21. Dezember 2011
Münster - das Bermuda-Dreieck für Kinder
Die Weihnachtsbotschaft lautet "Fürchtet euch nicht" - aber vor dem Sankt-Mauritz-Kinderheim in Münster? Vor einem Jahr hat mich eine Mitarbeiterin vor einer Mutter gewarnt: "Da ist noch mehr." Gut sei aber, dass diese Mutter endlich auf die Hilfe eines Anwaltes verzichte, weil: "Sie hat genug Geld ausgegeben. Das tut uns so leid." Aber nicht die zweijährige Tochter, die seit dem 1. April 2011 in einer so genannten Dauerpflegefamilie lebt - und nur das Jugendamt von Münster weiß wo?
Das Sankt-Mauritz-Kinderheim macht im Internet auch Stellenangebote für Pflegefamilien, die angeblich "besonders entwicklungsgestörte Kinder" für immer behalten dürfen. Da müssen Mütter schon fast zwangsläufig als störend gelten. Denn nach Heimauffassung scheinen nicht Familien, sondern Pflegefamilien unter dem besonderen Schutz des Staates zu stehen.
Fall eins hat sich so gestaltet: Einer Mutter wird am 24. September 2009 ihre Tochter im Säuglingsalter weggenommen, weil nach Auffassung einer Diakonie-Mitarbeiterin der zweijährige Bruder der Kleinen eine Gefahr für das Neugeborene darstellt. Geplant ist nach einem Gutachten eine vorübergehende Trennung. Die Mutter darf eine Zeitlang ihre Tochter im Sankt-Mauritz-Kinderheim besuchen. Dann kommt die Kleine weg. Zwei Tage vorher soll noch in der Kapelle des Heimes eine Taufe stattfinden, zu der alle herzlich eingeladen sind. Davon weiß ich bis heute offiziell nichts, obwohl ich seit November 2010 im Taufregister einer katholischen Kirche als Patenonkel stehe.
Kann ja mal vorkommen, wo Mütter stören, da stören sicherlich auch Zeugen bei der Taufe. Inzwischen sind beide Kinder nicht mehr bei dieser Mutter, obwohl den Gerichten ein Netzwerk mit Personen, die der kleinen Familie hilfreich zur Seite stehen wollen, präsentiert worden ist. Außerdem stand in dem Gutachten nichts von einem Entzug beider Kinder.
Fall zwei verläuft nun so: Beide Kinder, ein Junge, ein Mädchen, einer Mutter aus Münster sind im Sankt-Mauritz-Kinderheim. Nach einem Kuraufenthalt ist für heute ein Besuch geplant gewesen. Die Kinder sollten ihre Weihnachtsgeschenke bekommen. Dieser Besuch wurde gestern abgesagt - nach Heimauskunft auf Anraten eines Psychiaters, der sich angeblich Sorgen um die Kinder macht. Komme die Mutter, gehe bei den Kindern möglicherweise einiges durcheinander.
Samstag soll´s nach Auskunft der Mutter noch anders gewesen sein, da hätten sich die Kleinen am Telefon sehr auf ihren Besuch gefreut. Was ein Psychiater jetzt anders sieht?
Wird bald wohl geschehen, was auch in Fall eins passiert ist: Das Jugendamt von Münster bescheinigt der Mutter erneut eine gestörte Wahrnehmung der Wirklichkeit, dann sind die Kinder endlich so "entwicklungsgestört", dass sie in eine Pflegefamilie müssen. Denn: Wer Stellenangebote macht, will auch Stellen besetzen.
Das System von Münster ist bei Experten höchst umstritten. Aber sich darüber mit dem Jugendamt streiten, ist nicht möglich. Diese Behörde hat immer Recht und bildet mit dem Familiengericht und dem Sankt-Mauritz-Kinderheim ein Bermuda-Dreieck für "entwicklungsgestörte Kinder".
Was geschieht hinter den Mauern von Kinderheimen, welche Rolle spielen Jugendämter, wirtschaftliche Interessen, die Justiz und Gutachter, was tun Anwälte?
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Mittwoch, 21. Dezember 2011
Montag, 5. Januar 2009
Kindesunwohl
5. Januar 2009
Verein kämpft mit Jugendämtern gegen Kindeswohl
„Ich würde gern den Vorsitz übernehmen“, sagt Heinz-Peter Tjaden aus Wilhelmshaven, der sich als Redakteur seit über einem Jahr mit Jugendämtern, Familiengerichten, Kinderheimen, Aufsichtsbehörden für den Kinder- und Jugendschutz und mit Kinderheimen beschäftigt. Geplant ist die Gründung eines Vereins „Kindesunwohl“. Das Vereinsziel lautet: Unterstützung von Behörden und von Gerichten, die Eltern ins Leere laufen lassen, wenn diese aus unerfindlichen Gründen meinen, sich selbst um ihren Nachwuchs kümmern zu müssen.
„So geht das nicht“, ist sich der 59-Jährige zumindest mit den Jugendämtern in Mönchengladbach und Stuttgart einig. „Doch es werden noch viel mehr sein“, hofft der Redakteur.
Einmal im Jahr soll die hartnäckigste Behörde oder das hartnäckigste Familiengericht mit dem Kindesunwohl-Preis ausgezeichnet werden. Gut im Rennen liegen zurzeit die Mönchengladbacher, denn die sorgen dafür, dass eine Elfjährige seit über vier Jahren in einem Kinderheim lebt und auch mit solchen Äußerungen kein Gehör findet: „Ich finde es doof, dass mich nicht jeder besuchen darf, der mich gern besuchen möchte.“
„Wo kämen wir denn hin, wenn solche Heimkinder wie Jessica Müller dabei bleiben, dass sie lieber wieder zuhause wären? Der Staat würde doch jede Kontrolle über die wichtigste Investition in die Zukunft verlieren“, unterstützt der potenzielle Vereinsvorsitzende das Jugendamt, das dermaßen idyllisch am Niederrhein herumliegt wie auch das Schloss Dilborn, das Jessica beherbergt, nicht schöner gelegen sein könnte.
Allerdings sind die Kindesunwohl-Würfel noch lange nicht gefallen, zumal bis zum 31. Oktober 2009 auch noch andere Vorschläge gemacht werden können. Ernst zu nehmende Konkurrenz bekommen die Mönchengladbacher aus Stuttgart. Das dort beheimatete Jugendamt hat für eine inzwischen Einjährige Pflegeeltern gefunden. Nina entwickelt sich zwar nicht so, wie sich ein Mädchen in ihrem Alter entwickeln sollte, aber: „Das wird schon“ - sagt Heinz-Peter Tjaden.
Für die Entscheidung über den würdigsten Preisträger soll ein Punktesystem entwickelt werden. Der Redakteur aus Wilhelmshaven nennt ein Beispiel: Behörden, die auf Beschwerden von Eltern gar nicht reagieren, bekommen fünf Punkte, Behörden, die zwar antworten, aber alles ablehnen, bekommen vier Punkte, Behörden, die zwar antworten, aber nicht mehr als Besuchsrecht zulassen, bekommen drei Punkte, Behörden, die antworten und sogar eine Zeitlang mit dem Gedanken spielen, Kinder wieder zu ihren Eltern zu schicken, dies aber bleiben lassen, bekommen zwei Punkte, Behörden, die Kinder und Eltern wieder zusammenführen, bekommen einen Punkt.
Vereinsmitglied kann jede natürlich und juristische Person werden, die unbeirrt dabei bleibt: „Kindeswohl? Mit uns nicht!“
Mitgliederliste (Stand 5. Januar 2009, 12.20 Uhr)
Petra Litzenburger
Elterninitiative gegen Mobbing und Gewalt an Schulen (EMGS) e.V.
Hermine Schneider
Heimkinderverband Deutschland, Aachen
Mehr hier
Verein kämpft mit Jugendämtern gegen Kindeswohl
„Ich würde gern den Vorsitz übernehmen“, sagt Heinz-Peter Tjaden aus Wilhelmshaven, der sich als Redakteur seit über einem Jahr mit Jugendämtern, Familiengerichten, Kinderheimen, Aufsichtsbehörden für den Kinder- und Jugendschutz und mit Kinderheimen beschäftigt. Geplant ist die Gründung eines Vereins „Kindesunwohl“. Das Vereinsziel lautet: Unterstützung von Behörden und von Gerichten, die Eltern ins Leere laufen lassen, wenn diese aus unerfindlichen Gründen meinen, sich selbst um ihren Nachwuchs kümmern zu müssen.
„So geht das nicht“, ist sich der 59-Jährige zumindest mit den Jugendämtern in Mönchengladbach und Stuttgart einig. „Doch es werden noch viel mehr sein“, hofft der Redakteur.
Einmal im Jahr soll die hartnäckigste Behörde oder das hartnäckigste Familiengericht mit dem Kindesunwohl-Preis ausgezeichnet werden. Gut im Rennen liegen zurzeit die Mönchengladbacher, denn die sorgen dafür, dass eine Elfjährige seit über vier Jahren in einem Kinderheim lebt und auch mit solchen Äußerungen kein Gehör findet: „Ich finde es doof, dass mich nicht jeder besuchen darf, der mich gern besuchen möchte.“
„Wo kämen wir denn hin, wenn solche Heimkinder wie Jessica Müller dabei bleiben, dass sie lieber wieder zuhause wären? Der Staat würde doch jede Kontrolle über die wichtigste Investition in die Zukunft verlieren“, unterstützt der potenzielle Vereinsvorsitzende das Jugendamt, das dermaßen idyllisch am Niederrhein herumliegt wie auch das Schloss Dilborn, das Jessica beherbergt, nicht schöner gelegen sein könnte.
Allerdings sind die Kindesunwohl-Würfel noch lange nicht gefallen, zumal bis zum 31. Oktober 2009 auch noch andere Vorschläge gemacht werden können. Ernst zu nehmende Konkurrenz bekommen die Mönchengladbacher aus Stuttgart. Das dort beheimatete Jugendamt hat für eine inzwischen Einjährige Pflegeeltern gefunden. Nina entwickelt sich zwar nicht so, wie sich ein Mädchen in ihrem Alter entwickeln sollte, aber: „Das wird schon“ - sagt Heinz-Peter Tjaden.
Für die Entscheidung über den würdigsten Preisträger soll ein Punktesystem entwickelt werden. Der Redakteur aus Wilhelmshaven nennt ein Beispiel: Behörden, die auf Beschwerden von Eltern gar nicht reagieren, bekommen fünf Punkte, Behörden, die zwar antworten, aber alles ablehnen, bekommen vier Punkte, Behörden, die zwar antworten, aber nicht mehr als Besuchsrecht zulassen, bekommen drei Punkte, Behörden, die antworten und sogar eine Zeitlang mit dem Gedanken spielen, Kinder wieder zu ihren Eltern zu schicken, dies aber bleiben lassen, bekommen zwei Punkte, Behörden, die Kinder und Eltern wieder zusammenführen, bekommen einen Punkt.
Vereinsmitglied kann jede natürlich und juristische Person werden, die unbeirrt dabei bleibt: „Kindeswohl? Mit uns nicht!“
Mitgliederliste (Stand 5. Januar 2009, 12.20 Uhr)
Petra Litzenburger
Elterninitiative gegen Mobbing und Gewalt an Schulen (EMGS) e.V.
Hermine Schneider
Heimkinderverband Deutschland, Aachen
Mehr hier
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Sorgerecht
Freitag, 26. Dezember 2008
Vor Gericht
26. Dezember 2008
Häufiger Sorgerecht entzogen
Die Familiengerichte in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2007 deutlich häufiger Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen als im Jahr zuvor.
MVregio, 26. Dezember 2008
Immer eine Gratwanderung
Von welchem Moment an muss der Staat ein Kind vor seinen Eltern schützen? Diese Entscheidung ist immer wieder eine Gratwanderung - für das Jugendamt und für das Familiengericht. Wie schmal dieser Grat ist, zeigt der Fall eines Kindes im Kindergartenalter, der "gerade noch mal gut gegangen ist", wie Wolf Andrée-Röhmholdt berichtet, der Familienrichter am Stuttgarter Amtsgericht ist.
Stuttgarter Zeitung, 21. Oktober 2008
Mehr Kompetenzen für Familienrichter
Am Donnerstag machte der Landtag Vorsorgeuntersuchungen von Kindern in Bayern zur Pflicht. Der Bundestag verabschiedete das "Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls". Es ermöglicht Familiengerichten und Jugendämtern, frühzeitig einzuschreiten. Für Bayern geht das Gesetz nicht weit genug.
Justizministerin Beate Merk fordert mehr Kompetenzen für Familienrichter bei der Unterbringung Jugendlicher in geschlossenen Heimen.
Welt online, 27. April 2008
Drohen statt vermitteln
Bernd Schnardthorst reicht beim Familiengericht einen Antrag nach dem anderen ein, eine Dienstaufsichtsbeschwerde folgt der nächsten. Oft nicht gerade sehr freundlich formuliert. Auf Antrag der gegnerischen Anwältin leitet das Amtsgericht Buxtehude ein Entmündigungsverfahren gegen den Ingenieur ein.
Report München, 14. April 2008
Häufiger Sorgerecht entzogen
Die Familiengerichte in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2007 deutlich häufiger Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen als im Jahr zuvor.
MVregio, 26. Dezember 2008
Immer eine Gratwanderung
Von welchem Moment an muss der Staat ein Kind vor seinen Eltern schützen? Diese Entscheidung ist immer wieder eine Gratwanderung - für das Jugendamt und für das Familiengericht. Wie schmal dieser Grat ist, zeigt der Fall eines Kindes im Kindergartenalter, der "gerade noch mal gut gegangen ist", wie Wolf Andrée-Röhmholdt berichtet, der Familienrichter am Stuttgarter Amtsgericht ist.
Stuttgarter Zeitung, 21. Oktober 2008
Mehr Kompetenzen für Familienrichter
Am Donnerstag machte der Landtag Vorsorgeuntersuchungen von Kindern in Bayern zur Pflicht. Der Bundestag verabschiedete das "Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls". Es ermöglicht Familiengerichten und Jugendämtern, frühzeitig einzuschreiten. Für Bayern geht das Gesetz nicht weit genug.
Justizministerin Beate Merk fordert mehr Kompetenzen für Familienrichter bei der Unterbringung Jugendlicher in geschlossenen Heimen.
Welt online, 27. April 2008
Drohen statt vermitteln
Bernd Schnardthorst reicht beim Familiengericht einen Antrag nach dem anderen ein, eine Dienstaufsichtsbeschwerde folgt der nächsten. Oft nicht gerade sehr freundlich formuliert. Auf Antrag der gegnerischen Anwältin leitet das Amtsgericht Buxtehude ein Entmündigungsverfahren gegen den Ingenieur ein.
Report München, 14. April 2008
Mittwoch, 3. Dezember 2008
Auf der Anklagebank
3. Dezember 2008
Priester legt Geständnis ab
Ein katholischer Ordenspriester hat im unterfränkischen Bad Neustadt über Jahre hinweg Schüler sexuell missbraucht. Der 71-jährige Pater habe zugegeben, zwischen 1972 und 1976 mindestens 16 damals minderjährige Schüler wiederholt sexuell missbraucht oder dies versucht zu haben, teilte der in Mainz ansässige Orden "Missionare von der Heiligen Familie" mit. Strafrechtlich seien die Vorwürfe aber verjährt. Der Mann hatte in dem 1978 geschlossenen Internat "Lebenhan" als Erzieher gearbeitet.
Süddeutsche Zeitung, 3. Dezember 2008
17. Juli 2008
Vier 4 kids - Eltern klagen gegen Justiz
„Vier 4 kids - Eltern klagen gegen Justiz“ - so lautet das Motto einer Pressekonferenz, zu der die beiden CSU-Landtagsabgeordneten Josef Ranner und Blasius Thätter am heutigen Donnerstag Pressevertreter eingeladen haben. Angeprangert werden in München „absolut skandalöse Beispiele, wie Gutachter, Gerichte, Jugendämter und Verfahrenspfleger unsere Familien kaputt machen“ (so die beiden Politiker in ihrer Einladung). Kronzeugen der Anklage sind ein Journalist, eine Studienrätin, eine Schriftstellerin und ein BMW-Produktmanager.
Fall 1:
Sonja Mang bringt ihre sechsjährige Tochter am 14. Juni 2007 in den Kindergarten. So beginnt der Tag für die Studienrätin wie viele nach der Trennung von ihrem Mann im Oktober 2004. Doch mittags beginnt der Alptraum: Das Mädchen ist nicht mehr im Kindergarten, das Kind ist beim Vater.
Verfahrenspfleger und eine Mitarbeiterin des Jugendamtes überreichen der Mutter eine einstweilige Anordnung des Amtsgerichtes Dachau, ein Gutachten und einen Brief des Gutachters an die Richterin. In diesem Schreiben steht, dass Sonja Mang das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen worden sei, auch über die medizinischen und schulischen Belange ihrer Tochter dürfe sie nicht mehr entscheiden. Angeblich ist die Studienrätin erziehungsunfähig und nicht förderkompetent, somit bestehe hypothetisch eine Gefährdung des Kindeswohls.
Seit Geburt um Tochter gekümmert
Sonja Mang hat mit ihrer Tochter in einem Dorf bei Dachau gewohnt, seit der Geburt kümmert sie sich um das Kind, das mit seinen Freundinnen bereits einen Vormittag seine zukünftige Grundschule besucht hat.
Die Studienrätin berichtet vor der Presse in München, was bis zum 14. Juni 2007 hinter ihrem Rücken geschehen sein soll: „Der Verfahrenspfleger informiert den Kindesvater, dass dieser alles vorbereiten kann, sobald der Verfahrenspfleger aus dem Urlaub zurück ist, das Gericht erlässt eine einstweilige Anordnung, meine Tochter macht eine Therapie, damit sie die Trennung von mir verkraftet, mein Anwalt und ich werden erst informiert, wenn meine Tochter bei ihrem Vater ist.“
13 Monate sind seither vergangen, Sonja Mang hat ihre Tochter seit dem 14. Juni 2007 nicht mehr gesehen: „Der Vater ließ keinen Kontakt zu.“ Fünf Anträge ihrerseits sind bis heute nicht bearbeitet worden. Sonja Mang: „Eine Schädigung meines Kindes ist von den Behörden und vom Vater billigend in Kauf genommen worden. Nach der Herausnahme aus dem Kindergarten ist meine Tochter innerhalb von 19 Tagen neun Mal bei einem Kinderpsychiater gewesen.“
Fall 2
Die Journalistin und Schriftstellerin Esther von Krosigk muss von August 2005 bis Februar 2006 aus beruflichen Gründen ins Ausland, sie schickt ihren Sohn zu seinem Vater in München, dort besucht er die Grundschule und soll dort die Schulzeit zu Ende machen.
Im April 2007 wird Esther von Krosigk vom Münchner Amtsgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und auf den Vater übertragen. Das Gericht schaltet einen Gutachter ein. Esther von Krosigk: „Dieser Gutachter schien die Sache zunächst nicht so wichtig zu nehmen. Er meldete sich zu einem Besuch am 30. Juli an, also fünf Wochen nach der Gerichtsverhandlung und kam mit achtstündiger Verspätung.“
Die Mutter schafft Fakten, meldet ihren Sohn an einem Gymnasium in ihrem Wohnort an, ihr Sohn kehrt nach Köln zurück. Doch der Gutachter will weitere Gespräche führen. Esther von Krosigk: „Es begann ein Telefonterror durch den Gutachter. Er versuchte mich an manchen Tagen bis zu 20 Mal zu erreichen. Obwohl er immer wieder behauptete, die Teilnahme sei freiwillig, ist dies eine einzige Zwangssituation. Denn wer nicht mitmacht, wird mit Kindesentzug bestraft. So einfach ist das.“
Schließlich wird der Richter in München von einer Richterin ersetzt, die entscheidet nach einer 15-minüten Verhandlung: „Das Kind bleibt bei der Mutter.“
Siehe auch
Fall 3:
„Nach drei Jahren bin ich finanziell am Ende und gesundheitlich angeschlagen“, sagt der Journalist und Pressesprecher Michael G. Möhnle. An die Gespräche mit einer Gutachterin erinnert er sich so: „Sie glichen Verhören.“
Michael G. Möhnle arbeitet seit 1991 wieder in München, er hat eine 13-jährige Tochter und einen 10-jährigen Sohn. Im Juni 2005 behauptet seine Frau, er habe sie geschlagen, innerhalb von zehn Minuten muss er das Haus verlassen, die Polizei führt ihn ab. Der Vorwurf wird von einem Richter vom Tisch gewischt, im Oktober 2005 beantragt Michael G. Möhnle beim Rosenheimer Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kinder, doch die Mutter geht als Gewinnerin aus dem Streit hervor.
Zustand verschlechtert sich
Da sich aber der Zustand der von Geburt an hörbehinderten Tochter immer weiter verschlechtert, bemüht der Journalist und Pressesprecher auch 2007 die Gerichte. Erneut steht er vor dem gleichen Richter, der ordnet an: „Die Mutter muss sich sofort um ihre Tochter kümmern.“
Damit das geschieht, wird Michael G. Möhnle immer wieder aktiv, ein Institut stellt fest, dass seine Tochter nur noch ein Hörvermögen von 40 Prozent hat, ein Jahr davor sind es noch 90 Prozent gewesen. Nach einer Korrektur steigt ihr Hörvermögen wieder auf 75 Prozent.
Dennoch hält das Amtsgericht in Rosenheim an seiner bisherigen Einschätzung fest, der neue Freund der Mutter seiner Kinder „bedroht, belästigt und beleidigt“ Michael G. Möhnle, im Juni 2007 wird er per Fangschaltung überführt und am 28. April 2008 zu 150 Tagessätzen - ersatzweise Haft - verurteilt.
Im Sorgerechtsstreit wird der Richter gegen eine Richterin ausgetauscht und die macht am 6. Juni 2008 einen Vorschlag, der dem von Michael G. Möhnle im Juni 2007 vorgeschlagenen Kompromiss sehr ähnelt. Heute sagt der Redakteur und Pressesprecher: „Von dem gemeinsamen Vorgehen der Antragsgegnerin mit ihrem Lebensgefährten gegen den Vater war nie die Rede, dass der kriminelle Lebensgefährte nun ständig im Haus ist und zur neuen Bezugsperson für die Kinder wird, spielt keine Rolle, der Einbruch in der Hörversorgung der Tochter wurde verschwiegen, dass der HNO-Gutachter bewusst Fakten unter den Tisch kehrte und keine einzige verwertbare Aussage machte, hat niemanden interessiert. Ist es da ein Wunder, dass Eltern verzweifeln?“
Fall 4:
Der BMW-Produktmanager Andreas Buske hat vier Stief- und vier leibliche Kinder, am 1. März 1996 heiratet er seine Frau, geschieden wird die Ehe am 19. Juli 2005.
Im April 2001 stellt Andreas Buske zum ersten Mal fest, dass in seiner Familie die Gewaltbereitschaft steigt, seine 12-jährige Stieftochter hängt sich an einem Wasserrohr auf, die Mutter behauptet: „Es war ein Unfall beim Spielen.“ Seine Frau hält ihre Kinder zum Ladendiebstahl an, es hagelt Strafanzeigen gegen sie und gegen die Kinder, Endstation für die Mutter ist am 28. Februar 2003 die geschlossene Abteilung der psychiatrischen Danuvius-Klinik in Ingolstadt.
Im Oktober 2003 macht sich eine Gutachterin an die Arbeit, sie erklärt den Kindern: „Euer Vater hat keine Chance“, seine Frau wird von ihr zum Opfer erklärt, es kommt zu weiteren Tätlichkeiten der Mutter, eine Tochter bekommt sogar Ohrfeigen, während die Gutachterin im Hause ist. Die Gutachterin vermerkt: „V. ist hingefallen.“
Mehrmals wird Andreas Buske beim Jugendamt in Pfaffenhofen vorstellig, doch eine Mitarbeiterin sagt: „Für das Jugendamt sind Zeugenaussagen, egal ob eidesstattlich oder nicht, keine Beweise und werden nicht ernst genommen.“
Im Juni 2005 gibt der BMW-Produktleiter auf: „Es gibt die entsprechenden Aktenzeichen der Behörden, eidesstattliche Erklärungen, Anzeigen beim Jugendamt und die Diagnose der psychiatrischen Klinik“, aber was er nie werde belegen können, sei „wie sich Menschen über alle Rechte hinwegsetzen und in ihrer Demonstration der Macht Familien zerschlagen.“
Siehe auch
Priester legt Geständnis ab
Ein katholischer Ordenspriester hat im unterfränkischen Bad Neustadt über Jahre hinweg Schüler sexuell missbraucht. Der 71-jährige Pater habe zugegeben, zwischen 1972 und 1976 mindestens 16 damals minderjährige Schüler wiederholt sexuell missbraucht oder dies versucht zu haben, teilte der in Mainz ansässige Orden "Missionare von der Heiligen Familie" mit. Strafrechtlich seien die Vorwürfe aber verjährt. Der Mann hatte in dem 1978 geschlossenen Internat "Lebenhan" als Erzieher gearbeitet.
Süddeutsche Zeitung, 3. Dezember 2008
17. Juli 2008
Vier 4 kids - Eltern klagen gegen Justiz
„Vier 4 kids - Eltern klagen gegen Justiz“ - so lautet das Motto einer Pressekonferenz, zu der die beiden CSU-Landtagsabgeordneten Josef Ranner und Blasius Thätter am heutigen Donnerstag Pressevertreter eingeladen haben. Angeprangert werden in München „absolut skandalöse Beispiele, wie Gutachter, Gerichte, Jugendämter und Verfahrenspfleger unsere Familien kaputt machen“ (so die beiden Politiker in ihrer Einladung). Kronzeugen der Anklage sind ein Journalist, eine Studienrätin, eine Schriftstellerin und ein BMW-Produktmanager.
Fall 1:
Sonja Mang bringt ihre sechsjährige Tochter am 14. Juni 2007 in den Kindergarten. So beginnt der Tag für die Studienrätin wie viele nach der Trennung von ihrem Mann im Oktober 2004. Doch mittags beginnt der Alptraum: Das Mädchen ist nicht mehr im Kindergarten, das Kind ist beim Vater.
Verfahrenspfleger und eine Mitarbeiterin des Jugendamtes überreichen der Mutter eine einstweilige Anordnung des Amtsgerichtes Dachau, ein Gutachten und einen Brief des Gutachters an die Richterin. In diesem Schreiben steht, dass Sonja Mang das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen worden sei, auch über die medizinischen und schulischen Belange ihrer Tochter dürfe sie nicht mehr entscheiden. Angeblich ist die Studienrätin erziehungsunfähig und nicht förderkompetent, somit bestehe hypothetisch eine Gefährdung des Kindeswohls.
Seit Geburt um Tochter gekümmert
Sonja Mang hat mit ihrer Tochter in einem Dorf bei Dachau gewohnt, seit der Geburt kümmert sie sich um das Kind, das mit seinen Freundinnen bereits einen Vormittag seine zukünftige Grundschule besucht hat.
Die Studienrätin berichtet vor der Presse in München, was bis zum 14. Juni 2007 hinter ihrem Rücken geschehen sein soll: „Der Verfahrenspfleger informiert den Kindesvater, dass dieser alles vorbereiten kann, sobald der Verfahrenspfleger aus dem Urlaub zurück ist, das Gericht erlässt eine einstweilige Anordnung, meine Tochter macht eine Therapie, damit sie die Trennung von mir verkraftet, mein Anwalt und ich werden erst informiert, wenn meine Tochter bei ihrem Vater ist.“
13 Monate sind seither vergangen, Sonja Mang hat ihre Tochter seit dem 14. Juni 2007 nicht mehr gesehen: „Der Vater ließ keinen Kontakt zu.“ Fünf Anträge ihrerseits sind bis heute nicht bearbeitet worden. Sonja Mang: „Eine Schädigung meines Kindes ist von den Behörden und vom Vater billigend in Kauf genommen worden. Nach der Herausnahme aus dem Kindergarten ist meine Tochter innerhalb von 19 Tagen neun Mal bei einem Kinderpsychiater gewesen.“
Fall 2
Die Journalistin und Schriftstellerin Esther von Krosigk muss von August 2005 bis Februar 2006 aus beruflichen Gründen ins Ausland, sie schickt ihren Sohn zu seinem Vater in München, dort besucht er die Grundschule und soll dort die Schulzeit zu Ende machen.
Im April 2007 wird Esther von Krosigk vom Münchner Amtsgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und auf den Vater übertragen. Das Gericht schaltet einen Gutachter ein. Esther von Krosigk: „Dieser Gutachter schien die Sache zunächst nicht so wichtig zu nehmen. Er meldete sich zu einem Besuch am 30. Juli an, also fünf Wochen nach der Gerichtsverhandlung und kam mit achtstündiger Verspätung.“
Die Mutter schafft Fakten, meldet ihren Sohn an einem Gymnasium in ihrem Wohnort an, ihr Sohn kehrt nach Köln zurück. Doch der Gutachter will weitere Gespräche führen. Esther von Krosigk: „Es begann ein Telefonterror durch den Gutachter. Er versuchte mich an manchen Tagen bis zu 20 Mal zu erreichen. Obwohl er immer wieder behauptete, die Teilnahme sei freiwillig, ist dies eine einzige Zwangssituation. Denn wer nicht mitmacht, wird mit Kindesentzug bestraft. So einfach ist das.“
Schließlich wird der Richter in München von einer Richterin ersetzt, die entscheidet nach einer 15-minüten Verhandlung: „Das Kind bleibt bei der Mutter.“
Siehe auch
Fall 3:
„Nach drei Jahren bin ich finanziell am Ende und gesundheitlich angeschlagen“, sagt der Journalist und Pressesprecher Michael G. Möhnle. An die Gespräche mit einer Gutachterin erinnert er sich so: „Sie glichen Verhören.“
Michael G. Möhnle arbeitet seit 1991 wieder in München, er hat eine 13-jährige Tochter und einen 10-jährigen Sohn. Im Juni 2005 behauptet seine Frau, er habe sie geschlagen, innerhalb von zehn Minuten muss er das Haus verlassen, die Polizei führt ihn ab. Der Vorwurf wird von einem Richter vom Tisch gewischt, im Oktober 2005 beantragt Michael G. Möhnle beim Rosenheimer Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kinder, doch die Mutter geht als Gewinnerin aus dem Streit hervor.
Zustand verschlechtert sich
Da sich aber der Zustand der von Geburt an hörbehinderten Tochter immer weiter verschlechtert, bemüht der Journalist und Pressesprecher auch 2007 die Gerichte. Erneut steht er vor dem gleichen Richter, der ordnet an: „Die Mutter muss sich sofort um ihre Tochter kümmern.“
Damit das geschieht, wird Michael G. Möhnle immer wieder aktiv, ein Institut stellt fest, dass seine Tochter nur noch ein Hörvermögen von 40 Prozent hat, ein Jahr davor sind es noch 90 Prozent gewesen. Nach einer Korrektur steigt ihr Hörvermögen wieder auf 75 Prozent.
Dennoch hält das Amtsgericht in Rosenheim an seiner bisherigen Einschätzung fest, der neue Freund der Mutter seiner Kinder „bedroht, belästigt und beleidigt“ Michael G. Möhnle, im Juni 2007 wird er per Fangschaltung überführt und am 28. April 2008 zu 150 Tagessätzen - ersatzweise Haft - verurteilt.
Im Sorgerechtsstreit wird der Richter gegen eine Richterin ausgetauscht und die macht am 6. Juni 2008 einen Vorschlag, der dem von Michael G. Möhnle im Juni 2007 vorgeschlagenen Kompromiss sehr ähnelt. Heute sagt der Redakteur und Pressesprecher: „Von dem gemeinsamen Vorgehen der Antragsgegnerin mit ihrem Lebensgefährten gegen den Vater war nie die Rede, dass der kriminelle Lebensgefährte nun ständig im Haus ist und zur neuen Bezugsperson für die Kinder wird, spielt keine Rolle, der Einbruch in der Hörversorgung der Tochter wurde verschwiegen, dass der HNO-Gutachter bewusst Fakten unter den Tisch kehrte und keine einzige verwertbare Aussage machte, hat niemanden interessiert. Ist es da ein Wunder, dass Eltern verzweifeln?“
Fall 4:
Der BMW-Produktmanager Andreas Buske hat vier Stief- und vier leibliche Kinder, am 1. März 1996 heiratet er seine Frau, geschieden wird die Ehe am 19. Juli 2005.
Im April 2001 stellt Andreas Buske zum ersten Mal fest, dass in seiner Familie die Gewaltbereitschaft steigt, seine 12-jährige Stieftochter hängt sich an einem Wasserrohr auf, die Mutter behauptet: „Es war ein Unfall beim Spielen.“ Seine Frau hält ihre Kinder zum Ladendiebstahl an, es hagelt Strafanzeigen gegen sie und gegen die Kinder, Endstation für die Mutter ist am 28. Februar 2003 die geschlossene Abteilung der psychiatrischen Danuvius-Klinik in Ingolstadt.
Im Oktober 2003 macht sich eine Gutachterin an die Arbeit, sie erklärt den Kindern: „Euer Vater hat keine Chance“, seine Frau wird von ihr zum Opfer erklärt, es kommt zu weiteren Tätlichkeiten der Mutter, eine Tochter bekommt sogar Ohrfeigen, während die Gutachterin im Hause ist. Die Gutachterin vermerkt: „V. ist hingefallen.“
Mehrmals wird Andreas Buske beim Jugendamt in Pfaffenhofen vorstellig, doch eine Mitarbeiterin sagt: „Für das Jugendamt sind Zeugenaussagen, egal ob eidesstattlich oder nicht, keine Beweise und werden nicht ernst genommen.“
Im Juni 2005 gibt der BMW-Produktleiter auf: „Es gibt die entsprechenden Aktenzeichen der Behörden, eidesstattliche Erklärungen, Anzeigen beim Jugendamt und die Diagnose der psychiatrischen Klinik“, aber was er nie werde belegen können, sei „wie sich Menschen über alle Rechte hinwegsetzen und in ihrer Demonstration der Macht Familien zerschlagen.“
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