Mittwoch, 3. Dezember 2008

Auf der Anklagebank

3. Dezember 2008
Priester legt Geständnis ab

Ein katholischer Ordenspriester hat im unterfränkischen Bad Neustadt über Jahre hinweg Schüler sexuell missbraucht. Der 71-jährige Pater habe zugegeben, zwischen 1972 und 1976 mindestens 16 damals minderjährige Schüler wiederholt sexuell missbraucht oder dies versucht zu haben, teilte der in Mainz ansässige Orden "Missionare von der Heiligen Familie" mit. Strafrechtlich seien die Vorwürfe aber verjährt. Der Mann hatte in dem 1978 geschlossenen Internat "Lebenhan" als Erzieher gearbeitet.

Süddeutsche Zeitung, 3. Dezember 2008

17. Juli 2008
Vier 4 kids - Eltern klagen gegen Justiz

„Vier 4 kids - Eltern klagen gegen Justiz“ - so lautet das Motto einer Pressekonferenz, zu der die beiden CSU-Landtagsabgeordneten Josef Ranner und Blasius Thätter am heutigen Donnerstag Pressevertreter eingeladen haben. Angeprangert werden in München „absolut skandalöse Beispiele, wie Gutachter, Gerichte, Jugendämter und Verfahrenspfleger unsere Familien kaputt machen“ (so die beiden Politiker in ihrer Einladung). Kronzeugen der Anklage sind ein Journalist, eine Studienrätin, eine Schriftstellerin und ein BMW-Produktmanager.

Fall 1:

Sonja Mang bringt ihre sechsjährige Tochter am 14. Juni 2007 in den Kindergarten. So beginnt der Tag für die Studienrätin wie viele nach der Trennung von ihrem Mann im Oktober 2004. Doch mittags beginnt der Alptraum: Das Mädchen ist nicht mehr im Kindergarten, das Kind ist beim Vater.

Verfahrenspfleger und eine Mitarbeiterin des Jugendamtes überreichen der Mutter eine einstweilige Anordnung des Amtsgerichtes Dachau, ein Gutachten und einen Brief des Gutachters an die Richterin. In diesem Schreiben steht, dass Sonja Mang das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen worden sei, auch über die medizinischen und schulischen Belange ihrer Tochter dürfe sie nicht mehr entscheiden. Angeblich ist die Studienrätin erziehungsunfähig und nicht förderkompetent, somit bestehe hypothetisch eine Gefährdung des Kindeswohls.

Seit Geburt um Tochter gekümmert

Sonja Mang hat mit ihrer Tochter in einem Dorf bei Dachau gewohnt, seit der Geburt kümmert sie sich um das Kind, das mit seinen Freundinnen bereits einen Vormittag seine zukünftige Grundschule besucht hat.

Die Studienrätin berichtet vor der Presse in München, was bis zum 14. Juni 2007 hinter ihrem Rücken geschehen sein soll: „Der Verfahrenspfleger informiert den Kindesvater, dass dieser alles vorbereiten kann, sobald der Verfahrenspfleger aus dem Urlaub zurück ist, das Gericht erlässt eine einstweilige Anordnung, meine Tochter macht eine Therapie, damit sie die Trennung von mir verkraftet, mein Anwalt und ich werden erst informiert, wenn meine Tochter bei ihrem Vater ist.“

13 Monate sind seither vergangen, Sonja Mang hat ihre Tochter seit dem 14. Juni 2007 nicht mehr gesehen: „Der Vater ließ keinen Kontakt zu.“ Fünf Anträge ihrerseits sind bis heute nicht bearbeitet worden. Sonja Mang: „Eine Schädigung meines Kindes ist von den Behörden und vom Vater billigend in Kauf genommen worden. Nach der Herausnahme aus dem Kindergarten ist meine Tochter innerhalb von 19 Tagen neun Mal bei einem Kinderpsychiater gewesen.“


Fall 2

Die Journalistin und Schriftstellerin Esther von Krosigk muss von August 2005 bis Februar 2006 aus beruflichen Gründen ins Ausland, sie schickt ihren Sohn zu seinem Vater in München, dort besucht er die Grundschule und soll dort die Schulzeit zu Ende machen.

Im April 2007 wird Esther von Krosigk vom Münchner Amtsgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und auf den Vater übertragen. Das Gericht schaltet einen Gutachter ein. Esther von Krosigk: „Dieser Gutachter schien die Sache zunächst nicht so wichtig zu nehmen. Er meldete sich zu einem Besuch am 30. Juli an, also fünf Wochen nach der Gerichtsverhandlung und kam mit achtstündiger Verspätung.“

Die Mutter schafft Fakten, meldet ihren Sohn an einem Gymnasium in ihrem Wohnort an, ihr Sohn kehrt nach Köln zurück. Doch der Gutachter will weitere Gespräche führen. Esther von Krosigk: „Es begann ein Telefonterror durch den Gutachter. Er versuchte mich an manchen Tagen bis zu 20 Mal zu erreichen. Obwohl er immer wieder behauptete, die Teilnahme sei freiwillig, ist dies eine einzige Zwangssituation. Denn wer nicht mitmacht, wird mit Kindesentzug bestraft. So einfach ist das.“

Schließlich wird der Richter in München von einer Richterin ersetzt, die entscheidet nach einer 15-minüten Verhandlung: „Das Kind bleibt bei der Mutter.“

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Fall 3:

„Nach drei Jahren bin ich finanziell am Ende und gesundheitlich angeschlagen“, sagt der Journalist und Pressesprecher Michael G. Möhnle. An die Gespräche mit einer Gutachterin erinnert er sich so: „Sie glichen Verhören.“

Michael G. Möhnle arbeitet seit 1991 wieder in München, er hat eine 13-jährige Tochter und einen 10-jährigen Sohn. Im Juni 2005 behauptet seine Frau, er habe sie geschlagen, innerhalb von zehn Minuten muss er das Haus verlassen, die Polizei führt ihn ab. Der Vorwurf wird von einem Richter vom Tisch gewischt, im Oktober 2005 beantragt Michael G. Möhnle beim Rosenheimer Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kinder, doch die Mutter geht als Gewinnerin aus dem Streit hervor.

Zustand verschlechtert sich

Da sich aber der Zustand der von Geburt an hörbehinderten Tochter immer weiter verschlechtert, bemüht der Journalist und Pressesprecher auch 2007 die Gerichte. Erneut steht er vor dem gleichen Richter, der ordnet an: „Die Mutter muss sich sofort um ihre Tochter kümmern.“

Damit das geschieht, wird Michael G. Möhnle immer wieder aktiv, ein Institut stellt fest, dass seine Tochter nur noch ein Hörvermögen von 40 Prozent hat, ein Jahr davor sind es noch 90 Prozent gewesen. Nach einer Korrektur steigt ihr Hörvermögen wieder auf 75 Prozent.

Dennoch hält das Amtsgericht in Rosenheim an seiner bisherigen Einschätzung fest, der neue Freund der Mutter seiner Kinder „bedroht, belästigt und beleidigt“ Michael G. Möhnle, im Juni 2007 wird er per Fangschaltung überführt und am 28. April 2008 zu 150 Tagessätzen - ersatzweise Haft - verurteilt.

Im Sorgerechtsstreit wird der Richter gegen eine Richterin ausgetauscht und die macht am 6. Juni 2008 einen Vorschlag, der dem von Michael G. Möhnle im Juni 2007 vorgeschlagenen Kompromiss sehr ähnelt. Heute sagt der Redakteur und Pressesprecher: „Von dem gemeinsamen Vorgehen der Antragsgegnerin mit ihrem Lebensgefährten gegen den Vater war nie die Rede, dass der kriminelle Lebensgefährte nun ständig im Haus ist und zur neuen Bezugsperson für die Kinder wird, spielt keine Rolle, der Einbruch in der Hörversorgung der Tochter wurde verschwiegen, dass der HNO-Gutachter bewusst Fakten unter den Tisch kehrte und keine einzige verwertbare Aussage machte, hat niemanden interessiert. Ist es da ein Wunder, dass Eltern verzweifeln?“

Fall 4:

Der BMW-Produktmanager Andreas Buske hat vier Stief- und vier leibliche Kinder, am 1. März 1996 heiratet er seine Frau, geschieden wird die Ehe am 19. Juli 2005.

Im April 2001 stellt Andreas Buske zum ersten Mal fest, dass in seiner Familie die Gewaltbereitschaft steigt, seine 12-jährige Stieftochter hängt sich an einem Wasserrohr auf, die Mutter behauptet: „Es war ein Unfall beim Spielen.“ Seine Frau hält ihre Kinder zum Ladendiebstahl an, es hagelt Strafanzeigen gegen sie und gegen die Kinder, Endstation für die Mutter ist am 28. Februar 2003 die geschlossene Abteilung der psychiatrischen Danuvius-Klinik in Ingolstadt.

Im Oktober 2003 macht sich eine Gutachterin an die Arbeit, sie erklärt den Kindern: „Euer Vater hat keine Chance“, seine Frau wird von ihr zum Opfer erklärt, es kommt zu weiteren Tätlichkeiten der Mutter, eine Tochter bekommt sogar Ohrfeigen, während die Gutachterin im Hause ist. Die Gutachterin vermerkt: „V. ist hingefallen.“

Mehrmals wird Andreas Buske beim Jugendamt in Pfaffenhofen vorstellig, doch eine Mitarbeiterin sagt: „Für das Jugendamt sind Zeugenaussagen, egal ob eidesstattlich oder nicht, keine Beweise und werden nicht ernst genommen.“

Im Juni 2005 gibt der BMW-Produktleiter auf: „Es gibt die entsprechenden Aktenzeichen der Behörden, eidesstattliche Erklärungen, Anzeigen beim Jugendamt und die Diagnose der psychiatrischen Klinik“, aber was er nie werde belegen können, sei „wie sich Menschen über alle Rechte hinwegsetzen und in ihrer Demonstration der Macht Familien zerschlagen.“

Siehe auch

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