum befindet sich das Kind nicht in kinderpsychologischer Behandlung( egal was oder wer für die Störung verantwortlich ist) Was wenn der der oberste Gerichtshof den Förderbedarf aufrecht erhält? Was wenn zu den 2 Schuljahren, die schon fehlen 2 weitere dazu kommen, weil das Urteil auf sich warten lässt. Das Kind kann doch schon jetzt nicht in die 5. Klasse eingeschult werden . Ohne zeugnisse. Wie soll das funktionieren?

Anonym hat gesagt…

Das Forum EMGS.de wird in den nächsten Tagen wieder online gehen.

Zur Seite wird die Seite auf einen anderen SERVER umgezogen.

Anonym hat gesagt…

Die Eltern erteilen dem Jungen seit 2 Jahren tgl. ca. 4 Stunden Einzelunterricht.

Normalerweise lernt man da intensiver.

Er hat gewiss annähnend den Lernstand, den man von einem 5.Klässler erwarten darf.

>>Wie soll das funktionieren?<<

Des müssen Sie bitte das SSA R. fragen. (zuständiges Schulamt).

Das Schulamt verweigert jede Beschulung aktuell und in der Vergangenheit. Kein Angebot. Auch gegenwärtig nicht.

Dagegen können die Eltern nur gerichtlich vorgehen. (Auf ihre eigenen Kosten). Trotz Schulpflicht und Beschulungspflicht.

Dem Schulamt ist dieser Junge offenbar ziemlich egal. Hauptsache RECHT behalten.

Anonym hat gesagt…

Die Eltern erteilen dem Jungen seit 2 Jahren tgl. ca. 4 Stunden Einzelunterricht.


Sie glauben doch nicht im Ernst, dass diese Beschulung ohne Wenn und Aber in die 5. Klasse führt.

Anonym hat gesagt…

Dem Schulamt ist dieser Junge offenbar ziemlich egal. Hauptsache RECHT behalten.


Man hat das Gefühl, es gibt noch andere die recht behalten wollen. Nämlich de, die den Erziehungshilfebedarf ablehnen.


Ich bin sehr gespannt, ob das Gericht diesbezüglich eine andere Entscheidung trifft.

Vielleicht schreiben Sie auch mal, warum denn das kind ausgeschlossen wurde. Klar, das wissen die Eltern nicht. Wer soll das glauben?

Anonym hat gesagt…

Hallo ,
woher wolen denn Laien eigentlich wissen, ob Förderbedarf besteht oder nicht? Soweit ich es verstanden habe, hat der Junge eine Diagnose. Eine Diagnose, die Ursachen hat. Ursache Mobbing kann als Diagnose nur von Laien gestellt worden sein.

Anonym hat gesagt…

Das SSA will das Kind in einem Heim sehen- eine andere Variante gibt es für die Damen und Herren dort nicht! ABER:
Ob die "Kritker" hier und die Damen und Herren vom SSA ihre Kinder auch einfach so in ein Heim einweisen lassen würden???
Kein Kind hat so etwas verdient!
Trotzdem gibt es Situationen wo dies unabdingbar ist:z.B.- entweder weil die Eltern einfach überfordert sind; weil das Kind völlig entglitten ist u.ä.
In all diesen Fällen sind aber die Eltern mit diesem Schritt einverstanden.
All das trifft aber bei diesem 11- jährigen nicht zu!

Was bitte soll das?

Anonym hat gesagt…

Womöglich ist Adrian der einzige und erste in Deutschland, der ganz offiziell die Genehmigung zum Homeschooling erhält...

Anonym hat gesagt…

"...ob du überhaupt jemals wieder in die Schule gehen kannst.... - Es kann sogar sein, dass irgend jemand sagt, das mit der Schule, das hat sich erledigt, das wird nie wieder passieren.

Da geht es dann überhaupt nicht mehr um die Frage, ob Regelschule oder Förderschule!"
=====>>>>>>>>>>>>>
Diese Aussage machte die Schulpsychologin Fr. Claudia Raykowski nach meinen Informationen an den Jungen Adrian, 10, am 24.06.09.

@ Frau Raykowski im Schulamt Rüsselsheim:

Stellen Sie sich mal vor, Adrian könnte tatsächlich beweisen, dass Sie diese Aussage auch gemacht hätten???

SIE wollen den Jungen in eine Schule für Erziehungshilfe verfrachten, weil er angeblich über seine Erlebnisse zuvor (Mobbing in der Schule durch Lehrer und Mitschüler) nicht die Wahrheit sagte...

Sind Sie WIRKLICH sicher, dass SIE kein Problem haben, Wahrheit und Lüge zu unterscheiden???

Mal angenommen, Adrian könnte Ihre Aussage beweisen, dass Sie das obige zu ihm sagten und weiterhin wäre dann belegbar, dass Sie späterhin behaupteten, dies nie gesagt zu haben ....
(Androhung der Klage gg. Dritte wg. Zitat: "im Übrigen falsche Aussagen zu zitieren." )

Dann stünden Sie "ziemlich dumm da", oder???

Zunächst machten Sie Aussagen an ein Kind, die nicht statthaft sind (Androhung, dass es nie wieder zur Schule dürfte), später behaupteten Sie schriftlich an Dritte, dies nie gesagt zu haben unter Klageandrohung... - und dann käme der Kleine und könnte Ihre Lügerei beweisen???

Was wären Sie dann? Mindestens eine Kandidatin für die Erziehungshilfeschule, weil Sie mit Absicht lügen und ein Kind bedrohen.... - oder wie sehen SIE das???


(WATERGATE ist nichts gg. den Fall "Adrian")...

Anonym hat gesagt…

All das trifft aber bei diesem 11- jährigen nicht zu!

Woher wissen Sie das denn? Und was war denn nun der Anlass für den Schulausschluss?

Es ist müsig immer wieder zu lesen, wie sie die Schulpsychologin in Frage stellen. Man müsste auch hier wissen, was sie genau gesagt hat und in welchem Zusammenhang sie es gesagt hat. Ich kann sie nur darum bitten, sachlich zu berichten.
Also 2 Fragen: Was führte zum Schulauschluss?
Und befindet sich der Junge wegen der emotionalen Störung im Kindesalter, deren Ursachen nicht Mobbing sind,in Behandlung. Also Therapie? Ein guter Kinderarzt wird Ihnen sagen können, dass eine Langzeittherapie dringend notwendig ist. Ich vermute, dass deswegen auch der Hilfebedarf besteht. Ich vermute weiter, dass sich daran nicht rütteln lässt. Letztendlich hätte das Kind vieleicht doch vorläufig eine Ganztagesschule aufsuchen sollen, wie dies ursprünglich angestrebt wurde. Dann wäre er zumindest in die Schule gegangen und der Bedarf f. Erziehungshilfe wäre abgedeckt. Selbst wenn sich die Psychologin in ihrer Wortwahl vergriffen hat, ändert dies nichts an der Krankheit des Jungen und wohl auch nichts im Verhalten, dass diese Krankheit nun mal zur Folge hat. Es ist an den Eltern dies zu erkennen. Ich denke man kann als Eltern nicht auf eine Regelbeschulung bestehen, wenn der Hilfebedarf nicht abgedeckt weren kann. Und ob der Bedarf abgedeckt werden kann. Notfalls mit I-Helfer, das können Sie als Laie einfach nicht beurteilen. Bitte beantworten Sie doch die Frage, was zum Schulausschluss geführt hat,. Vielleicht kann man dann auch besser nachvollziehen.

Anonym hat gesagt…

Was wären Sie dann? Mindestens eine Kandidatin für die Erziehungshilfeschule, weil Sie mit Absicht lügen und ein Kind bedrohen.... - oder wie sehen SIE das???


Hallo,
das finde ich nun absolut unsachlich. Sie wundern sich darüber, dass man auf dieser Ebene keinen Schritt weiterkommt?

Ich an Ihrer Stelle, würde einen Termin mit der Schulpsychologin und dem Schulamt vereinbaren. Den Beweis mitnehmen und ein klärendes Gespräch führen. Vielleicht kommt es ja doch noch zu einer Lösung. Aber sicher nicht, mit Ihren Angriffen.

Anonym hat gesagt…

Sie müssen anfangen in eine sachliche Richtung zu überlegen.
Bei Homeschooling , wenn sie tatsächlich erlaubt wird, müssen die Kinder trotzdem staatlich geprüft werden. Das heißt, sie legen eine anerkannte Prüfung ab. Das ist hier nun nicht der Fall. Also scheidet ein Versetzung von der ehemals 2. in die 5. Klasse schon mal aus. Daher ist es unsachlich , eine solche Forderung, bei all dem Leid zu stellen. Man muss schauen, welche Möglichkeiten der Weiterbeschulung vorhanden sind. Vor allem muss man schauen, dass eine sachliche Ebene erreicht wird. Solange Angriffe erfolgen, wird das die Wogen nicht glätten. Warum setzt sich denn der Rechtsanwalt persönlich oder das Jugenamt direkt mit dem Schulamt nicht auseinander? Gespräche bringen oft mehr, als viele viele Briefe. Soweit ich ich die ganze Geschichte verfolgen konnte, wird ja eine sachliche Ebene angestrebt. Dazu gehört aber auch, dass man Angriffe vermeidet. Eine neutrale Person, die bisher nicht mit der Geschichte in Berührung gekommen ist, wäre mein ganz persönlicher Vorschlag um zu schlichten und einen schnellen Schulbesuch zu ermöglichen.

Anonym hat gesagt…

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/kreis_gross_gerau/1888616_Ruesselsheim-Hochbetrieb-in-den-Ferien.html

Hinter dem sperrigen Begriff Schülersachbearbeitung verbirgt sich unter anderem das Thema Sonderpädagogik. Können Eltern bei der Wahl der Schule für ihre Sprösslinge noch relativ frei wählen, werden Kinder, die besonders gefördert werden müssen, den entsprechenden Schulen zugewiesen.

"Diese Schüler müssen am ersten Schultag ja auch wissen, wo sie hingehen müssen", erklärt Claudia Raykowski, die als Schulpsychologin Expertin auf diesem Gebiet ist. Sie sieht die Arbeit des Schulamts auch als Serviceleistung für die Schulen, die Bürokratie abgenommen bekommen. Feine-Koch ergänzt: "Je besser wir arbeiten, desto schneller können die Schulen reagieren und die Stundenpläne machen.


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"Diese Schüler müssen am ersten Schultag ja auch wissen, wo sie hingehen müssen", erklärt Claudia Raykowski"

Fr. Raykowski scheint einen vergessen zu haben => ADRIAN.... Tag 6 nach Schulbeginn und KEINE Schule für Adrian....

Anonym hat gesagt…

Als Grund für den Ausschluss gibt das Schulamt im Oktober 2007 an:
"Verwendung von Schimpfworten, verwickelt sein in Konflikte (ohne Rollenbeschreibung), angebliches Zeigen des Mittelfingers."

Behaupteten die Lehrer, wie einige andere Unwahrheiten auch. Das Gutachten strotzt vor Falschbehauptungen und Phantasien der Gutachterin (so, der Onkel würde im Haus der Familie wohnen, die Christian/Christiane-Verwechslung, eine Begebenheit über eine vom Nachbarn überfahrene Katze.

Wo die Oma vor -zig Jahren mal gearbeitet haben soll. )

Unbeschreiblich...


Was hat das mit einem angeblichen Förderbedarf eines Schülers zu tun?

Anonym hat gesagt…

Gänse können richtig fies sein. Sie beißen eine schwächere Mitgans und kreischen sie so lange an, bis sie auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Dafür rotten sich die Tiere in Gruppen zusammen. Sogar Füchse, die ihnen ihr Essen vor der Nase wegfressen wollen, verjagen sie auf diese Art. So eine Horde Gänse fühlt sich eben sehr stark.Auch Menschen verhalten sich gelegentlich wie Gänse.

Das heute gebräuchlichste Wort dafür ist MOBBING.
Wir wissen genau, was Adrian passiert ist.

Anonym hat gesagt…

Kindesausgrenzung

Kinder sind jedoch nicht nur dann in Gefahr, ihre Eltern durch Kindesentziehung zu verlieren, wenn diese nach Auffassung von Jugendamtsmitarbeiter/innen versagen oder zu versagen scheinen. Sie können auch selbst Anlass dazu bieten. Dann etwa, wenn sie aus den verschiedensten Gründen nicht ins soziale und/oder schulische Schema F passen.

Oftmals sind entzogene Kinder und Jugendliche besonders intelligent und gebildet, sensibel, gerechtigkeitsbezogen und selbstbewusst, scheitern aber im schulischen Ablauf oder werden dort so lange gemobbt, bis sie überreagieren und prompt als verhaltensgestört eingestuft werden.


Quelle:
http://www.familyfair.de/politik/gleichstellung/kindesentziehung-der-familiare-supergau/

Anonym hat gesagt…

Wir befinden uns im Jahre 2009 nach Christus. Ganz Deutschland ist von der SCHULPFLICHT erfasst...


Ganz Deutschland?

Nein! Ein von unbeugsamen Bürokraten bevölkertes Schulamt hört nicht auf, der Schulpflicht Widerstand zu leisten.

Und das Leben ist nicht leicht für die Schulbeamten, die als Besatzung des Schulamtes Rüsselsheim, zuständig für Groß-Gerau, fungieren...

Eltern und Kind wehren sich und fordern Beschulung wegen Recht auf Bildung. UNVERSCHÄMTHEIT!

(Wird mit Androhung von Sorgerechtsentzug bestraft!)

Anonym hat gesagt…

Falls Frau R. so eine Aussage an einen 10jährigen ihr schutzbefohlenen Schüler tatsächlich gemacht hat, wäre strafrechtlich der Tatbestand der Kindesmisshandlung im Sinne von "Missbrauch Schutzbefohlener " § 225 StGB zu prüfen.
Dazu zählt auch "seelischer Missbrauch".

Eine Androhung von 'nie wieder in die Schule' für ein Kind diesen Alters stellte eine unangemessene, unnötige Grausamkeit dar, widerspricht zudem sämtlichen rechtlichen Maßstäben in Deutschland.

Es ist ja doch bekannt, dass das Kind A. gerne in die Schule gehen möchte.

Anonym hat gesagt…

Es ist ja doch bekannt, dass das Kind A. gerne in die Schule gehen möchte.
Ja sicher. Aber ein fließender Unterricht. Und ein ungestörtes Lernen von Mitschülern , muss aber auch gewährleistet sein.


Bekannt ist auch, dass entgegen der Behauptung das Schulamt hat nichts angeboten, die Eltern verschiedene Termine nicht wahrgenommen haben. Die Eltern sind nach wie vor der Meinung, sie können bestimmen, wie hoch der Hilfebedarf ist und dementsprechend die Schule aussuchen. Dem scheint nicht so zu sein. Es ist auch noch nicht offiziell festgestellt worden, ob hier tatsächlich eine Rechtswiedrigkeit durch den Schulausschluss besteht. Objektiv gesehen kann man nur abwarten, was ein weiteres Gerichtsverfahren bringt. Leider. Andrerseits ist das Gutachten vermutlich nur über das Gericht in Frage zu stellen und kann von Ihnen nicht als falsch bezeichnet werden, so lange es nichts Gegenteiliges SCHRIFTLICHES gibt. So sehr ich nun dafür bin, dass dieses Dilemma ein Ende hat.

Anonym hat gesagt…

Zitat: "was sie genau gesagt hat und in welchem Zusammenhang sie es gesagt hat."

Das Kind hatte zuvor gebeten, ganz schnell wieder in eine Schule gehen zu dürfen.

Was Homeschooling angeht: Es gibt anerkannte Fernschulen, die sogar als Jugendhilfemaßnahme anerkannt sind mit voller Kostenübernahme.

Womöglich ist dieser Junge der erste, der es rel. einfach genehmigt bekommt.

Das Schulamt hat ansonsten m.K.n. keine Vorschläge vorgelegt, verweigert aber weiter schrftl. und mdl. jede erreichbare staatliche Schule. Das ist Sachstand.

Die privaten (Förderschulen) wurden angefragt. Kein Platz. Nachweislich.

Was die angebliche sogenannte "emotionale Störung" angeht: Ein Kind, welches 3x wöchentlich eine Sportgruppe besucht und auch sonst im Freizeitbereich ganz unauffällig ist, ebenso tgl. motiviert zuhause lernt über Stunden -ohne Lehrerbegleitung- ist sicher nicht emotional gestört.

Behauptungen aus verlogenen "Gutachten" werden nicht wahrer, wenn man sie wiederholt.

Anonym hat gesagt…

von "Missbrauch Schutzbefohlener " § 225 StGB zu prüfen.
Dazu zählt auch "seelischer Missbrauch".


Auweia,
also mir fehlen die Worte............Aber naja, wenn Sie meinen, dass Ihre Art alles hochzuputschen die richtige ist, um endlich den Schulbesuch zu ermöglichen............

Anonym hat gesagt…

Ich glaube mit Ihnen als Rechtsanwalt, würde man jeden Prozess verlieren.
Oder sind Sie Rechtsanwalt. Nun , wahrscheinlich nicht.Sonst würden Sie erst denken, dann handeln. Bzw. Schreiben und Gesetze dort einsetzen, wo sie hingehören.

Anonym hat gesagt…

Warum setzt sich denn der Rechtsanwalt persönlich oder das Jugenamt direkt mit dem Schulamt nicht auseinander?


Keine Sorge. Passiert schon lange. Auf Seiten des SSA Betonhaltung.

Die heißt: Keine Beschulung von landeswegen für Adrian.

"Das soll das Gericht (irgendwann) entscheiden", so Frau E. am Freitag tel.

Nach meiner Ansicht ist es so:
Das SSA R. hat sich vor Jahren schon derart falsch verrannt, die können gar nicht mehr zurück. Nicht ohne komplett das Gesicht zu verlieren.

Regelschule "dürfen" sie nicht erlauben , denn sie sähen alt aus, wenn der Junge - wie ja im Alltag auch - sehr gut klar kommt.

Sonderschule gibt es keine (keine, die Platz hätte, ohnehin alles private Schulen).

Sorgerechtsentzug klappt nicht (hatte das SSA erfolglos versucht, Gericht sieht keinen Handlungsgrund).

Bleibt: Homeschooling. Mit oder ohne Begleitung durch Fernschule.

Bzw. Aussitzen in Hoffnung, dass die Fam. umzieht (würden sie gerne... - wer Arbeit und Wohnung weiß, kann an Herrn T. schreiben...)

Anonym hat gesagt…

Emotionale Störungen des Kindesalters bezeichnen eine Gruppe von psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen, bei denen Angst durch bestimmte, im Allgemeinen ungefährliche Objekte, die sich außerhalb der Person befinden, hervorgerufen wird.

Hallo,
das möchte ich Ihnen einstellen,um Ihr Fachwisssen etwas aufzubessern. Es ist eine KRANKHEIT. Logischer Weise ist Mobbing nicht gerade förderlich. Aber nochmal, diese KRANKHEIT entsteht NICHT durch Mobbing. Aber durch diese KRANKHEIT sind KINDER auffällig und haben Ängste.

Ich wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie sachlich weiter schreiben. Ohne zu drehen und zu wenden, wie es faktisch einfach nicht richtig ist.

Anonym hat gesagt…

http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,402328,00.html

Nachdem die ehemalige Schülerin Sophie Amor jahrelang von ihren Mitschülern gedemütigt worden war, hatte sie als heute 23-Jährige Schadenersatz gefordert. Die Schulbehörde einigte sich mit Amor deshalb außergerichtlich auf eine Summe von 20.000 Pfund (knapp 30.000 Euro).


"Ich konnte den Schulflur nicht entlang laufen, ohne dass jemand abfällige Bemerkungen gemacht hätte, ohne dass mich jemand geschubst hätte oder von mir forderte, aus dem Weg zu gehen", sagte Amor dem Nachrichtensender BBC.

Im Alter von vier Jahren hätten andere Kinder der St. Peter's Church Grundschule in Torfaen begonnen, sie wegen ihres Gewichts zu hänseln. Sie sei verspottet und angespuckt worden, Mitschüler aus der Grundschule seien ihr gegenüber zunehmend gewalttätig gewesen, so Sophie Amor. Damit hätten die Kinder ihr Leben zerstört; bis heute leide sie an den Mobbing-Folgen. Die Grundschule und damit der Bezirk Torfaen seien aber verpflichtet gewesen, sie vor solchen Anfeindungen zu schützen.

Die Mutter Isabel Amor, 55, beschreibt ihre Tochter als schüchternes Mädchen

Anonym hat gesagt…

Was die angebliche sogenannte "emotionale Störung" angeht: Ein Kind, welches 3x wöchentlich eine Sportgruppe besucht und auch sonst im Freizeitbereich ganz unauffällig ist, ebenso tgl. motiviert zuhause lernt über Stunden -ohne Lehrerbegleitung- ist sicher nicht emotional gestört.


Na dann ist der Kinderarzt, der dies festgestellt haben zu scheint auch unfähig zu sein.

Seltsamerweise sind alle, die nicht der Meinung sind, A. hat sich absulut korrekt verhalten unfähig.

Sie erwarten, dass man Ihne Glauben schenkt. Das kann man leider nicht. Warum soolte ein emoztional gestörtes Kind keinen Sport treiben und den Ausgleich genießen. Das ist doch etwas ganz anderes, als ein Schulalltag, bei dem man sich konzentrieren und ruhig verhalten muss.

Woher wissen Sie eigentlich, ob dem Kind etwas fehlt? Sie Rechtsanwalt, Psychologe und Arzt?

Aber es macht keinen Sinn. Ich denke Sie erreichen gar nichts. Wenn die eltern klug sind, werden sie sich in Zukunft mit Fachärzten unterhalten.

Anonym hat gesagt…

Nochmals: Nicht A. hat den Unterricht gestört.

Und nicht er ist krank. Wenn, dann wäre es eine merkwürdige Krankheit, nämlich eine, die niemand bemerkt, außer denen, die das Kind gar nicht persönlich kennen (das Schulamt z.B.)

Betr. Termine: Nicht die Eltern hatten Terminprobleme, sondern der Rechtsbeistand, ohne dessen Unterstützung die Eltern keinen Termin wahrnehmen können, da sie in der Vergangenheit immer belogen wurden. Der Anwalt hatte hernach 11 Termine vorgeschlagen, an denen er Zeit hatte. Darauf hat weder Jugendamt noch Schulamt je geantwortet.
Beim Schulamt wie auch Jugendamt wurden die kompletten Verwaltungsakten angefordert. Das Schulamt verweigert die Herausgabe, das Jugendamt hat sie binnen 4 Wochen meines Wissens auch noch nicht rausgerückt.
Vom Gesetzt her sind sie aber dazu verpflichtet....

Naja, in Deutschland besteht ja auch Schulpflicht... - in Hessen ist Schulverweigerung sogar keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat, jedenfalls begangen von Eltern und Kind...

Abgesehen von der Heimschule Vincenzhaus (die hatten gar keinen Platz frei) gab es keinerlei Beschulungsvorschläge vom Schulamt, keinen, bis heute nicht.

Die Eltern haben in einem Schreiben vom 23.08.09 insgesamt 8 Alternativen genannt.

Übrigens hat der betr. Kreis das Modell der "DSEH" = Dezentrale Schule für Erziehungshilfe. Das heißt, die KInder besuchen eine Schule vor Ort und werden zusätzlich über sonderpäd. Förderlehrer begleitet.

Es gibt 5 Schulen dort, die dieses Modell anbieten und auch Kinder in diesen Schulen, die das Angebot wahrnehmen.

Nur Adrian soll nicht dürfen? WArum nicht?

Anonym hat gesagt…

P.S.: habe gerade erst ein Verfahren gewonnen, war knapp 5.000 Euro wert.
Mangelnde Rechtskenntnis muss ich mir sicher nicht vorwerfen lassen.


In Deutschland herrscht Schulpflicht und Beschulungspflicht. Jedes kind hier hat ein Recht auf Bildung und Schule. Auch Adrian.

Ganz sicher verwirkt man es nicht durch das Zurückwerfen eines Schnürsenkels in der Pause (einer der Vorwürfe im sonderpäd. Gutachten).

Anonym hat gesagt…

"Rechtswiedrigkeit "

Na, wer nicht mal dieses schlichte Wort richtig schreiben kann....

==> Rechtswidrigkeit ... - richtig abschreiben muss man auch erst lernen, gell? Duden besorgen...

Anonym hat gesagt…

Lt. Mutter war es ja eigentlich so, dass eine emotionale Störung im Kindesalter festgestellt wurde und die Schule eine Entwicklunngsverzögerung daraus gemacht hat. Lt Ihnen hat das Kind überhaupt nichts. Ich bewundere Sie für Ihre Vielfältigkeit.

Anonym hat gesagt…

Und was ist, wenn der Junge sich tatsächlich einbildet, er würde gemobbt und es andersrum ist, wie öffentlich beschrieben? Die Mutter fühlt sich ja ebenfalls schnell angegriffen und bezieht alles auf sich. Dann wird dem Jungen seit über zwei Jahren von den Eltern jegliche Hilfe verweigert. Ich schließe mich der Frage an: Was wird therapeutisch wegen der emotionalen Störung unternommen?

Anonym hat gesagt…

Eine sozial- emotionale Störung oder emotionale Störung des KA usw. kann und DARF nur ein ARZT: einer für Kinder- und Jugendpsychiatrie stellen und keine Schulpsychologin, da diesen: 1. das entsprechende Fachwissen fehlt, 2. die Voraussetzungen für solch eine Testung uv.m.!
Soweit ich weiß und ich weiß viel, hat A. eine solche (Krankheits-) Diagnose nicht.

Und selbst wenn er sie hätte, steht ihm trotzdem eine Beschulung in einer Regelschule zu. Notfalls mit einem Einzelfallhelfer.
Dies hat ja wohl die Genfer Konvention ganz eindeutig ausgesagt und es wird in diesem Schulamtsbereich ja auch schon umgesetzt: nur für den kleinen Adrian nicht- welcher mit gerade 9 Jahren von der Schule "entfernt" wurde.
Und ganz sicher kann solch eine krankheit durch Mobbing entstehen! Wenn das Mobbing zu lange ungehindert andauert, entwickelt die PSK solche Krankheitssymptome. Psychische Erkrankungen entstehen meist durch und im Alltag. Oder was denken die Kritiker hier? Selbst Psychologe oder was? Dann sollte man aber nochmal auf die Schulbank zurück.

Adrians Eltern waren lange still und versuchten auf ruhige Art eine Lösung zu finden: Genau von Oktober 2007- bis Januar 2009 !
Nichts geschah und das jetzt an die Öffentlichkeit gegangen wird ist richtig und verständlich, denn sonst ist der Junge mit 18 noch zu Hause!
Solche Machenschaften gehören veröffentlicht!

Anonym hat gesagt…

Special Rapporteur of the Commission on Human rights on the right to education
c/o Office of the High Commissioner for the Human Rights
Prof. Vernor Munoz Villalobos
United Nations Office at Geneva
8 - 14 Avenue de la Paix
CH - 1211 Geneva 10
Switzerland/ Suisse



Estimado Señor Profesor Muñoz Villalobos,


Me llamo Adrian y hace poco he cumplido 11 años.



Desde octubre 2007 la Oficina Escolar de Rüsselsheim en Hessen no me permite ir más a la escuela.

La quinta clase ya ha comenzado y la Oficina Escolar me ha dicho que todavía no puedo ir a la escuela. Mis padres deben preguntarle a otra corte.



Por qué? Por qué mis padres tienen que ir a la corte para que yo pueda ir a la escuela? Yo quiero aprender para poder ser policía. Yo aprendo todos los días con mi madre en casa.



Por favor, le pido que me ayude. En junio la psicóloga de la escuela me dijo que tal vez nunca más podré ir a la escuela. Entonces, qué será de mí? Cómo podré trabajar alguna vez?



Por favor, yo quiero ir a la escuela y aprender, así como los demás niños. Esto es realmente urgente.



Le saluda atentamente





Adrian ........,Groß Gerau, am 30.08.09

(handschriftlich per FAX vom Kind an Sr. Munoz Villalobos)

Anonym hat gesagt…

Die Sache ist sehr simpel:

Wenn Amtsarzt und Jugendamt den Eindruck hätten, das Kind sei "psych. behandlungsbedürftig" und die Eltern würden dem Kind die gebotene Hilfe absichtlich oder unabsichtlich verweigern, dann dürfte das Jugendamt über das Familiengericht das Sorgerecht entziehen - ganz oder teilweise - und das Kind entsprechend auch zwangsweise einer Behandlung zuführen.

Dass dem nicht so ist, beweist hinreichend, dass auch für Amtsarzt und Jugendamt keine bahndlungsbedürfte "Störung", "Erkrankung", o.ä. vorliegt.

Die Fam. stand in einer Verhandlung vor dem Fam.Gericht wg. "Sicherstellung der Beschulung". Das ist der Grund, der im Antrag des Jugendamts genannt wurde.

Dass das Schulamt selbst die Beschulung verweigert, steht wiederum in den Briefen des Schulamtes, zuletzt vom 14.08.2009.

Anonym hat gesagt…

In Deutschland herrscht Schulpflicht und Beschulungspflicht. Jedes kind hier hat ein Recht auf Bildung und Schule. Auch Adrian.

Es gibt Kinder, die MÜSSEN ein Pscychotherapie machen, bevor sie weiterbeschult werden. Sicher ist A. das einzige Kind, dass ohne jede´Maßnahme so lange zu Hause ist. Aber daran ist nicht nur eine SEITE Schuld.

Hat man seitens des Web- Betreibers da Forum sperren müssen?

Anonym hat gesagt…

Soweit ich mich erinnere hatte A. in Verhalten eine sehr schlechte Note. Diese Note kann auch nur über das Gericht in Frage gestellt werden. Warum haben die Eltern diese Note nicht von Anfang an angefechtet( Verwaltungsakt)?
Der Fall stellt sich für mich nun so dar, dass weder der Grund für den Ausschluss noch die Benotung bisher richtig aufgeklärt wurde. Deshalb ist vorläufung nur eine recht spekulative Berichterstattung möglich. Ich denke Sie müssen dahingehend wirklich abwarten, wie das Gericht nun die Gesamtsituation beurteilt, um wahrheitsgemäß weiter zu schreiben.

Anonym hat gesagt…

Begleitung ihres damals ca. 10jährigen Bruders Christoph)

Es ist mir nun nicht ganz klar, was dieses Ereignis mit der Schule zu tun hat. Aber geht CHRISTOPH in die selbe Schule? Gab es Konflikte, zwischen ihm und A? Und wurde versehentlich statt CHRISTOP, CHRISTIAN vermerkt? Dann wurde CHRISTOPH mit CHRISTIAN verwechselt. Das wäre menschlich.


An dieser Stelle möchte ich alle Beteiligten bitten, im Sinne des Jungen die Sache voranzutreiben. Aber der Richter/die Richterin werden hier wohl kaum lesen.

Anonym hat gesagt…

Dem Jungen wurde im Nov./Dez. 2007 ein sonderpäd. Förderbedarf "Erziehungshilfe" angehängt.

Die fachlichen Ausführungen dazu zeigen sich als dürftig und der Phantasie der Gutachterin Lobenstein (Sonderpäd.) entstammend.

Im sonderpäd. Fördergutachten vom 21.12.2007 beschreibt die Sonderpäd. Lobenstein ein telefonisches Gespräch mit der damaligen ASD-Mitarbeiterin Rei.(Jugendamt G.-G.)

Angeblich hätte der Junge Adrian lt. Meldung eines Polizisten beim Jugendamt Anfang des Jahres 2007 damals 8 Jahre, ein anderes Kind (einen angeblichwen "Christian") bespuckt. (Frau Rei. an Frau Lob.: "... teilte ihr ein Polizist mit, dass...").

Adrian und seine Familie kennen aber gar keinen "Christian"....

Wie war es denn wirklich? (Beweisbar - weil Unterlagen der Staatsanwaltschaft D. vorhanden!):

Am 06.12.2006 holte die Mutter mit dem Fahrrad Adrian von der Grundschule W. ab. Ein junges Mädchen (Frl. Christiane J., damals ca. 16, in Begleitung ihres damals ca. 10jährigen Bruders Christoph) versperrte den Weg mit ihrem großen Hund. Dieser knurrte Mutter und A. an und Frl. J. sagte: "Fass!"

Mutter bat in Sorge um den 8jährigen Adrian höflich sie vorbei zu lassen und den Hund zur Seite zu nehmen. Frl. J. begann Mutter und A. auf das Übelste zu beschimpfen ("Du Schlampe!" u.ä. ) , hielt das Rad fest, zerrte an Jacke der Mutter und bespuckte diese, traf sie im Gesicht und in den Haaren.

Adrian, damals 8 Jahre alt, hielt sich ängstlich im Hintergrund, war in keiner Weise beteiligt.
Mutter ging damals zum zuständigen Polizeirevier in Groß-Gerau und erstattete Anzeige gg. Frl. J., erhielt nach wenigen Wochen eine Einstellung ihrer Anzeige der Staatsanwaltschaft.

Die Unterlagen dazu können vorgelegt werden.

Aus dem "Vorfall" wurde dann jedenfalls im Gutachten gedreht/gemacht, dass ADRIAN einen -nicht existenten- "Christian" bespuckt hätte...- was definitiv NICHT stimmt!

Aus einer 16jährigen Täterin Christiane wird mal schnell das Opfer Christian, welches nie existent war, gedreht. Die bespuckte Mutter muss ihr Kind dann im Gutachten als Täter beschuldigen lassen...

Bisher ist keiner bereit, solche und ähnliche falsche Details aus dem Gutachten richtig zu stellen.
Adrian und seinen Eltern wird grundsätzlich nicht geglaubt!

Anonym hat gesagt…

Mobbing ist:

*Eingesperrt werden, weil man angeblich zu langsam beim Umziehen ist.

*von einer Gruppe verprügelt zu werden (und der Lehrer schaut weg)

*wenn andere Kinder behaupten, A. hätte sie beklaut, A.' s Tasche durchsucht/ausgeleert wirde, aber nie irgend etwas gefunden (Lehrerin fiel dann ein, sie selbst habe den Stift einem anderen Kind gegeben...)

* permanent als "fett", "häßlich", "dumm" u.ä. beschimpft zu werden

* ständig von der Lehrerin lächerlich gemacht zu werden

* mit Gedichten verspottet zu werden

* als Lügner bezeichnet zu werden, obwohl man die Wahrheit sagt

* wenn Kinder behaupten, A. hätte sie geschlagen, obwohl es nicht stimmt

Anonym hat gesagt…

>>Es ist mir nun nicht ganz klar, was dieses Ereignis mit der Schule zu tun hat. <<

Das ist doch sonnenklar: Die Sonderpäd. benutzte das angeblich verhaltensauffällig Verhalten von A. (Anspucken eines anderen Kindes Chr. durch A. lt. Meldung eines Polizisten) für die Beweisführung des sonderpäd. Förderbedarfs Erziehungshilfe.

Nur gab es diesen Christian nie.

Es gab stattdessen eine Mutter, die Adrian vor einer spuckenden 16jährigen Christiane schützen musste und die Gewalttätigkeit der Jugendlichen bei der Polizei zur Anzeige brachte.

Bitte korrekt lesen oder sich unnötige Kommentare (spam) sparen.

Anonym hat gesagt…

Special Rapporteur of the Commission on Human rights on the right to education
c/o Office of the High Commissioner for the Human Rights
Prof. Vernor Munoz Villalobos
United Nations Office at Geneva
8 - 14 Avenue de la Paix
CH - 1211 Geneva 10
Switzerland/ Suisse

Kann das mal jemand übersetzen?

Die Mutter selbst hat geschrieben, dass die emotionale Störung im Kindesalter von einem unabhängigen Kinderpsychologen festgestelt wurde. warum kehrt man das nun unter den Teppich?

Anonym hat gesagt…

dürfte das Jugendamt über das Familiengericht das Sorgerecht entziehen - ganz oder teilweise - und das Kind entsprechend auch zwangsweise einer Behandlung zuführen.
Das kann das Jugendamt nur versuchen. Wenn es nicht darum ging, warum hatten die Eltern Angst vor diesem Termin. Sie müssen schon schreiben, dass auch vom de Familiengericht noch kein rechtskräftiges Urteil gefällt wurde.
Nur ein Vorschlag............Also das letzte Wort wurde noch nirgends gesprochen.

Anonym hat gesagt…

Vielen dank dafür,
dass Sie nun sachlich berichten. Es ist eine sehr gute Grundlage, um eine sachliche Diskussion zu führen.

Anonym hat gesagt…

Das Recht auf Bildung

wird ja nicht grundsätzlich verwehrt. Es wird im Moment die Regelbeschulung ohne entsprechende Erziehungshilfe verwehrt. Die Gründe hierfür sind noch nicht ausreichend vermittelt. Es ist sehr fraglich, ob ein Vertreter der Menschenrechte in diesem Fall die Regelbeschulung durchsetzen könnte.

Anonym hat gesagt…

Jetzt hat er keine emotionale Störung mehr? Bzw. diese ist eine Fehldiagnose der Schulpsychologin? Obwohl im mittlerweile gesperrten Forum das Attest eines Facharztes eingescannt war und sich darüber beschwert wurde, die Schule würde eben dieses Attest eines Facharztes nicht anerkennen und einen anderen Arzt vorschreiben?

Hier wird doch alles so zurecht gebogen, wie es "Jochen" und einem seiner vielen alter egos gerade passt.

Anonym hat gesagt…

Bitte korrekt lesen oder sich unnötige Kommentare (spam) sparen.


Wurde das andere Forum deshalb geschlossen?

Anonym hat gesagt…

Mann, ist das eine Verschwörung. Schule Nr.1 mit allen Lehrern, andere Eltern, der Elternbeirat, der Schulelternbeirat, die Schule Numero 2, die Telefonseelsorge, die Erziehungsberatung, der Kinderschutzbund, der Bürgermeister, der Landrat, das Schulamt, das Jugendamt, das Verwaltungsgericht und jetzt auch noch die Polizei sind alle beteiligt. Alle? Nein, nicht alle. Ein kleines Häufchen mit Jochen und Petra leistet Widerstand. Ob A. damit geholfen ist?

Anonym hat gesagt…

Er hatte lt. Kinderarzt eine emotionale Störung im Kindesalter, weil er (berechtigte) Angst vor seiner damaligen Lehrerin Frau W. hat.

So wie ein vergewaltigtes Kind z.B. berechtigte Angst vor seinem Peiniger hätte.

Was ist daran so schwer zu verstehen?

Wenn ein Kind täglich misshandelt wird, leidet es natürlich unter Ängsten - vor dem Misshandler.

Man kann so weit gehen, dies als emotionale Störung im Kindesalter zu bezeichen.

Allerdings hat das Kind die Dame über 2 Jahre nicht mehr gesehen. Kann man also davon ausgehen, dass sich die Störung damit erledigt hat.

Eine andere Störung als jene Ängste, entstanden aus der Misshandlung durch W. und Konsorten gab es nie.

Das betreffende Forum ist nicht gesperrt. Es wird in den nächsten Tagen auf einem neuen Server wieder hochgeladen.
Zur Zeit funktioniert die Seite nicht, weil derjenige, der die Seite auf seinem Server hatte (mit dem Verein aber nichts zu tun hat), seinen Server abschaltete, aus privaten Gründen, die mit dieser Sache, dem verein oder überhaupt Schule o.ä überhaupt nichts zu tun haben.

Anonym hat gesagt…

Tja, dumm wenn man kein Spanisch kann, oder? (In der Schule etwa nicht aufgepasst?)

Den obenstehenden Brief hat A. u.a. in Deutsch und Spanisch an den Sonderbeauftragten für das Menschenrecht auf Bildung Herrn Sr. Munoz Villalobos geschickt.

Und einige andere hochrangige Personen des öffentlichen Lebens.

Anonym hat gesagt…

"Hier wird doch alles so zurecht gebogen, wie es "Jochen" und einem seiner vielen alter egos gerade passt."

Könnte das der Verfasser mal bitte übersetzen? Ich verstehe nämlich nicht, was hier gemeint sein soll.

Auch "staune" ich, wieviele Leute auf dieser Seite hier gelandet zu sein scheinen, seit die andere Seite umgebaut wird. Und dann noch alles haargenau auf der anderen Seite studiert zu haben?!

Was bitte soll das?
Es geht um ein Kind und ich komme aus einem Berufsbereich, wo ich mit Gewissheit sagen kann, dass ich schon ganz krasse "Fälle" erlebte. Trotzallem gehört kein Kind so einfach in ein Heim, nur weil irgendwelche Schulamtsleute der Meinung sind, das vorschreiben zu dürfen!
Es geht hier doch garnicht reinweg um eine Erziehungshilfeschule- es geht um eine damit verbundene Heimeinweisung!
Adrian soll ins Heim und das schon seit langem und dort einer speziellen Betreuung unterzogen werden, die er garnicht benötigt!
Dieses Heim wurde explizit vom SSA und einer ganz bestimmten Person dort ausgewählt. Keine Ahnung ob vielleicht persönliche Ambitionen mit genau diesem Heim zusammenhängen.??? Das kann uns nur diese Dame beantworten. Gleichfalls heißt es (frei übersetzt) im Slogan dieses Heimes, dass man bestrebt ist mit den Eltern zusammenzuarbeiten, damit diese wieder mit dem Kind klarkommen und es zurück ins häusliche Umfeld kann= das ist das Ziel.

" Unser Ziel: Geborgenheit in der Familie schaffen
Kinder brauchen ihre Familie. Niemand kann sie ersetzen.
Das ist die Grundeinstellung im Vincenzhaus. Ziel der Einrichtung ist deshalb, die anvertrauten Kinder wieder in ihre Familien einzubinden. Aufgabe des Vinzenzhauses ist es, dafür die Voraussetzungen zu schaffen."

Nun frage ich die Superschlauen hier, wie mit den Eltern gearbeitet werden soll, wo sie ja gar kein Problem mit dem Kind haben und das Kind auch garnicht ( freiwillig) weggeben würden!?
Vielleicht kann mir das mal jemand erklären!

Andersherum gibt es Deutschlandweit Tausend- und Abertausende ADHS- Kinder oder auch Kinder mit autistischem Syndrom, was ebenfalls massive Probleme in der sozial- emotionalen Ebene umfasst.
Würden all diese Kinder, aufgrund ihrer behinderungsbedingten Auffälligkeiten auf Gutdünken von irgendwelchen Amtsmitarbeitern in Heime verwiesen, bezweifle ich ganz stark, dass es in diesem Umfang überhaupt Plätze gibt!!!

Anonym hat gesagt…

Die Schulpsych. hat überhaupt keine Diagnose gestellt.

Die erste Diagnose hätte beachtet werden sollen von der Schule, da es ja wohl ziemlich klar ist, dass man ein Kind mit einer Angststörung nicht weiter bedroht und traktiert.

Die Schule hielt sich nicht darin und quälte den Jungen täglich weiter.

Und das ist nicht in Ordnung!

Anonym hat gesagt…

Ich lese hier mit Erstaunen, dass ein jetzt 11jähriger seit 2 Jahren nicht zur Schule geht, weil er nicht in die Schule darf?

Was soll denn das?

Es ist ziemlich gleichgültig, ob das Kind nun eine Störung hat oder nicht. Offenbar lernt er doch zuhause erfolgreich, ist also nicht am Lernen an sich gehindert, allenfalls durch die Umstände.

Wenn also das Schulamt ihn nicht in die Schule lässt und die Eltern einer (teuren) Heimunterbringung (4.500 €/Monat) nicht zustimmen, sodann hat der Knabe eindeutig das Recht auf eine Ersatzbeschulung in Form von Hausunterricht.

Das Recht auf Bildung und zur Schule gehen zu dürfen, ist eines der grundlegendsten Menschen- und Kinderrechte.

Vermutlich dreht sich sein Brief an Herrn Munoz genau um diesen Punkt.

Es kann nicht einfach ein Schulamt daherkommen und mal eben die Verfassung ausschalten.

Anonym hat gesagt…

Also der Kinderpsychologe hat Emotionale Störung im Kindesalter diagnostiziert,aufgrund des Mobbings der KL/REKt.-die KLehrein/Rektorin hat daraus eine Entwicklungsverzögerung im Kindesalter mit Angst gezaubert-egal was im Gutachten stand

Ganz klar wird auf Mobbing geschoben.

Also bisher haben wir: Lt. Berichterstattung:
Grundschule 1: unfähige Lehrer/in und Rektorin.
Grundschule 2: unfähige Lehrer/in und Rektorin.
Unfähige Schulpychologin und ein unfähiges Schulamt. Und einen unfähigen Kinderarzt und 2 unfähige Rechtsanwälte. Ich bin gespannt wie lange der 3. nun bleibt, bis er gewechselt wird.

Anonym hat gesagt…

Was ist daran so schwer zu verstehen?

Um mit den Eltern zu arbeiten, müssten sie erst mal verstehen, dass die Krankheit des Jungen nicht durch die Schule verursacht wurde. Und ich finde es ehrlich gesagt total daneben, dass der Junge einmal krank ist und einmal wieder nicht. Ich denke der Junge und seine Krankheit wurde von Anfang an falsch eingeschätzt.

Danke für die freundlichen Worte im Bezug auf das spanische Schreiben. Wie man weiss, hat bisher weder der Kinderschutzbund noch das Kultusministerium, noch der Bundespräsident noch sämtlliche andere Stellen.............. irgendetwas ändern können. Und das wird genauso wenig ist ein Vertreter der Menschenrechte die richtige Adresse. Es muss Gründe geben, warum keine einzige Stelle irgendetwas an der Sachlage ändern kann.

Anonym hat gesagt…

Es kann nicht einfach ein Schulamt daherkommen und mal eben die Verfassung ausschalten.

Das tut das Schulamt nicht. Die Eltern scheinen den Hilfebedarf abzulehnen, Man hätte ja die Tagesschule anehmen können, bis zum Urteil. Ohne Vollzeitunterbringung. Diese Möglichkeit war ja da.

Anonym hat gesagt…

seinen Server abschaltete, aus privaten Gründen,

Manchmal kommen "private Gründe" doch wie gerufen.

Möglicherweise sind von stolzen 5000 Klicks, die über einen langen Zeitraum eher nicht als überragend anzusehen sind, 4980 von Menschen, die über diese Art der Berichterstattung eher den Kopf schütteln und einfach nur aus Neugierde lesen.

Anonym hat gesagt…

Vermutlich dreht sich sein Brief an Herrn Munoz genau um diesen Punkt.


Was denken Sie, wie soll man der Förderung der emotionalen Störung gerecht werden, solange die Eltern nicht mal verstehen, dass diese Krankheit nicht durch Mobbing zu Stande kommt. Zuhause ist das Kind allein. Also überhaupt keine Anpassung in der Gruppe erforderlich. Wie soll es in der großen Gruppe funktionieren? Es hat nicht funktioniert, sonst würde es diese Schwierigkeiten nicht geben, die nun aufgetreten sind. Egal, wie die Geschichte nun dargestellt wird. Hausunterricht dafür wäre ich auch. Bis zur endgültigen Aufklärung. Sprich Urteilsverkündung.

Anonym hat gesagt…

Fam. umzieht

Hallo,
wie wäre denn das? Wenn die Familie umzieht? Die neue Schule würde doch sicher bei der alten Schule Infos einholen. Die würde nun wieder den Förderbedarf bescheinigen. Und wie kommt man auch bei einem Umzug in Klsse 5 ohne Zeugnis?

Anonym hat gesagt…

Aus eigener Erfahrung mit meinen kids kann ich sogar berichten von insgesamt 4 unfähigen Schulen, 1 unfähigen Schulamt und einer anderen ebenfalls unfähigen Schulpsychologen, die nicht nur mit unserem Kind Bockmist baute.
Wir haben die unseren inzwischen im Privatschulsystem untergebracht und fahren recht gut damit.
Geschichten wie die von Adrian kenne ich zwar nicht in der Ausprägung aber in vielen Varianten sowohl selbst als auch im Bekanntenkreis.

Anonym hat gesagt…

Wir sind eine Familie, die vorhat, ihre Kinder zuhause zu beschulen und nicht in eine öffentliche Schule zu schicken.


Wenn ich das alles richtig verstanden habe, suche ich mir also am besten einen Wohnort, in dessen Nähe es keine erreichbare Erz.Schule gibt.

Dann halte ich mein Kind dazu an, sich in der normalen Grundschule möglichst unerhört daneben zu benehmen, damit die Schulpflicht für ruhend erklärt wird.

Und dann kann es losgehen...

Ist das so korrekt?

Wenn Adrians Geschichte darauf hinausliefe (keine Anwesenheitspflicht mehr in der Präsenzschule wegen Fehlverhaltens), dann könnten wir Homeschooler unsere Probleme mit dem Schulamt also recht einfach lösen.

Nicht wir verweigern uns, die Kinder in der Schule abzuliefern, wir liefern dem Schulamt Anlass unsere Kinder herauszuschmeissen.

Klingt doch viel, viel einfacher.

(Allerdings möchte Adrian wohl in die Schule, was ihn von unseren Kindern unterscheidet).

Anonym hat gesagt…

Über Adrians Fall wurden inzwischen alle relevanten Ministerien schriftlich informiert.

D.h. Adrian hat eine Brief mit der Bitte um Hilfe geschrieben, sauber im Schreibschrift, der dann an die Damen und Herren Politiker gefaxt wurde.

Alle die, die in den Abendnachrichten so gerne über Kinderschutz und Recht von Kindern reden... (leere Worthülsen).

Anonym hat gesagt…

"Also bisher haben wir: Lt. Berichterstattung:
Grundschule 1: unfähige Lehrer/in und Rektorin.
Grundschule 2: unfähige Lehrer/in und Rektorin.
Unfähige Schulpychologin und ein unfähiges Schulamt. Und einen unfähigen Kinderarzt und 2 unfähige Rechtsanwälte. Ich bin gespannt wie lange der 3. nun bleibt, bis er gewechselt wird."

FALSCH!
Ich weiß nicht, wie Sie lesen!? Oder gelesenes verstehen?
Wenn ein Kind von einer Grundschule auf eine andere wegen Mobbings usw. wechselt, geht u.a. auch die Schülerakte mit. Ebenfalls gibt es eine interne Meinungsaustausch unter den Lehrkräften. Nicht immer- in vielen Fällen aber doch.
Und hier in Adrians Fall ist genau das passiert, was es nicht geben dürfte:
1. es gibt ( nur) ein Schulamt, welchem beide Schulen unterstehen. Für beide Schulen ist also dieselbe Dame im SSA zuständig.
Der Meinungsaustausch war so "gut" und intensiv, dass Adrian bereits chancenlos war, bevor er die neue Schule auch nur betrat!
Er hatte seinen Ruf weg und die Lehrer setzten genau dort an, wo die alte Schule bzw. dessen Lehrerin aufhörte. An seiner emotionalen Schwachstelle sozusagen!
oder betrachten Sie das als normal einen Schüler- egal wie alt- in der Turnhalle menschenallein einzusperren??? Für immerhin 45 Minuten!
Das dies absichtlich geschah beweist schon die Tatsache, das auf einmal jemand kam und doch wieder aufschloss! Schade das Adrian kein Handy bei hatte und seine Mutter anrufen konnte.
Die Tyrannei ging also weiter.

Damit hätten wir also 1., 2., und 3. geklärt- sofern ich verstanden wurde...
Was den Ki- Arzt angeht, so denke ich, sind diese auf diesem Gebiet eh keine Spezialisten und verweigern oft schon allein die Betreuung bei anderen Verhaltensstörungen. = also kommentarlos!

Rechtsanwälte: sind 1. teuer und 2. oftmals nicht das, was ihr Name aussagt. Hat fast Jeder selbst schon erlebt, wenn es nicht um Bagatellfälle ging, die ein jeder solcher bewältigen kann. Man benötigt also einen sogenannten Fachanwalt. Am besten einen mit sehr guten Erfahrungen und gutem Ruf auf dem Rechtsgebiet. Aber wie oft wird schon ein Staatliches Schulamt ( SSA) verklagt???
= Folglich gibt es davon nicht sehr viele. Und die paar sehr engagierten und guten Koniphären, die geignet wären, sind eben auch sehr teuer und man stößt erst nach und nach auf sie!
Also landet man zuerst bei einem oder zweien, die behaupten alles zu können und zu wissen, aber irgendwann selbst feststellen, dass sie in diesem Fall auf Granit beißen und an die Grenzen ihrer Fähigkeiten stoßen.
Tja und dann ist halt guter Rat teuer! Obwohl ein Jeder von uns weiß- sofern er ehrlich genug mit sich selbst ist- das man nicht alles können kann, auch wenn man auf seinem Berufsgebiet noch so gut ist!

Anonym hat gesagt…

Ist Adrian schulpflichtig?
Ja.

Hat er ein Recht auf Beschulung nach Grundgesetz, UN-Konvention, den Menschenrechten?
Ja.

Ist er ernsthaft krank und damit schulunfähig?
Nein.

Hat er -selbst mit bestehendem Förderbedarf- ein Recht auf integrative Beschulung?
Ja. (Zumal 5 Schulen im Umkreis genau in diesem Förderschwerpunkt integrativ beschulen. Und lt. UN-Konvention.)


Wo ist also das Problem?

Wenn das Schulamt dennoch seit 2 Jahren die Beschulung verweigert, dann ist dies eindeutig rechtwidrig nach deutscher und internationaler Gesetzgebung.

Anonym hat gesagt…

Wo ist also das Problem?


Gute Frage.
Das Problem ist, dass einseitig berichtet wird. Dass man nicht weiss, warum das Schulamt keinesfalls dafür ist, den Jungenen zu integrieren. Dass man nicht glaubt, dass sich das Schulamt auf so dünnem Eis bewegt, dass der Schulauschluss nicht gerechtfertigt ist. Das Problem ist auch, dass keine einzige Stelle/Amt sich dafür einsetzt, dass der Schulausschluss aufgehoben wird. Was hat das nur für Gründe? Darüber wird nichts geschrieben. Alles was das Verhalten des Kindes angeht, soll "getürkt" sein. Letztendlich soll ja nicht mal die Richterin des Verwaltungsgericht neutral gewesen sein. Dann diese Widersprüchlichkeiten mit dem Attest des Kindrarztes. Alles sehr merkwürdig.

Anonym hat gesagt…

unter Verfolgungswahn leidend / ihn betreffend; siehe Paranoia

Warum gibt es sonst nicht längst ein neues Gutachten? Damit könnte man gegenargumentieren.
Man braucht eben eine schriftliches Gutachten.

Anonym hat gesagt…

Hat er -selbst mit bestehendem Förderbedarf- ein Recht auf integrative Beschulung?

Dazu müssten die Eltern sich erstmal festlegen, ob das Kind Förderbedarf hat Ja oder Nein. Dann müsste herausgefunden werden, warum das Schulamt eine Integration ablehnt. Möglicherweise kann es Gründe geben, dass eine Förderung im Sinne der Integration verwehrt werden darf. Die werden Sie natürlich nicht schreiben können. Weil es diese Gründe scheinbar nicht gibt. Aber das wird früher oder später sicher aufgeklärt. Ein Verwirken der Integration kann sein,Z.B. wenn lt. Gutachten oder bestimmten Vorfällen der Förderbedarf einer I-Schule nicht ausreicht. Dass ein Kind grundsätzlich einen I-Status hat, kann man sicher verneinen.

Anonym hat gesagt…

Zitat:

"Also bisher haben wir: Lt. Berichterstattung:
(...) und 2 unfähige Rechtsanwälte. Ich bin gespannt wie lange der 3. nun bleibt, bis er gewechselt wird."

Wo steht, dass ZWEI unfähige Rechtsanwälte in diese Sache involviert waren?

Bisher lass ich immer nur, dass es scheinbar an der Inkompetenz der 1. Anwältin lag, dass die Sache zunächst "den Bach herunterging".

Der zweite Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht kümmert sich um die die rechtswidrige Nichtbeschulung, da dies in den Bereich Verwaltungsrecht fällt.

In der Zwischenzeit wurde es aber, aufgrund eines Antrages des JA Groß-Gerau beim Familiengericht, notwendig noch einen Rechtsanwalt für Familienrecht einzuschalten.

Der zweite Rechtsanwalt hat der Familie nämlich klar zum Ausdruck gebracht, dass der Bereich Familienrecht, im Gegensatz zum Schulrecht, nicht sein Fachgebiet ist und den Eltern daher empfohlen sich noch zusätzlich an einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu wenden.

Ich halte diese Vorgehensweise des Rechtsanwalts 2 für sehr professionell. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Rechtsanwältin 1 sich scheinbar anmaßte ALLES zu können und sich dann herausstellte, dass ihre Kompetenz dann scheinbar für keines der Rechtsgebiete ausreichte.

Jetzt arbeiten Rechtsanwalt 2 (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) und Rechtsanwalt 3 (Fachanwalt für Familienrecht) Hand in Hand für und mit der Familie zusammen und informieren sich gegenseitig. Diese Vorgehensweise scheint aber die gute Frau Evertz vom Schulamt Rüsselsheim dermaßen verwirrt zu haben, so dass sie nach ihren eigenen Bekundungen nicht (mehr) wusste, an welchen Rechtsanwalt sie was schicken sollte, dass die beiden Rechtsanwälte, in Absprache mit der Familie, sich darauf geeinigt haben, dass alle weiteren offiziellen Verhandlungen über Rechtsanwalt 3 geführt werden.

Die Rechtsanwältin 1 war ja noch nicht einmal Willens und in der Lage trotz Aufforderung die Akten an Rechtsanwalt 2 weiterzuleiten, nachdem sie anscheinend ihre eigene Inkompetenz eingesehen und die Sache selbst niedergelegt hatte.

Anonym hat gesagt…

Hessisches Schulgesetz § 54
Ausschnitt aus Abs. 4

(4) Das Staatliche Schulamt bestimmt die zuständige Förderschule, wenn sich die Eltern für deren Besuch entschieden haben oder ihrer Entscheidung für den Besuch der allgemeinen Schule nicht entsprochen werden kann.

Ich denke § 54 trifft zu.Únd ich denke man hat Abs.4 angewendet.

Ich akzeptiere, dass Sie der meinung sind, es darf trotzdem keine Privatschule sein. Ich halte es für möglich, dass es in bestimmten Fällen dem Schulamt diese zuweid´sung erlaubt ist.

Wobei man nun nicht vergessen darf, dass das Schulamt sogar einen Termin vergeben hatte um die vorgeschlagene Lösung mit dem Integration Integrationshelfer zu besprechen. Es wurde spekuliert, dass der Termin absichtlich schlecht gelegt worden sei. Die Eltern haben den Termin sausen lasen. Wie soll denn da eine vernünftige Kummunikation stattfinden. Das Schulamt kann nur alles falsch machen, egal was es tut.

Anonym hat gesagt…

2) Die Vollzeitschulpflicht kann durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt werden. Anderweitiger Unterricht außerhalb der Schule darf nur aus zwingenden Gründen vom Staatlichen Schulamt gestattet werden.

Das steht auch in § 54 HSchG.

Bei der zugewiesenen Schule handelte es sich um eine Ersatzschule. Ich befürchte rechtlich ist die Geschichte nicht glasklar.

Anonym hat gesagt…

Anwältin 1 war nachweislich unfähig.
Anwalt 2 ist sehr fähig im Verwaltungsrecht, hat sich aber die FG-Sache nicht zugetraut, weil ohne entsprech. Fachkenntnisse, bat daher die Fam., sich einen Fam-Rechtsanwalt zu nehmen, was die Fam. auch getan hat.
Das ist der jetzige Stand.

Seit heute sind hochrangige Personen eingeschaltet bzw. haben sich eingeschaltet. Näheres zur Zeit dazu nicht.
Aber deren Meinungen gehen konform: Der Junge muss umgehend zur Schule gehen dürfen.

Anonym hat gesagt…

Hallo, Herr Tjaden,

könnten Sie bitte die IP' s der Spammer bzw. Verleumder (unwahre Behauptungen über Adrian und seine Familie) mitprotokollieren, damit ggf. eine Anzeige erfolgen kann?

Danke.

Anonym hat gesagt…

Um nun mal einen Punkt zu machen.


Was denken Sie erreichet man mit Beschimpfungen? Nichts.
Es ist sicher besser, wenn man im Sinne des Jungen aufhört weiter zu spekulieren. Und leider ist es so, dass sicher wieder 3 Monate , wenn nicht mehr, bis zur nächsten Verhandlung vergehen. Und auch dann muss es kein Urteil geben. Und bis zu einem endgültigen Urteil vergehen vieleicht nochmal 2 Jahre.

Anonym hat gesagt…

ob die Förderung an einer anderen allgemeinen Schule möglich ist oder die zuständige Förderschule besucht werden muss. Die Entscheidung trifft das Staatliche Schulamt auf der Grundlage der Stellungnahme des Förderausschusses.

Die zuständige Schule ist in G.G. die Ersatzschule

Anonym hat gesagt…

"Wenn das Schulamt dennoch seit 2 Jahren die Beschulung verweigert, dann ist dies eindeutig rechtwidrig nach deutscher und internationaler Gesetzgebung."
= GENAU! Genauso wie bis dato verweigert wurde, die Verwaltungsakten an den Anwalt auszuhändigen- was man in einem Gerichtsstreit MUSS. ( *** und hier auch hätte tun können, weil man ja auf eine sachliche Klärung angeblich aus ist***)
Und schon wieder muss das Gericht selbst ran, weil Madame xyz sich einfach quer gegen alle rechtlichen Normen unseres Landes stellt. Wahrscheinlich sollte nicht Adrian samt Familie umziehen, sondern diese Person. Und zwar weit genug weg, um ihre eigenen Gesetze verfassen und umsetzen zu können.

Ich habe irgendwie den Eindruck als ob das SSA bzw. Herrschaften / Stimmungsmacher von dort selbst hier mitschreiben?!
Manche der Beiträge sind nämlich sowas von daneben- im Sinne von falschausgelegter Rechthaberei.
Es gibt dort, wo Adrian wohnt, wirklich und sicher Schulen, die Schüler selbst mit sozial- emotionalen Störungen aufnehmen. Weshalb also soll Adrian ins V.- heim und darf nicht ab jetzt in eine Regelschule vor Ort?
Vielleicht sollten sich das mal alle fragen.

Außerdem gibt es ein Buch über Aufmerksamkeitsgestörte Kinder ( Kleine Tyrannen), in welchem ganz genau beschrieben wird, dass diese Kinder einfach nur "austicken" weil sie unterfordert sind.
Vielleicht war die Lehrerin einfach nur mit diesem wissbegierigen Schüler überfordert, im Sinne von zuviel Arbeit, wenn man ihm individuelle Aufgaben gegeben hätte???
Außerdem ist es eine Frechheit rechts ran, dass Adrian und Eltern in einer Schule bereits gesagt wurde, sie wären voll und könnten ihn nicht aufnehmen- ein anderes- am gleichen Tag angemeldetes Kind- mit ziemlich schwierigem Verhalten aber wäre sofort genommen worden!Da war die Schule auf einmal nicht voll!
Alles natürlich " in Absprache mit dem SSA".
Vielleicht gibt es auch hierfür klare Antworten - das ist doch sowas von gerecht.
Ich lach mich weg.....

Anonym hat gesagt…

§ 65 des Schulgesetzes:



Für Kinder und Jugendliche, die auch in einer Förderschule oder durch Sonderunterricht nicht gefördert werden können, kann die Schulpflicht auf Dauer oder vorübergehend ruhen


Jetzt ist bei mir der Groschen gefallen. Deshalb möchte man, dass der Förderbedarf wegfällt. Dann wäre der Schulauschluss rechtswidrig. Solange das Gutachten nicht außer Kraft ist, ist der Schulausschluss nicht rechtswidrig.

Also kein Problem. Was die Frage wo das Problem ist, erübrigt.

Anonym hat gesagt…

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass es auch die Variante gibt, dass "Mobbing" gerufen wird, ohne dass es stattfindet. Und alle Beteuerungen der "Gegenseite" als Beweis für das Mobbing von allen Seiten angesehen wird. Die spannende Frage ist doch: Wird ein Kind grundlos von allen beteiligten Personen an zwei Schulen und der Polizei gemobbt oder wird (berechtigte) Kritik am Verhalten des Jungen als Mobbing angesehen. Dies zu entscheiden, wird für ein Gericht schon schwer genug sein. Unmöglich ist es allerdings aufgrund der einseitigen Internetberichterstattung und Hetze der Familie und ihrer Freunde.

Einseitig wird übrigens auch hier nur ein Teil der Wahrheit veröffentlicht. Die Beschulung an einer Regelschule mit Integrationshelfer war greifbar nah - bis die Eltern den lange geplanten Termin nicht wahrnehmen konnten. Genauso wie die vor Gericht als Vergleich verhandelte teilstationäre Behandlung plötzlich nicht möglich war, da keine Fahrkosten (von den Eltern) beantragt wurden.

Das Schulamt muss nicht nur für die Beschulung dieses einen Schülers sorgen, sondern hat ebenfalls die Verantwortung für die übrigen Schüler. Und da steht immer noch der von Mutter selbst erwähnte Würgevorwurf im Raum. Und wenn die Polizei dem Jugendamt einen Hinweis gibt, wäre mein erster Gedanke als Mutter nicht die große Verschwörung, sondern, dass mein Kind ein großes Problem hat.bv

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

Ich sitze hier täglich eine halbe Stunde, um all die Kommentare zu lesen. Da kann ich nicht auch noch protokollieren etc.

Da hier inzwischen jeder Stein bereits dreimal umgedreht worden ist, werde ich erst einmal keine weiteren Kommentare veröffentlichen.

Anonym hat gesagt…

Adrian hatte ein handschriftliches FAX an Herrn Bundespräs. Köhler geschickt, mit Bitte um Hilfe und dem dringenden Wunsch, endlich zur Schule gehen zu dürfen.
Heute traf eine Antwort per Brief bei der Familie zuhause ein.... Absender: das Bundespräsidialamt.

Außerdem schrieb Adrian heute an Herrn Barack Obama, The White House (in Englisch):

Dear Mr. President Obama,

I am an 11 year-old-boy from Hesse, Germany and I ask you for help, high-urgent. For 2 years now, since 10/08/2007 the local education authority in Ruesselsheim, Hesse,GERMANY, does'nt let me go to school. Now I passed 2 years, learning alone with my parents in our kitchen. Please, please help me. I want to go to school. Just now next class had begun and they don't allow me to go to school still not yet.
You are one of the most mighty persons in the world and here in Germany nobody wants to help me. I wrote so many letters, to our president Koehler, too. Please, please, please - as a father and a President you are , could you just call to our president and our cancellor Merkel, perhaps just send a message that they would please help me to go to school?

Kind regards, your sadly Adrian xxxxxxxxx , 11 years old

Anonym hat gesagt…

Gerüchte sagten mir heute, dass die gleiche Lehrerin und Rektorin heute wieder einen Schüler der ersten Klasse nach nur drei Wochen "vorläufig suspendiert" hat. Auch hier eilte dem Kind ein "Ruf" voraus.

Soll das - sollte es Wahr sein" - immer so weiter gehen??? Wie gesagt - erst mal nur Gerüchte...

Anonym hat gesagt…

Hallo Herr Tjaden,
das Forum in dem berichtet wird, funktioniert wieder. War wohl nur ein kurzer Aussetzer. Vielleicht streichen sie den Kommentar, dass das Forum schon wieder nicht funktioniert.

Anonym hat gesagt…

Hallo,
wurde Adrians Geschichte schon ausgestrahlt? Oder wird sie noch gesendet? Wenn ja wann und auf welchem Sender?

Anonym hat gesagt…

Adrians Geschichte steht im ab Montag erhältlichen SPIEGEL-Heft Nr. 50/2009

Anonym hat gesagt…

Mir ist über drei Ecken (Maulwurf Jugendamt ;-)) ) der aktuelle Stand in der Sache zu Ohren gekommen:

Da man sich an anderer Stelle deutlich bedeckt zu halten scheint, aber nach wie vor nach der SPIEGEL-Berichterstattung öffentliches Interesse besteht, will ich gerade mal berichten, was mir da hinter vorgehaltener Hand zugetragen wurde:

In der öffentlichen Gerichtsverhandlung Ende November wurde entschieden, dass der Junge wieder zur Schule gehen darf, das Schulamt alle Ruhensanordnungen zurücknimmt. Eine Regelschule wurde ebenfalls genannt.
Die Beschulung soll mit einem zusätzlichen Integrationshelfer erfolgen, damit der Junge nicht abermals wieder Opfer von Mobbingattacken wird.
Das Jugendamt stimmte dieser Lösung zu und schickte einen Bescheid über Kostenübernahme. Das Jugendamt bestand gleichzeitig darauf, dass der Integrationshelfer über eine Jugendhilfeeinrichtung zu stellen wäre.

Darauf entschied sich die Familie für so eine Einrichtung und erhielt eine Zusage von der Einrichtung wie auch vom Jugendamt noch vor Weihnachten. Es sollte eigentlich zeitnah ein Erstgespräch zum Thema "Aufgaben des Integrationshelfers" stattfinden. Dies wurde vom Jugendamt dann mehrfach abgesagt (u.a. wegen Erkrankung der zuständigen Mitarbeiterin, obwohl es eine eigentlich zuständige Vertretung gibt).

Inzwischen hat das betreffende Gespräch offenbar stattgefunden, über 7 Wochen nach der Gerichtsverhandlung. Entgegen der Ankündigung aber nicht zum Thema "Aufgaben des Integrationshelfers", sondern wohl ausschließlich zur Frage "Berichterstattung im Internet über den Fall".

Einrichtung und Jugendamt wollten wohl eine mündliche Verpflichtungserklärung der Familie, dass keinerlei Berichterstattung mehr stattfindet, obschon sie wissen, dass ohnehin die Familie selbst nie etwas schrieb.

Bei Berichterstattung egal wo egal von wem würde man die Hilfe für den Jungen sofort einstellen (also folglich den Schubesuch verunmöglichen).

Meine Einschätzung dazu ist:
Wie könnte die Familie denn lückenlos garantieren, dass niemand mehr im Internet über diesen Fall schreibt? Das könnten sie doch allenfalls für sich selbst tun, niemals aber für alle sonstigen Mitleser oder andere Personen?

Persönlich halte ich dieses Ansinnen des Jugendamtes für einen neuen Versuch im Sinne einer gesetzeswidrigen Nötigung. Sicher weiß das Jugendamt das auch, und will schon aus diesem Grund nur eine mündliche Bestätigung statt eines schriftlichen Vertrages.

Tim L.

Anonym hat gesagt…

Adrian besucht nach fast 3 Jahren des Schulverbot seit dem 16.08.2010 eine ortsnahe Regelschule im 6.Schuljahr.

Sein Verhalten ist tadellos und ausgezeichnet. Bisher gab es nicht eine einzige Beanstandung.

Das lässt nur den Schluss zu, dass alle Behauptungen des Schulamtes (Evertz) wirre Vermutungen waren und bar jeder Grundlage.

Von seinen Mitschülern ist Adrian sehr nett aufgenommen worden. Er hat bereits erste Freundschaften geschlossen, versteht sich mit allen Kindern gut.

Anonym hat gesagt…

wie ging es denn nun weiter - nach meiner Kenntnis hat A doch einen Schulplatz.

Anonym hat gesagt…

Guten Tag,
vieles,was in dem Bericht über Adrian steht ist nicht korrekt. Adrian war/ist kein Unschuldslämmchen. Die Wahrnehmung seiner Erziehungsberechtigten ist schlicht und ergreifend falsch.Er neigte bereits im Kindergarten und in der Grundschule dazu, auch mal etwas brutaler zur Sache zu gehen. Die Eltern müsstem mal zur Besinnung kommen und sich eingestehen, dass bei ihrem Sohn etwas nicht stimmen kann. Sicher kann man ihm eine entsprechende Hilfe zukommen lassen, aber das geht nur mit Unterstüztung des Elternhauses.

Anonym hat gesagt…

Wer auch immer den Kommentar vom 28.05. abgab: Er ist nachweislich falsch!

Wer ihn abgab, macht sich der üblen Nachrede schuldig. Dies ist ein anzeigefähiges Delikt!

Das Kind wurde aktuell über einen Zeitraum von insgesamt mehr als 9 Wochen begutachtet - fachärztlich und fachpsychologisch.

Aktuell wurde ein Abschlussbericht erstellt, der auch mir bekannt ist.

Aus diesem geht hervor, was zuvor auch bereits von anderen (u.a. dem Schulleiter der letztbesuchten Schule) bestätigt wurde:

Der Junge ist im Sozialverhalten absolut unauffällig, sogar besonders ruhig, eher ängstlich!!!

In den mehr als 9 Wochen (außerhalb von Hessen) war A. gegenüber Kindern und Erwachsenen so zuvorkommend, wie höflich und hilfsbereit.

Schulisch wurde ihm großer Fleiß und viel Wissen (bis hin zu "sehr gut" in Mathe) bescheinigt, Wissen welches er sich selbst aneignete, da er bekanntlich gute 3 Jahre nicht zur Schule gehen durfte.
Er verdankt es auch einer guten Grundbegabung im oberen Bereich.

Speziell im Elternhaus werden von Seiten der Fachleute keinerlei Probleme gesehen, sehr wohl aber beim Verhalten von Behörden dem Kind gegenüber.

All' das sind überprügbare Tatsachen. Aktenlage.

Anonym hat gesagt…

Die familiengerichtliche Verfahrensbeiständin des Kindes bloggt jetzt hier:

www.marion-graef.blogspot.com

Ausdrucksweise, Stil und Inhalt des Blogs sind wirklich bemerkenswert.

Anonym hat gesagt…

Hallo,
ich habe nun Einiges über den Fall gelesen. Und ich muss sagen, es kann einen schon sehr schmerzen, wozu Plattformen genutzt werden.
Mir fehlen im Moment die Worte. Manche Kinder können einem einem wirklich Leid tun. Es ist sehr bedauerlich, wie Menschen, die eine helfende Funktion haben, in Grund und Boden gestampft und vernichtet werden. Mir kommt es vor, als würde man krankhaft an einer Ideologie festhalten........Furchtbar, dass manche Berichte verschwinden, damit hinterher noch krassere Beiträge folgen. Manche Mitarbeiter und Institutionen haben wirklich mein Mitgefühl. Ich wünsche diesen alles Gute für ihre weitere Arbeit. In der Hoffnung dass manche Foren irgendwann nicht mehr zu finden sein werden. Das wäre wirklich das Beste für manche Kinder. Von der Rufschädigung die erlitten wird, ganz abgesehen.

Entschuldigung für die späte Störung. Es lag mir sehr am Herzen dies loszuwerden. Ich bin dankbar dafür, dass ich das hier tun darf.
Nachdenkliche Grüße

Anonym hat gesagt…

Teil 1:

Zum voranstehenden Kommentar fällt mir doch eines ein:

Es gab da im Sommer diesen Jahres einen mit realem Namen geführten blog. Autorin war eine der "professionellen Helferinnen" in dieser Sache.

Diese professionelle Helferin fiel, noch während sie mit der Angelegenheit A.K. betraut war (Januar bis März 2011) durch rege Internetforentätigkeit auf - samt Fotos ihrer selbst.
Sie beschrieb - wie sie immer wieder im Netz betonte 'reale Fälle' oder bat um Rat für diese von ihr betreuten 'Fälle' - online weltweit lesbar.

Die Eltern von A. erkannten auf Hinweis von außen sich und ihren Sohn in einem von der "Helferin" geschriebenen Beitrag im Februar 2011 wieder und zeigten diesen aus ihrer Sicht unerlaubten Vorgang unverzüglich bei den zuständigen Behörden an.

In einem von ihr namentlich geführten blog schrieb diese von ihnen gemeldete Person im Sommer dann folgendes:

" Dienstag, 26. Juli 2011
(...)
Und das alles wegen einer Frau, die mit ihrem Leben nicht klar kommt -
den ganzen Tag am Computer und am recherchieren, was ich wie und wo mal geschrieben habe
und dann werden auch noch Personen mit einbezogen, die ich nicht mal kenne und deren Beiträge mir vollkommen neu waren.
eine Anzeige, bei der Frau J genau weiß, dass mein Name nicht dabei war - aber das ist ihr in ihrer *** vollkommen egal. Was solls - schön, dass sie die Bilder von mir beschreibt.
Sie selbst sieht ganz anders aus - mit einem zu kurzen Pony, kurze Haare und hausbacken - der Faltenrock und die Birkenschuhe konnte ich nicht sehen.
Bekannte in ihrem Ort stöhnen und wollen mit ihr nichts zu tun haben, weil sie selbst nichts auf die Reihe bekommt.
Aber mit den großen Hunden pinkeln gehen, ohne das Bein heben zu können.
Sie kann einem ja schon leid tun - gefrustet, link, falsch, unanständig, paranoid, perfide - so asozial wie ich noch keinen erlebt habe, nicht mal bei Suchtkranken. Da schlägt sie schon alles und findet auch noch eine Plattform von ansich seriösen Menschen.
Warum die sich mit so was abgegen und das zulassne, werden sie dann klären können.
(...)
Man stelle sich vor, dass man in München Freunde hat und dass man dort Fortbildungen und Zusatzausbildungen macht - vollkommen unverständlich für ein krankes Gehirn, das in Aufnahmen natürlich sofort was Verbotenes und Geheimes sieht.
Die Bilder sind ganz einfach nette Erinnerungen *lachlaut* aus denen nun was ganz geheimes gemacht wird. Wie krank ist das denn eigentlich?
vielleicht war ich ja als isrelische Spionin vier Jahre in Saudi Arabien - wer weißt das schon und wann endlich entdeckt das Frau J??
Wie krank ist das eigentlich alles?
Familie mit Kindern zerstört - ah ja - ist das der Traum dieser Frau, dass sie endlich aus ihrer Onlinesucht und ihrem perfiden Verhalten rauskommt, in dem ihre Familie zerstört wird?
Gespannt, was noch so kommt - und mit welchen bösartigen und perfiden Interpretationen.


Mittwoch, 27. Juli 2011

Es gibt Dinge, die wirklich wichtig sind als sich mit gefrusteten kranken Gehirnen abzugeben, die mit dem Leben nicht mehr klar kommen.
Es ist schön und genau richtig, wenn Familien, Jugendliche, junge Erwachsene mich nach Jahren anrufen und einen Kaffee kochen.
Davon hat diese Tante gar keine Ahnung in ihrer kranken Verblendung.
Was zählt ist nicht so eine Tusse im Internet, sondern das was real wirklich ist - und da wurde sie als das erkannt was sie ist.
Eingestellt von (Name) um 06:00


Donnerstag, 28. Juli 2011
(...)
Weitere Vorkommnisse hier bei mir zuhause werde ich nun in Verbindung mit Ihnen setzen und diese auch anzeigen - Handlanger haben Sie ja genug um mein Freiluftflitzer zu zerkratzen.

...................................

Anonym hat gesagt…

Klipp und klar:
Diese professionelle Helferin und blogautorin (eine diplomierte Sozialpädagogin) beschuldigt nach meiner Interpretation offenbar eine der Familie K. nahestehende Person (eine gute Freundin der Familie) online einer möglichen Sachbeschädigung an ihrem Auto und möglicher anderer gesetzeswidriger Handlungen.

Die weiteren Beschreibungen, Ausdruck, Andeutungen usw. halte ich für hanebüchen und möglicherweise strafrechtlich zu prüfen. Solche Behauptungen sind nämlich eine tatsächliche Rufschädigung.

Soll man diese blogautorin nun bedauern? Oder eher die Familien und deren Kinder, die gezwungen sind oder waren, auf ihre 'Hilfe' angewiesen zu sein?

Diese Dame hatte damals im März 2011 einen Bericht über Familie K. abgeliefert. Er entstand nach einem lediglich 2-stündigen, einmaligen Besuch bei K.'s zuhause.
Er strotzt vor Rechtschreibfehlern. Auch Ausdruck und Grammatik klingen wirklich abenteuerlich.

Dazu werden als Beleg für Behauptungen Dinge angeführt, die z.B. der Schülerakte aus September 2005 (1.Klasse) entnommen sind.
Die Dame "klebte" also an Ereignissen, die gute 6 Jahre zurückliegen (A. war damals 7 Jahre alt)und begründete im März 2011 damit ihre Einschätzung....

Ich halte so ein Vorgehen für unzulässig, tendenziös und absolut unprofessionell.

Und ich frage mich, ob es an der Reihenfolge liegen mochte:
Auftrag an die Dame im Januar 2011. Ein Besuch bei der Familie. Im Februar wurde ihre Internetforentätigkeit bekannt und durch die Familie, die selbst betroffen war, an die zuständigen Behörden gemeldet.
Frau X räumte diese Forentätigkeit auch schrftl. ein (Erklärung ist auch mir bekannt).

Im März 2011 erstellt Frau X ihren äußerst tendenziösen Bericht über Familie K. mit hanebüchenen Unterstellungen und Behauptungen - teils aus (falschen) Aktenbehauptungen aus dem Jahre 2005...

Aus meiner Sicht konnte man zu diesem Zeitpunkt von einer 'unabhängigen Einschätzung' der Dame den Fall A.K. betreffend schon lange nicht mehr ausgehen.

Anonym hat gesagt…

Teil 3:

Zum eigentlichen Fall A.K. - heute:

Der heute 13jährige besucht seit 04.05.2011 eine Realschule in dem Jahrgang, in den er dem Alter nach auch gehört (also im Moment Klasse 7).

Seine schlechteste Note dort war bisher eine 3. Seine Klassenlehrerin bescheinigt ihm in einer schrftl. Beurteilung Fleiß, Anstrengungsbereitschaft, Ehrgeiz, ganz unauffälliges Verhalten. Dasselbe geht auch aus einem anderen ganz aktuellen Bericht hervor, so dass das Jugendamt in einem aktuellen Protokoll also schrieb, dass die "vor Jahren gestellte Diagnose eines 'gestörten Sozialverhaltens' (...) nicht aufrechterhalten werden könne." (!!!!!!!!)

Dazu fällt zunächst einmal auf und ein, dass es so eine Diagnose niemals gab. Das wäre nämlich eine einem Mediziner vorbehaltene Diagnose.

Es gab offenbar jahrelange Spekulationen und Behauptungen des Schulamtes und des Jugendamtes, die aber in keiner Weise auf persönliche Kenntnis des Kindes und auf reale Tatsachen gestützt waren.

Nun sagen aktuelle und ernstzunehmende Berichte, der Junge präsentiere sich genauso, wie dies seine Eltern immer ausgeführt haben: fleißig, anstrengungsbereit und ansonsten still und unauffällig - und: mit guten, teils sehr guten Schulleistungen - trotz der 3 fehlenden Schuljahre.

Damit kann man annehmen, dass auch die Behauptungen aus der zuletzt besuchten staatlichen Schule desselben Schulamtsbezirks, welches ihn zuvor über Jahre ausgesperrt hatte (Herbst 2010), der Junge habe große Defizite im Schulwissen und sei im Realschulzweig überfordert, nicht richtig gewesen sein können.

Anonym hat gesagt…

Die Schule, die A. seit 04.05.2011 besuchte, hat inzwischen einen Bericht geschrieben, dass der Junge ganz unauffällig, sogar besonders fleißig und lerninteressiert ist.

Er konnte in der Realschule, Klasse 7, mit guten bis sehr guten Noten mithalten.

Der Bericht liegt auch dem Jugendamt vor. In einem eigenen Bericht bestätigt das Jugendamt nun schriftlich die Aussage der von A. besuchten Schule, das Kind sei gänzlich unauffällig, sehr ruhig, höflich.

Ein Musterschüler!

Es bleibt dann die Frage, warum das Schulamt den Jungen für die Dauer von fast 3 Jahren vom Besuch einer Schule ausschloss?

Denn an den behaupteten "Verhaltensauffälligkeiten" kann nichts dran gewesen sein - es wäre dann nämlich unmöglich, dass der Junge sich nach Wiedereinschulung als gänzlich unauffällig und sogar besonders fleißig und mustergültig erweist,wie es nun tatsächlich der Fall ist.

Anonym hat gesagt…

Guten Tag,
ich persönlich kenne Adrian.
Ich denke, dass ihm Unrecht getan wurde.Trotzdem war er in der Schule teilweise recht grob und nicht sehr nett.Trotz all diesen Kleinigkeiten hat er aber trotzdem das Recht zu Schule zu gehen wie jedes andere Kind in seinem Alter auch!Er ist nunmal kein Engelchen, was man von keinem Kind sagen kann, aber so böswillig, wie von einigen beschrieben wird ist er nicht!

Mit freundlichen Grüßen

Anonym hat gesagt…

Das andere Kinder Adrian mehrfach Arzt reif geschlagen haben und Lehrer(innen)
wie Eltern zugeschaut haben,ohne zu helfen,interessiert hier niemanden!
Kinder und deren Eltern wussten bescheid und schauten bewusst weg.
Man hatte zugeschaut wie das Kind regelrecht psychisch vergewaltigt und körperlich misshandelt wurde.
Ich muss mir Gott sei Dank diesen Vorwurf nicht machen lassen!

Waren Sie auch ein Mitwisser - ein Schaulustiger - ein Hilfeunterlasser?

Hat das etwas mit Zivilcourage zu tun?
Ich kann mich nicht in die Lage reinversetzen wie es ist mit solch einem Gewissen weiterzuleben
und so zu tun,als wäre nichts geschehen.
Ich bin nicht sicher ob das noch oder vielleicht schon unter § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung
fällt!

Anonym hat gesagt…

Mir ist zugetragen worden, dass der jetzt 13jährige eine Klage gegen das Land Hessen auf Amtshaftung führen soll.
Dabei geht es offenbar um eine hohe Schadenersatzforderung des Jungen für die insgesamt 3 Jahre Verbot des Landes auf Besuch einer Schule (Verbot der schulischen Ausbildung also).

Weiterhin ist mir berichtet worden, dass das beklagte Land Hessen (bzw. das Staatliche Schulamt Rüsselsheim) auch in den Schriftsätzen an das Gericht zu seiner Verteidigung entweder nichts oder in Teilen auch die Unwahrheit schreiben soll.

Wie ich höre, kam nun auch die Aktennotiz der Frau Justitiarin M.E./SSA Rüsselsheim "Ruhen der Schulpflicht, um Druck auszuüben" aus September 2007 nicht nur ans Tageslicht, sondern sogar in die Klageschrift!

Ebenso lässt sich aus den Akten wohl nachweisen, dass das Ergebnis des für Nov. 2007 geplanten sonderpäd. Fördergutachten bereits im Sept. 2007 zwischen Schulamt, Schule und Jugendamt bekannt und damit wohl im vorhinein "ausgekungelt worden" war - zum Nachteil des damals 9jährigen Kindes.

Wenn das so war, dann ist das ungeheuerlich meiner Ansicht nach.

In Folge dieser vermutlich vorsätzlich ergebnisverabredeten Begutachtung durfte dieser Junge letztlich 3 Jahre keine Schule besuchen.

Ein Skandal und eine Schande für Hessen.

Ebenso lese ich hier Einiges über diese Verfahrensbeiständin.

Die Stellungnahme der Frau habe ich vor einigen Wochen mal lesen dürfen. Es ist leider tatsächlich so, dass (wie der Vorschreiber richtig schrieb) Inhalt und Ausdrucksweise der Dame jeder Beschreibung spotten.

Ich arbeite selbst professionell im Bereich Jugendhilfe, aber so etwas unprofessionell Verfasstes habe ich noch nie gelesen.
Ich hätte es auch nicht für möglich gehalten.

Und was die - inzwischen gelöschten- blogs der Dame angeht: Ohne Worte.

Dass man sich darüber hinaus im Internet in dieser Position überhaupt nicht über Klientenfamilien oder auch Ex-Klientenfamilien äußern darf, ist rechtlich wie moralisch eigentlich eine Selbstverständlichkeit für jeden professionellen Helfer.

Wenn das also das Niveau in Groß-Gerau und dessen Amtsgericht (oder auch Jugendamt) ist, dann vielen Dank...

Anonym hat gesagt…

Es gibt einen neuen gerichtlichen Beschluss des VGH Kassel.
Die Eltern hatten eine vollstat. Jugendhilfemaßnahme für ihr Kind beantragt, wo der Junge soziale Integration sowie schulische Ausbildung erfahren sollte.
Die Nichtbeschulung dauert inzwischen seit Oktober 2007.
Der VGH Kassel hat beschlossen, dass dem Kind die beantragte Maßnahme nicht zustünde, denn das Kind sei gänzlich unauffällig, still, brav und angepasst.
Die damalige Verfahrensbeiständin des zuständigen Familiengerichts hatte in ihrer offensichtlich tendenziösen und einseitigen Stellungnahme aus März 2011 behauptet, die Eltern würden einer stationären Aufnahme ihres Kindes nie zustimmen.
Das war und ist falsch. Es ist das Jugendamt, welches jetzt seit Monaten gegen die vollstationäre Unterbringung des Jungen regelrecht zu Felde zieht - und dabei das Wohl des Jungen vollends aus den Augen verlor.

Anonym hat gesagt…

wir drücken adrian die daumen :-)

Anonym hat gesagt…

Wie im Umfeld des Schulamtes zu hören gewesen sein soll, soll der mehrjährige Schulausschluss des Jungen A. laut Gericht tatsächlich rechtswidrig gewesen sein.
Das soll der Anwalt des Schulamtes so aus der Verhandlung am Landgericht übermittelt haben. Das Gericht soll von einer Schmerzensgeldzahlung an die Familie gesprochen haben.
Im Schulamt Rüsselsheim soll es hernach heiß hergegangen sein.

Anonym hat gesagt…

Nach meiner Kenntnis hat das zuständige Landgericht im November 2012 in der Amtshaftungsklage des Jungen gegen das Schulamt wegen des Schulausschlusses seit Oktober 2007 ein Teilurteil erlassen.
Dem Teilurteil soll zu entnehmen sein, dass auch nach Auffassung des zuständigen Gerichts das Kind über Jahre hinweg zu Unrecht von der Beschulung ausgeschlossen worden ist. Selbst bei Wahrheitsunterstellung der Vorwürfe der Schule bzw. des Schulamtes wären diese nicht geeignet gewesen, damit ein Ruhen der Schulpflicht zu begründen. Die Justitiarin des Schulamtes, Frau Regierungsschuldirektorin M.E. soll lt. Gericht über Jahre hinweg zum Nachteil des Kindes rechtswidrige Bescheide erlassen haben. Der dem Kind entstandene Schaden soll lt. Gericht vom Land Hessen dem Kind ersetzt werden. Der Beschluss soll noch nicht rechtskräftig sein, weshalb die Berichterstattung unter Vorbehalt erfolgen muss. Jedoch kann jetzt bereits davon ausgegangen werden, dass das Kind wohl auch öffentlich voll zu rehabilitieren sein wird. DAS LAND HESSEN HAT IN DIESEM FALL EINEM KIND VON DAMALS 9 JAHREN OFFENBAR ÜBER JAHRE HINWEG TIEFES UNRECHT ANGETAN!!!

An die eigene Nase fassen sollten sich nun v.a. die Menschen, die den Eltern und dem Kind nicht glaubten, dafür einseitig auf die Aussagen des Schulamtes vertrauten, es sei alles rechtmäßig. Das war es nun eindeutig nicht!

Das Schulamt hat ganz offensichtlich über Jahre hinweg vorsätzlich rechtswidrig gehandelt. Sonst würde es diesen deutlichen Beschluss jetzt nicht geben.

Anonym hat gesagt…

ich war fast in der gleichen Situation mit meinem Sohn,ich kann Eltern verstehen, warum sie sich gegen eine Heimschule gewehrt haben.
In Heimschulen herrscht Gewalt und Kinder verblöden dort.